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Rechtsanwalt Max-Heiner Berf

Kanzlei Anwaltskanzlei Berf

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Rechtsanwalt Max-Heiner Berf

Über mich

Rechtsanwalt Max-Heiner Berf, geboren 1960, studierte Rechtswissenschaft in seiner Heimatstadt Köln. Bereits während dieser Zeit vertiefte er seine praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht über mehrere Jahre hinweg durch seine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied in einem Sicherheitsunternehmen und nach seinem ersten juristischen Staatsexamen beim OLG Köln parallel zu seiner Referendarzeit als Seminarleiter arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Seminare. Des Weiteren war er nach der Wiedervereinigung in den neuen Bundesländern als Berater und freier Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Nord der Gewerkschaft ÖTV in Schwerin und bei deren Büro des Hauptvorstands in Berlin und Stuttgart im Bereich „Transport- und Verkehr“ tätig. In dieser Zeit veröffentlichte er sein Buch: „Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr“ (8. Aufl., Courier-Verlag Stuttgart 1994). Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen 1994 beim Justizministerium Düsseldorf erfolgte die Kanzleigründung in eigenen Räumlichkeiten in Frechen. Daneben war er als Berater im Anwaltsprojekt des Bundesjustizministeriums Berlin betreffend die vermögensrechtliche Rückübertragung in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke und Industrieanlagen im Bundesland Brandenburg mehrjährig tätig. Zum Jahresende 2016 wurde die Kanzlei von Frechen nach Meckenheim verlegt. Seine Referententätigkeit für Betriebs- und Personalräte übt Herr Rechtsanwalt Berf bis heute bundesweit aus.

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