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Christine L.

Bewertung vom 12.12.2024

Thema:

Gewalt gegen Mandantin und ehemalige Mandantin

In einer Berufungsangelegenheit bezüglich einer handwerklichen Werkvertragstätigkeit provozierte Herr Geerts durch Unzuverlässigkeit die Kündigung. Das von ihm dennoch angestrengte Kostenfestsetzungsverfahren wurde nach sofortiger Beschwerde korrekt für mich entschieden. Herr Geerts behielt den - mittleren dreistelligen - Vergütungsbetrag, den ich zur Vermeidung von Pfändungsmaßnahmen zwischenzeitlich zahlte, allerdings ein. Im anschließenden Verfahren, Az. 91 C 3217/19 (85) vergaß Frau Richterin aktiv, daß Diebstahl als Aneignungsmethode nichts taugt, auf eine Anhörungsrüge verzichtete ich entsprechend. Aufgrund anderen Rechtsmißbrauchs gegen mich war ich zu diesem Zeitpunkt ohne entsprechende Finanzmittel. Die Kanzlei bestand hinsichtlich neuerlicher Vergütungsforderung trotz detaillierter Mitteilung meinerseits auf einer Vermögensauskunft mitsamt Haftandrohung. Ich vermute eine in psychologischer Hinsicht aggressivitätssteigernde Wirkung der Corona-Maßnahmen. Die Pfändung fand später im Jahr aus Nießbrauchvermögen statt. Meine nachfolgenden Mitteilungen an die Kanzlei in der Sache, die im wesentlichen an Menschlichkeit appellierten, blieben ohne Reaktion. Ich empfehle die Kanzlei EGH nicht. Ernsthafte Sachkenntnis gepaart mit emotionaler Instabilität neigt zu Irrtum. Update: Man kann sich fragen, warum ich ab 2022 meinerseits mit gelegentlichen Briefen und E-Mails an Herrn Geerts und die Kanzlei begann. Es gibt eine zweifache Antwort darauf: Ich hoffte immer noch auf ein menschliches Einsehen und die Rückzahlung des Geldes. Zugleich hatte Herr Geerts - vielleicht einfach weil er schwieg, aber auch aufgrund von Gegensätzen unserer Persönlichkeiten - auf mich als unter anderem künstlerisch tätige Romanistin die Wirkung einer Muse. In einer der E-Mails teilte ich ihm dies mit und äußerte mich ihm und der Kanzlei gegenüber also auch z.B. zu philosophischen und künstlerischen Themen. Daraus entstand insgesamt die Idee - nicht trotz, sondern wegen der Auseinandersetzung, die mir von Herrn Geerts aufgezwungen worden war und die mich in menschlicher, in psychologischer Hinsicht, ihrer irrationalen Aspekte wegen, zwecks Aufklärung ihrer Gründe interessierte -, der Kanzlei im August 2023 ein literarisches Manuskript einzureichen, einen Dialog zwischen einer weiblichen und einer männlichen Figur, welche standhaft zu schweigen beginnt. Die Erzählung ist allerdings keine Geschichte, die einem Schlüsselroman vergleichbar wäre. Die Idee bestand darin, daß sich der männliche Part der Auseinandersetzung doch tatsächlich äußern móge, auf welche kreative Weise auch immer, und Herr Geerts dies übernehmen möge. Womit ich nicht rechnete, ist die Grausamkeit, die folgte: Am 5. September 2023, eine Woche, nachdem ich das Manuskript der Kanzlei in den Briefkasten gelegt hatte, sprach ich in der Kanzlei persönlich vor, um die Rückgabe des Manuskripts zu erbitten. Dies war meinerseits nicht geplant, allerdings begründet durch vorherigen Einbruchdiebstahl und Verlust fast meines gesamten Hausstands. Ich wünschte Trost durch den Text. Bis heute lautet die - zuerst von Herrn Eifert - nicht glaubwürdig vorgetragene Auskunft der Kanzlei, man habe das Manuskript zerstört. Vor dem Hintergrund sowohl der schwierigen Umbrüche, die die Corona-Situation für mich verursachte - davon erwähnte ich Verschiedenes berichtshalber in den Zuschriften an die Kanzlei seit 2022 -, als auch unter dem Eindruck des erlittenen Einbruchdiebstahls brachen mir am 23. September 2023, einem Samstag, fast alle meine seelischen Kräfte weg. Ich verständigte Herrn Geerts schriftlich. - Am Folgetag hatte ich wieder Grund unter dem Boden, nach einer Nacht im Wald. Herr Geerts oder die Kanzlei EGH benachrichtigten die Polizei und die Kriminalpolizei. Was sollten die tun? Ich bin nicht psychisch krank. Ich hielt, im Gesamtkontext, die Quälerei nicht mehr aus und konnte mich aufgrund psychologischer Erfahrung selber stabilisieren. Herr Geerts oder die Kanzlei waren auch in dieser Situation nicht bereit zu einer Auskunft zum Manuskript. Der Mitarbeiterschaft der Kanzlei gegenüber - ich richtete meine wiederholten Nachfragen seit September 2023 an die Kanzleiadresse und rief mehrmals in der Kanzlei an - halte ich das Verhalten der Kanzleiverantwortlichen für unverantwortlich und wies die Kanzlei entsprechend darauf hin. Wer die nächste empfindsame Natur wäre, die den meinem Eindruck nach nicht einmal besonders unterirdisch verdrängten Aggressionen dieser pseudo-freundlichen Kanzlei ausgesetzt wäre - ich würde das nicht ausprobieren.

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