Rechtsgebiete:
ArbeitsrechtBewertung vom 29.10.2023
Thema: Arbeitsrecht
Nie wieder
Positiv zu erwähnen sei die gute Erreichbarkeit. Meiner Meinung nach wurde das Honorar vorsätzlich missverständlich kommuniziert und abgesprochene Tätigkeiten wurden nach Erhalt der Bezahlung nicht mehr ausgeführt.
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