Sind Sie oder Ihr Kind von einem Geburtsschaden betroffen? Mit uns kommen Sie die Hilfe die Sie benötigen
Geburtsschaden - Das müssen Sie jetzt wissen!
Geburtsverletzungen, die durch den Geburtsvorgang verursacht werden, gelten als schwerwiegende und komplexe Schadensfälle im Bereich der ärztlichen Haftung. Wenn ein Neugeborenes bei der Geburt beispielsweise unter Sauerstoffmangel leidet und dadurch einen Hirnschaden erleidet, ist der weitere Verlauf oft vorherbestimmt: Das Kind wird von Anfang an dauerhaft pflegebedürftig sein. Neben den ohnehin vorhandenen psychischen Belastungen für die gesamte Familie gehören finanzielle Belastungen zu den höchsten Kosten, denen das deutsche Schadenersatzrecht bekannt ist - sowohl für das Kind als auch für seine Eltern.
Mögliche Gründe für Geburtsschäden können sein:
- unzureichende Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft
- mangelnde Erkennung von Fehlbildungen oder Krankheiten des Kindes durch Ärzte
- schädliche Auswirkungen medikamentöser Behandlungen auf das Kind
- Sauerstoffmangel während der Schwangerschaft oder bei der Geburt
- zu spät oder fehlerhaft durchgeführter Notkaiserschnitt sowie Probleme während der Geburt die zu Schulterdystokie und Armlähmung führen können
- Darüber hinaus könnten Verletzungen auftreten wenn eine Geburtszange oder Saugglocke verwendet wird
Welcher Anspruch besteht?
Schmerzensgeld, Pflegeschäden, Beeinträchtigung des Haushaltsführungsfähigkeitsschaden (falls zutreffend), Verdienstausfallschaden (falls zutreffend), Unterhaltskosten sowie Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen am Haus können sich insgesamt leicht auf Millionenbeträge summieren. In einem solchen Fall eines Geburtsschadens ist es fast unerlässlich, einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht mit Erfahrung im Bereich der Arzthaftung einzuschalten. Dieser Anwalt sollte sowohl über fundiertes Wissen im Gebiet des Geburtsschadensrechts als auch des allgemeinen Schadenersatzrechts verfügen und Ihnen persönlich und kompetent zur Seite stehen bei dem langwierigen Prozess zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen für Ihr Kind und Sie selbst.
Wichtiger Hinweis zu Geburtsschaden:
Im Falle eines Geburtsschadens, ist es von großer Bedeutung, unverzüglich einen kompetenten Anwalt zu kontaktieren. Unsere Kanzlei ist auf Medizinrecht spezialisiert, und bietet Ihnen die Optionen für eventuelle Schadensersatzansprüche zu prüfen.
Jetzt Anwalt kontaktierenFür mehr Informationen besuchen Sie unsere Partner Kanzlei ciper.de
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Fragen & Antworten zum Thema Geburtsschaden
Die meisten Fälle von kindlicher Schädigung während oder nach der Geburt werden durch Fehler in den medizinischen Bereichen Gynäkologie, Geburtshilfe, Neonatologie und Anästhesiologie verursacht. Selbst geringfügige Abweichungen vom medizinischen Standard können eine Vielzahl von Komplikationen auslösen und zu dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen beim Neugeborenen führen.
Es kommt häufig vor, dass Versicherungen der gegnerischen Partei schnelle Zahlungen zur Abfindung anbieten. Diese sogenannten "freiwilligen Einmalzahlungen" sind jedoch oft wesentlich geringer als die tatsächlich berechtigte Entschädigung für die meisten Geschädigten. Aus diesem Grund ist es ratsam, solche Angebote keinesfalls anzunehmen und abzulehnen.
Im Rahmen unserer außergerichtlichen Tätigkeit bitten wir um die vollständigen Krankenunterlagen von Gynäkologen, spezialisierten Zentren, Entbindungskliniken und Kinderkliniken im Zusammenhang mit Geburtsschäden. Diese Unterlagen werden sorgfältig ausgewertet und gegebenenfalls für ein Sachverständigengutachten verwendet. Die angeforderten Dokumente beinhalten den Mutterpass, Ultraschallbefunde, das Partogramm sowie das Geburtsprotokoll und -journal. Des Weiteren benötigen wir die CTG-Aufzeichnungen, das Anästhesie- und Operationsprotokoll sowie das Reanimations- und Beatmungsprotokoll. Auch die Kinderuntersuchungsdokumente einschließlich des Pflegedossiers sind von Bedeutung für unsere Arbeit.
Sobald Anzeichen von Geburtsschäden vorliegen und alle relevanten Unterlagen gesammelt wurden, beginnt am Ende des Jahres eine dreijährige Frist zu laufen. Innerhalb dieses Zeitraums können Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass dies rechtzeitig erfolgt, da nach Ablauf der Verjährungsfrist keine weiteren Ansprüche mehr möglich sind.
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