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Geruchsbelästigungen durch Nachbarn – wie können Sie sich wehren?

Geruchsbelästigung durch Nachbar – Rechte
12. April 2024
  • Unwesentliche oder ortsübliche Gerüche Ihrer Nachbarn müssen Sie dulden.
  • Werden die Geruchsbelästigungen Ihrer Nachbarn unzumutbar, haben Sie Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche. Ob die Grenze des Zumutbaren überschritten ist, muss im Einzelfall festgestellt werden.

Wer liebt es nicht – frisch gekochtes Essen, das seinen Duft verströmt? Sind Sie aber selbst nicht der Bekochte, der die köstliche Speise auch tatsächlich genießen darf, hält sich die Freude darüber womöglich in Grenzen. Umso mehr gilt dies wahrscheinlich, wenn es sich nicht um wohlduftende Pfannkuchen handelt, sondern um Fisch, zwiebelhaltige Speisen oder streng riechende Gewürzmischungen. Und was ist, wenn Sie diese Gerüche nicht nur gelegentlich wahrnehmen, wenn Sie an der Wohnungstür Ihres Nachbarn vorbeigehen?

Müssen Sie täglich gezwungenermaßen die Kochkünste der Familie nebenan bewundern, weil die Gerüche auch in Ihre Wohnung ziehen, macht sich vermutlich schnell Unmut breit. Aber welche Geruchsbelästigungen durch Ihre Nachbarn müssen Sie hinnehmen? Und was können Sie tun, wenn sie das zumutbare Maß übersteigen?

Gerüche fallen unter den gesetzlichen Begriff der Immissionen

Würde Ihr Nachbar regelmäßig mit seinem Rennrad in Ihre Wohnung eindringen und dort ein paar Runden drehen, stünde wohl außer Frage, dass Sie dies nicht dulden müssen. Mit Gerüchen hingegen erscheint die Lage schwieriger, denn sie sind weniger greifbar als ein physischer Gegenstand wie ein Rennrad und deshalb auch weniger kontrollierbar.

Der Gesetzgeber hat jedoch auch dazu rechtliche Regelungen geschaffen. Denn Gerüche fallen (ebenso wie zum Beispiel Lärm, Rauch oder Pollen) unter den Begriff der Immissionen, die im Paragraph 906 BGB geregelt sind.

Unwesentliche oder ortsübliche Immissionen sind zu dulden

Wenn Sie Nachbarn haben, kommen Sie notwendigerweise zumindest gelegentlich mit deren Emissionen in Berührung. Deshalb müssen Sie unwesentliche oder ortsübliche Immissionen dulden. Zu den unwesentlichen Immissionen gehören zum Beispiel Gerüche, die beim Kochen entstehen und das übliche Maß nicht überschreiten. Die Nennung der ortsüblichen Immissionen soll dem Rechnung tragen, dass Sie in bestimmten Gegenden mit anderen Gerüchen rechnen müssen. Wohnen Sie zum Beispiel in einem ländlichen Dorf mit vielen Bauernhöfen, kann es passieren, dass Ihnen der damit einhergehende typische Geruch nicht zusagt.

Wann müssen Sie Geruchsbelästigungen durch Ihre Nachbarn nicht mehr hinnehmen?

Nimmt die Geruchsbelästigung durch Ihre Nachbarn unübliche Ausmaße an oder bleibt über einen längeren Zeitraum bestehen, müssen Sie sie unter Umständen nicht mehr hinnehmen. Über die Frage, ob in Ihrem Fall tatsächlich das unzumutbare Maß überschritten ist, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden. Möchten Sie sich gegen eine starke Belästigung durch den Nachbarn wehren, sollten Sie deshalb frühzeitig anfangen, Nachweise zu sammeln. Da sich Gerüche schlecht dokumentieren lassen, können Sie sich dafür Zeugen oder Sachverständiger bedienen und auch selbst Ihre Wahrnehmungen schriftlich festhalten.

Einfacher dürfte der Nachweis gelingen, dass es sich um eine nicht mehr hinnehmbare Geruchsbelästigung durch den Nachbarn handelt, wenn gesundheitliche Folgen zu befürchten sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Nachbar seinen Gartenzaun oder eine Außenwand gestrichen hat und der Geruch der Farbe auch nach längerer Zeit noch nicht abnimmt. Denn dann können gesundheitsschädliche Ausdünstungen davon ausgehen, die Ihre Gesundheit gefährden. Aber auch hier sollten Sie zunächst einen Sachverständigen heranziehen, der Informationen sammeln und sie auswerten kann.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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