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Über mich

Karsten Zobel
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Humboldt-Universität in Berlin, das Referendariat in Sachsen und schloss beide Staatsexamina mit einem Prädikat (jeweils Jahrgangs-Zweiter) ab. 

Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte im Jahr 1995, den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht erwarb ich im Jahr 2000. Ich bin ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig, dort allerdings für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber tätig, weil es mir wichtig ist, die jeweils andere Sicht der Dinge aus eigener Erfahrung zu kennen und in die Arbeit einfließen zu lassen.

Ich bin darüber hinaus Mitglied einer Tarifkommission und regelmäßig als Dozent zur arbeitsrechtlichen Themen für eine Reihe von Bildungsträgern regelmäßig aktiv (Bildungswerk der Sächs. Wirtschaft; W.A.F. für Betriebsräte, Dresden International University).


Arbeitsrecht
Ob individuelles oder kollektives Arbeitsrecht: Ich kann Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht basierend auf langjähriger Berufserfahrung und wertvollen theoretischen und praktischen Kenntnissen unterstützen.

Im Rahmen der Begründung des Arbeitsverhältnisses bin ich Ihnen gern bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen behilflich sowie bei Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis, unter anderem mit Überstundenregelungen,  Urlaubsansprüchen, Mutterschutz und Elternzeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltansprüchen u.v.m.

Auch in Kündigungsschutzsachen können Sie sich auf die kompetente und zuverlässige Unterstützung von mir verlassen. Ich erstelle Abwicklungsverträge und Aufhebungsverträge für Sie, überprüfe das Kündigungsschreiben auf die Einhaltung aller erforderlichen Formen und Fristen, setze Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis oder Zeugnisanpassungen durch und begleitete Sie gegebenenfalls im Kündigungsschutzprozess vor Gericht oder bei Verhandlungen über das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.

Darüber hinaus erläutere ich Ihnen die Regelungen im Tarifrecht sowie die unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben.

Gern berate ich Betriebsräte bei der täglichen Arbeit oder begleite diese bei schwierigen Rechtsfragen als sogenannter Sachverständiger i.S.v. § 80 Abs. 3 BetrVG, z.B. bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen.

Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir persönlich in Verbindung zu setzen. Ich agiere transparent, persönlich, kompetent und konsequent, wobei es mir wichtig ist, zunächst den Sachverhalt und Ihre Zielstellungen mit Ihnen ausführlich und in aller Ruhe zu besprechen und mögliche Wege dorthin zu besprechen. Das gemeinsame Finden des richtigen Weges ist mir wichtig, wobei ich Ihnen im Zweifel ehrlich sage, wenn ein Ziel nicht oder nur mit hohem Risiko erreichbar scheint. Ehrlichkeit und Offenheit ist mir sehr wichtig.

Bei Fragen zu den genannten Rechtsgebieten finden sich erste Antworten gegebenenfalls bereits in seinen Rechtstipps!

Von meinen Erfahrung und meiner Kompetenz können Sie sich gern unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Hier finden Sie Rechtsanwalt Karsten Zobel
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