Kanzlei
Kanzlei für Arbeitsrecht Heinsberg

Kanzlei für Arbeitsrecht Heinsberg

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Ostpromenande 72

52525 Heinsberg

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Über die Kanzlei Kanzlei für Arbeitsrecht Heinsberg

Wir sind eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei.

Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie prozessual in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir fühlen uns keinem „Lager“ verpflichtet, sondern einzig und alleine den Interessen unserer Mandanten. Wir vertreten daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte.

 

Arbeitnehmer


Arbeitnehmer vertreten wir in allen Arbeitsrechtsangelegenheiten wie z.B.:

 

  • ·         Kündigungsschutzklage
  • ·         Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche oder fristlose Kündigung
  • ·         Beendigung und Abwicklung durch Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag
  • ·         Verhandlung einer Abfindung
  • ·         Insolvenz des Arbeitgebers
  • ·         Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • ·         Lohn und Gehalt

Betriebsräte

Zu unseren Mandanten gehören auch Betriebsräte, die wir in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten, insbesondere:

 

  • ·         Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Sozialplan und Interessenausgleich
  • ·         Durchsetzung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • ·         Sicherung der Mitbestimmungsrechte
  • ·         Vertretung im Beschlussverfahren
  • ·         Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • ·         Tätigkeit als Sachverständiger nach §§ 111, 80 III BetrVG

·     

Führungskräfte

Vorstände, Geschäftsführer oder Führungskräfte beraten wir z.B. bei:

 

  • ·         Prüfung des Dienstvertrages
  • ·         Freistellung
  • ·         Aufhebungsvertrag
  • ·         Abwicklungsvertrag
  • ·         Abfindung
  • ·         Dienstwagen 

Unternehmen und Arbeit-/Dienstgeber

Wir unterstützen Unternehmen aller Art, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Ihrer Personalarbeit, insbesondere z.B. bei:

 

  • ·         der Erstellung von Arbeitsverträgen
  • ·         Betriebs- und Personalvereinbarungen
  • ·         Umstrukturierungen im Betrieb wie etwa Outsourcing, Rationalisierung, Stilllegung etc.
  • ·         Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften oder Behörden, z. B. zum Abschluss eines Sozialplans oder Tarifvertrages

 

 

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