Anwälte für Wohnungseigentumsrecht in Trier 16
Rechtsgebiet: Wohnungseigentumsrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Trier
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Wohnungseigentumsrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Wohnungseigentumsrecht ergeben sich aus den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) §§ 1-49 WEG und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Wohnungseigentumsrecht ist das Amtsgericht (ausschließliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2 lit. c GVG), in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Möchten Sie Klage einreichen gegen einen Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, müssen Sie dies gemäß § 45 WEG innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung tun. Die Klagebegründung muss spätestens zwei Monate nach der Beschlussfassung bei Gericht eingehen. Der WEG-Verwalter ist dazu verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist die Hausgelder abzurechnen. In § 28 III WEG ist lediglich normiert, dass diese Abrechnung nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres zu erfolgen hat. Deshalb muss die tatsächliche Frist individuell im Verwaltervertrag oder in der Teilungserklärung vereinbart werden. Enthalten weder der Verwaltervertrag noch die Teilungserklärung eine entsprechende Regelung, muss die Abrechnung laut dem BGH (Az.: VIII ZR 220/05) dennoch spätestens nach sechs Monaten erfolgen.
Kosten
Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei für Beschlussklagen nach § 49 GKG im Hinblick auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung. Für andere WEG-Sachen sind die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften heranzuziehen, wonach sich der Streitwert grundsätzlich nach dem finanziellen Interesse des Klägers richtet. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Wohnungseigentumsrecht in Trier
Wenn sie nach den besten Anwälten in Trier suchen, schlagen wir Ihnen auf Basis von Kriterien wie z.B. Nutzer-Bewertungen folgende Anwälte vor:
Max-Planck-Straße 24, 54296 Trier
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Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
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Auf dem Schälenberg 14, 54292 Trier
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Arbeitsrecht Familienrecht Mietrecht Strafrecht VersicherungsrechtFleischstraße 67, 54290 Trier
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Grundstücksrecht Immobilienrecht Mietrecht WohnungseigentumsrechtSchloßberg 9, 54439 Saarburg
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Architektenrecht Baurecht Gesellschaftsrecht MietrechtOstallee 19-21, 54290 Trier
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Bahnhofstraße 30-32, 54292 Trier
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Arbeitsrecht Baurecht Inkassorecht Mietrecht VerkehrsrechtKanzlei: Fröhlich & Hein
Kaiserstraße 26 a, 54290 Trier
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Arbeitsrecht Baurecht Inkassorecht Mietrecht VerkehrsrechtMaarst. 63, 53842 Troisdorf
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Frauenstraße 8-9, 54290 Trier
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Grundstücksrecht Immobilienrecht Mietrecht WohnungseigentumsrechtIm Pi-Park 2, 54294 Trier
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