Über mich
Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Müller
Rechtsberatung
u. a. zu den folgenden Schwerpunkten:
· Allgemeines Zivilrecht
· Arbeitsrecht
· Familien- und Erbrecht
· Miet- und Pachtrecht
· Verkehrsrecht
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Müller besteht seit 2007 in dieser Form.
Rechtsanwalt Burkhard Müller berät und vertritt vornehmlich kleine und mittlere
Unternehmen des Mittelstandes sowie Privatleute im Familienrecht, Miet- und
WEG-Recht, Individualarbeitsrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und
zielorientierte Mandatsbearbeitung.
Die Kanzlei ist in der Kaiserstraße 118, einer Hauptverkehrsstraße in Siegburg,
in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerzone und ist demzufolge einfach zu finden.
Vor dem Haus sind genügend Parkmöglichkeiten vorhanden. Nur wenige Gehminuten
entfernt finden Sie ferner eine Bushaltestelle(Linien 501, 502, 503).
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und
freitags von 08.30 bis 14.30 Uhr individuell mit Rechtsanwalt Müller vereinbart
werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser
Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit zeitgemäßer EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse
(RA-B.-Mueller@t-online.de).
Fachgebiete/Charakteristika
Burkhard Müller, geboren 1962 in Köln-Porz, studierte von 1984 bis 1990 an der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften. Das
anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln.
Seit Januar 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1997 war er zunächst
Rechtsanwalt in Düren, bevor er in eine Bürogemeinschaft in Siegburg wechselte.
Seit 2007 ist er nunmehr alleine in Siegburg tätig. Er ist postulationsfähig an
allen Amts- und Landesgerichten Deutschlands, so u. a. zum Beispiel beim
Landgericht Bonn und beim Landgericht Köln. Rechtsanwalt Müller korrespondiert
bei Bedarf in Englisch und Französisch.
Rechtsanwalt Müller nimmt ständig an Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren
teil. An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche
und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von
Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der
Erfolgsaussichten, insbesondere aber auch unter Berücksichtigung späterer
Realisierung von titulierten Forderungen. Unnötige Rechtstreitkosten werden von
Rechtsanwalt Burkhard Müller bereits im Vorfeld vermieden. Optimale
Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer
über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der
Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend
aufgenommen und bearbeitet wird.
Herr Müller ist verheiratet und leidenschaftlicher Motorradfahrer. An seinem
Beruf schätzt er den zwischenmenschlichen Kontakt sowie, den Mandanten in
schwierigen Situationen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gerade im
Familienrecht ist es Burkhard Müller besonders wichtig, dass ein
vertrauensvolles Verhältnis besteht.
Rechtsanwalt Burkhard Müller berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht,
Miet- und WEG-Recht, Individualarbeitsrecht, Verkehrsrecht und allgemeinen
Zivilrecht, ist aber auch in anderen Rechtsgebieten für Sie da.
In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen zu
Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmung sowie allen
Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung — von einer
Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung und Hausratsverteilung —
berät und vertritt Rechtsanwalt Müller Sie engagiert und fundiert.
Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für
jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie nimmt zwar im Vergleich zu früheren
Zeiten eine geringere Gewichtung ein, ist aber nach wie vor für das
Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen
Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht
bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen
der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen
Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die
künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an
Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die
Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche
die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.
Rechtsanwalt Müller kann auf eine große berufliche Erfahrung bei der
Interessenvertretung in Familiensachen zurückgreifen. Der Jurist berät und
vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft,
gerichtlich wie außergerichtlich. Partnerschaft und Familie sind für viele von
uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten,
sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis
und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Burkhard Müller,
neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche,
menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten
erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den
Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen
seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr. Rechtsanwalt
Müller berät Sie ausführlich u. a. über die verschiedenen güterrechtlichen
Alternativen. Selbstverständlich arbeitet er Ihnen auch einen Ehevertrag oder
Partnerschaftsvertrag aus, um Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden. Herr
Müller berät Sie ferner, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche
Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den
Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie
lange zahlen muss oder was aus dem Haus, dem Hausrat, der Wohnung und dem
Vermögen nach einer Scheidung wird.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das oft mit dem Familienrecht
verbundene Erbrecht. Rechtsanwalt Müller berät Sie in allen Fragen rund um den
Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist
oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen
überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen
Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen
nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen
Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu
übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne
weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die gewillkürte
Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil
als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung
der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die
Planung der Vermögensnachfolge - unter Berücksichtigung steuerrechtlicher
Aspekte - ist von Ihrem Willen abhängig. Haben Sie daher Fragen zum Erbrecht,
zur Erbeneinsetzung, Erbfähigkeit, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfall,
Erbfolge, Erbschaft im Allgemeinen, Erbschaftskauf, Erbschaftssteuer,
Erbschein, Erbteil, Erbenermittlung, Erbvertrag, Erbverzicht und Fragen rund um
das Thema Testament, , so können Sie sich auch hier an Rechtsanwalt Müller
wenden.
Überdies ist der Jurist im Bereich Sozialrecht Ihre Ansprechperson. Dabei ist
Rechtsanwalt Müller nicht nur Ihr rechtlicher Beistand, sondern auch Ihre
Vertrauensperson, die auch auf die individuellen menschlichen Bedürfnisse
einzugehen versucht. Rechtsanwalt Müller wird auch bei Themen wie
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Frührente, Unfallversicherung,
Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kinder- und Jugendhilfe,
Sozialhilfe und dem Bereich Rehabilitation/Behinderung für Sie aktiv.
Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Burkhard Müller Sie im Mietrecht. Häufig
liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in
ihrem Unmut annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und
Vermieter immer wieder zu lang andauernden juristischen Auseinandersetzungen.
Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen
sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische
Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Das Mietrecht regelt unter
anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des
Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und
Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und
Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung,
außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung).
Rechtsanwalt Müller berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und
Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich
Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und
Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit
Modernisierung und einer Modernisierungsankündigung. Haben Sie daher Fragen zu
Mietvertrag, Kündigung, Zeitvertrag oder Staffelmietvertrag, Mieterhöhung,
Betriebskosten, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung,
Mietminderung oder Kaution, so können Sie sich an Rechtsanwalt Müller wenden.
Darüber hinaus steht der Jurist in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl
einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften
als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur
Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen sowie Streitfragen des
Sonder- und Wohnungseigentums. Rechtsanwalt Müller macht für Sie rückständige
Wohngeldzahlungen geltend und berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder
bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das WEG-Recht
zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das
Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis
eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und
Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung,
Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im
Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen).
Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwalt Burkhard Müller Arbeitnehmer und
Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Der Jurist steht Ihnen als
Interessenvertreter bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei
zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für
die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das üblicherweise im Arbeitsvertrag seine
Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Bei Rechtsanwalt Müller finden Sie
Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt,
Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und
Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung,
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder
zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Hier steht
Rechtsanwalt Müller Ihnen mit seinem Fachwissen, insbesondere bei einer
Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung,
Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von
Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu
seinem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Burkhard Müller Sie etwa
beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines
bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen