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Bürgergeld und Nebenjob: Was bleibt übrig?

10. Mai 2025

Zusammenfassung:

  • Ein Nebenjob kann das Bürgergeld aufstocken, aber es gibt Freibeträge und Anrechnungen zu beachten.
  • Die Freibeträge sind gestaffelt und hängen vom Einkommen ab.
  • Aktuelle Reformen könnten die Regelungen für Bürgergeld-Empfänger ändern.

Das Bürgergeld, das seit 2023 das Arbeitslosengeld II ersetzt, soll Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen. Doch was passiert, wenn man zusätzlich einen Nebenjob annimmt? Diese Frage beschäftigt viele Empfänger, die ihre finanzielle Situation verbessern möchten. Die Antwort ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe des Einkommens und die geltenden Freibeträge.

Freibeträge und Anrechnung: Die Grundlagen

Wer Bürgergeld bezieht und einen Nebenjob annimmt, muss sich mit den Regelungen zur Anrechnung von Einkommen auseinandersetzen. Grundsätzlich gilt: Ein Teil des Einkommens aus dem Nebenjob bleibt anrechnungsfrei. Die Freibeträge sind gestaffelt und richten sich nach der Höhe des Einkommens. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 100 Euro bleibt der Verdienst komplett anrechnungsfrei. Zwischen 100 und 1.000 Euro brutto sind 20 Prozent des Einkommens anrechnungsfrei, und zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro bei Haushalten mit Kindern) sind es 10 Prozent.

Diese Regelung soll einen Anreiz schaffen, durch Arbeit zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne dass das Bürgergeld sofort gekürzt wird. Dennoch bleibt die Frage, wie viel am Ende tatsächlich übrig bleibt, komplex und individuell unterschiedlich.

Rechenbeispiele: Was bleibt übrig?

Um die Auswirkungen eines Nebenjobs auf das Bürgergeld besser zu verstehen, sind konkrete Rechenbeispiele hilfreich. Nehmen wir an, eine Person verdient 450 Euro im Monat in einem Minijob. Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 350 Euro sind 20 Prozent, also 70 Euro, ebenfalls anrechnungsfrei. Insgesamt bleiben also 170 Euro anrechnungsfrei, und 280 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Ein weiteres Beispiel: Bei einem Einkommen von 1.200 Euro brutto bleiben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei. Von den nächsten 900 Euro sind 20 Prozent, also 180 Euro, anrechnungsfrei. Die letzten 200 Euro werden mit 10 Prozent, also 20 Euro, berücksichtigt. Insgesamt bleiben somit 300 Euro anrechnungsfrei, und 900 Euro werden angerechnet.

Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Die Regelungen zum Bürgergeld und Nebenverdienst sind nicht in Stein gemeißelt. Aktuelle politische Diskussionen und Reformen könnten die Bedingungen für Bürgergeld-Empfänger in Zukunft verändern. So wird immer wieder über eine Erhöhung der Freibeträge oder eine Anpassung der Anrechnungsregeln diskutiert, um die Aufnahme von Arbeit attraktiver zu gestalten.

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion steht, ist die Flexibilisierung der Zuverdienstmöglichkeiten. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, dass Bürgergeld-Empfänger die Möglichkeit haben, ihre finanzielle Situation durch Arbeit zu verbessern, ohne dass dies zu einer drastischen Kürzung der Leistungen führt.

Für Bürgergeld-Empfänger ist es daher ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen und mögliche Änderungen zu informieren. Beratungsstellen und Jobcenter bieten hierzu Unterstützung und können bei der Berechnung der individuellen Anrechnungsbeträge helfen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass ein Nebenjob eine sinnvolle Möglichkeit sein kann, das Einkommen zu erhöhen und die finanzielle Situation zu stabilisieren. Doch die genauen Auswirkungen auf das Bürgergeld hängen von vielen Faktoren ab und sollten sorgfältig geprüft werden.

Autor

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