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Sind sie von einem Behandlungsfehler betroffen? Mit uns kommen Sie zu Ihrem Schadensersatz

Behandlungsfehler - das zählt als Behandlungsfehler

Jede Handlung eines Mediziners sollte darauf abzielen, physische oder mentale Beschwerden, Krankheiten oder Leiden zu präventieren, identifizieren, behandeln oder mildern. Daraus resultieren entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf die Behandlung. Wenn ein Arzt diese nicht erfüllt, spricht man von medizinischen Fehlern.

Folgende Punkte fallen unter die Kategorie der Behandlungsfehler:

  • Fehler bei der Erfassung der Krankheitsgeschichte
  • Fehler bei der Untersuchung des Patienten
  • Fehldiagnosen
  • Mängel in der Aufklärung über Therapiemöglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen
  • Fehlerhafte Behandlungsmethoden
  • Geburtsverletzungen

Welcher Anspruch besteht?

Um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen, müssen in der Regel drei Bedingungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss ein medizinischer Facharztstandard verletzt worden sein, entweder durch einen Fehler bei der Behandlung oder durch mangelnde Aufklärung seitens des Arztes zum Zeitpunkt der Behandlung. Des Weiteren muss beim Patienten ein Gesundheitsschaden eingetreten sein. Als dritte Voraussetzung ist erforderlich, dass dieser Gesundheitsschaden (mit-)verursacht wurde durch den vorherigen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler – es muss also eine Kausalität nachgewiesen werden können. Für den Nachweis dieser Voraussetzungen liegt die Verantwortung beim Patienten selbst. Gelingt ihm dieser Nachweis jedoch erfolgreich, hat er im Allgemeinen Anrecht auf Schmerzensgeld sowie weitergehenden Schadensersatz.

Wichtiger Hinweis zu Behandlungsfehlern:

Sollten Sie vermuten, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehlervorliegt, ist es von großer Bedeutung, unverzüglich einen kompetenten Anwalt zu kontaktieren. Unsere Kanzlei ist auf Medizinrecht spezialisiert, und bietet Ihnen die Optionen für eventuelle Schadensersatzansprüche zu prüfen.

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