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Dachüberstand auf Nachbargrundstück – wann ist er zu dulden?

Dachüberstand auf Nachbargrundstück – erlaubt?
10. April 2024
  • Nicht jedes Bauvorhaben bedarf einer Baugenehmigung, weshalb es bei Garagen oder Carports schnell zu einem Dachüberstand auf das Nachbargrundstück kommen kann.
  • Dies ist ohne Einwilligung des Nachbarn unzulässig.
  • Eine einmal erteilte Einwilligung muss hingegen auch ein neuer Eigentümer gegen sich gelten lassen. Sie gilt also auch dann noch, wenn das eingeschränkte Grundstück verkauft wird.

Grundsätzlich müssen Sie beim Hausbau bestimmte Abstandsregelungen zum Grundstück Ihres Nachbarn einhalten. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Garagen, Carports oder Gartenhäuschen, die oft bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Um den vorhandenen Platz optimal auszunutzen, lassen sich aber manche Grundstückseigentümer dazu verleiten, die Wand der Garage oder des Gartenhäuschens direkt an die Grenze zu bauen. Dies hat zur Folge, dass das Dach, das regelmäßig über die Wand hinausragt, bis auf das Grundstück des Nachbarn herüber reicht. Oft gehen davon keine weitreichenden Einschränkungen aus, aber dennoch stellt sich die Frage: Müssen Sie den Dachüberstand Ihres Nachbarn dulden? Und welche Ansprüche haben Sie?

Abstandsregelungen sind im Landesbaurecht festgelegt

Die Frage, wie nah an einer Grundstücksgrenze gebaut werden darf, ist gesetzlich klar geregelt. Dafür erlässt jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung, die Angaben zur einzuhaltenden Abstandsflächen enthält. Hinzu kommt, dass Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden müssen. In dieser Genehmigung ist wiederum festgelegt, was Sie wo bauen dürfen und was Ihre umliegenden Nachbarn dulden müssen.

Allerdings bedarf nicht jedes Bauvorhaben einer Genehmigung. Dies gilt zum Beispiel in vielen Bundesländern für Garagen oder Carports, sodass ein Grundstückseigentümer hier einfach drauflos bauen darf, sofern er eine bestimmte Größe und Höhe nicht überschreitet. Gerade dann kann es aber schnell passieren, dass der Dachüberstand über die Grundstücksgrenze hinausragt und den Nachbarn beeinträchtigt.

Dachüberstand auf Nachbargrundstück nur mit Genehmigung

Mit einem Dachüberstand über die Grundstücksgrenze greift der Bauherr unberechtigt in das Eigentum seines Nachbarn ein. Dieser muss diesen Eingriff nicht dulden und kann verlangen, dass diese Eigentumsbeeinträchtigung beseitigt, also der Dachüberstand entfernt wird. Möchten Sie einen Dachüberstand errichten, der auf das Nachbargrundstück herüber ragt, ist dies nur zulässig, wenn Sie im Vorhinein die Einwilligung Ihres Nachbarn einholen.

In manchen Bundesländern gilt der Dachüberstand allerdings als sogenanntes untergeordnetes Bauteil, das dazu führt, dass er vom Nachbarn geduldet werden muss. Hierzu sollten Sie sich aber unbedingt vor dem Bau anwaltlich beraten lassen, um sich keinen teuren Schadensersatzansprüchen auszusetzen.

Haben Sie eine Einwilligung Ihres Nachbarn erhalten und dürfen deshalb einen Dachüberstand auf das Nachbargrundstück bauen, gilt diese Einwilligung auch dann noch, wenn Ihr Nachbar sein Grundstück verkauft. Der neue Eigentümer muss sie nämlich gegen sich gelten lassen und den Dachüberstand dulden.

Entfernen Sie allerdings diesen Überbau, dürfen Sie ihn nicht einfach ersetzen. Dafür müssen Sie erneut eine Einwilligung einholen, denn sie bezieht sich immer nur auf den einzelnen Dachüberstand. Ein allgemeines Recht für zukünftige Bauvorhaben lässt sich daraus nicht ableiten.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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