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Airbnb: Vermietern droht Besuch der Steuerfahndung

24. August 2021

Wie LTO meldet, ist die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) mit ihrer Auswertung von Daten fertig, die sie von Airbnb in Irland bekommen hatte. Verdachtsmeldungen gehen jetzt an die Finanzämter. Wer seine Airbnb-Einnahmen aus den Jahren 2012 bis 2014 nicht versteuert hat, dürfte daher demnächst Besuch von der Steuerfahndung bekommen. Auch wer seine Wohnung bei Airbnb vermietet, muss nämlich grundsätzlich Steuern zahlen.

Problematisch dürfte das vor allem für Airbnb-Vermieter sein, die ihre Wohnung(en) dauerhaft vermieten und so hohe Umsätze und Gewinne erzielen. Dann kann es auch sein, dass sich die Steuerhinterziehung nicht nur auf die Einkommenssteuer erstreckt, sondern auch auf Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Anbieter, die ihre eigene Wohnung nur selten vermieten, erzielen wenig Umsatz und können oft Kosten gegenrechnen. Dann entsteht teilweise gar kein zu versteuernder Gewinn. Sicher ist man hier aber nur, wenn man die Einnahmen und Kosten brav bei der Steuererklärung angegeben hat.

Außerdem müssen manche Abgaben unabhängig von Gewinn oder Umsatz abgeführt werden. Beispiele können Kurtaxen, Tourismussteuern oder Übernachtungssteuern sein.

Airbnb-Einnahmen: Was tun bei Steuerhinterziehung?

Wenn Sie zwischen 2012 und 2014 über Airbnb vermietet haben, sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Finanzamt inzwischen bescheid weiß. Wenn Sie erst später angefangen haben zu vermieten, wird das noch kommen. Unsere Ratschläge:

  1. Reden Sie mit Ihrem Steuerberater. Wenn Sie keinen haben: Suchen Sie sich einen. Internet-Ratgeber (wie dieser hier) können bestenfalls eine erste Orientierung geben. Ja, es ist eilig.
  2. Für Steuererklärungen, die noch nicht abgegeben sind: Nehmen Sie die Vermietung über Airbnb (und ggf. andere Anbieter) auf.
  3. Für frühere Steuererklärungen: Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Einnahmen über Airbnb nachmelden können, insbesondere im Rahmen einer Selbstanzeige. Voraussichtlich wirkt die Selbstanzeige bei Einnahmen ab 2015 strafbefreiend, für 2012 bis 2014 zumindest strafmindernd. (Da ist Ihnen das Finanzamt ja schon auf den Fersen.)
  4. Stellen Sie auch sicher, ob in Ihrem Ort eine Kurtaxe, Übernachtungsabgabe oder ähnliches fällig wird. Zahlen Sie diese nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater nach.

Denken Sie daran: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Dafür ist Al Capone ins Gefängnis gekommen.

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