Rechtsgebiete:
Pflichtverteidigung
Bewertung vom 14.08.2023
Thema: sonstige
Problem erkannt
Es ist zwar richtig, was RA Hegendörfer in ihrem Prifil schreibt: "Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen". Aber genau diese Rechte des Beschuldigten hat sie dem Beschuldigten in unserem Fall nicht erklärt und damit ein katastrophales Ergebnis - statt dem erwarteten Freispruch- eingefahren. Nicht empfehlenswert, nur heisse Luft.
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