Anwälte für Betreuungsrecht in Lengerich 7
Rechtsgebiet: Betreuungsrecht
Wissenswertes, Ihre Rechte, Gerichtsbarkeit, Fristen, Kosten und Anwälte in Lengerich
Wissenswertes
Bei Rechtecheck finden Sie umfangreiche Informationen zu allen wichtigen Themen, Grundlagen und Urteilen rund um das Rechtsgebiet Betreuungsrecht.
Ihre Rechte
Ihre Ansprüche und Verpflichtungen beim Thema Betreuungsrecht ergeben sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Inhalte des Betreuungsrechts sind im Teilgebiet des Familienrechts in §§ 1814-1881 BGB normiert §§ 1814-1881 BGB und hängen von zahlreichen Detailfragen ab. Insbesondere die erfolgreiche Durchsetzung setzt eine gute Aktenlage voraus. Wichtig können hier insbesondere sein:
- Fristen/ Verjährung
- Dokumentation / Beweissicherung
- ordnungsgemäße Vertretung
Gerichtsbarkeit
Zuständig für Verfahren im Bereich Betreuungsrecht ist das Betreuungsgericht, das eine Abteilung des Amtsgerichts ist. Örtlich zuständig ist jeweils das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der Betroffene seinen Wohnort bzw. Aufenthaltsort hat.
Fristen
Die wichtigsten Fristen finden Sie hier im Überblick:
Gegen die Vorführung zur Untersuchung oder die Unterbringung zur Begutachtung kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einreichen, § 569 ZPO. Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Betreuungsgerichts muss grundsätzlich innerhalb eines Monats eingelegt werden, § 63 FamFG. Richtet sich die Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung oder gegen einen Beschluss hinsichtlich der Genehmigung eines Rechtsgeschäfts, gilt eine Frist von zwei Wochen, § 63 II FamFG. Ein Berufsbetreuer muss seinen Anspruch auf Vergütung innerhalb von 15 Monaten nach seinem Entstehen beim Betreuungsgericht geltend machen.
Kosten
Sofern sie nur eine Beratung durch einen Anwalt wünschen, werden Gebühren gemäß RVG fällig. Der Gegenstandswert ermittelt sich dabei nach § 23 III 1 RVG aus den Bewertungsvorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Ist dies nicht möglich, legt das Gericht den Gegenstandswert nach billigem Ermessen fest. Fehlen Anhaltspunkte für eine Schätzung, beträgt der Gegenstandswert 5.000 Euro, § 23 III 2 RVG. Die sich hieraus ergebenden Gebühren finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren des Rechtsanwalts bei einer Beratung auch dann in voller Höhe fällig werden, wenn im Vorfeld nicht über Gebühren gesprochen wurde. Wir empfehlen deswegen, den Anwalt um eine Einschätzung der Kosten vor Beginn der eigentlichen Beratung zu bitten. Sofern in ihrem Fall eine gerichtliche Vertretung nötig wird, entstehen hier durch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten. Ihr Anwalt informiert sie auch hierüber im Detail.
Ihre Suche: die besten Anwälte zum Thema Betreuungsrecht in Lengerich
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Raheneschstr. 7, 49477 Ibbenbüren
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