Scheidung? Wir finden für Sie den besten Weg. Fair, stressfrei, kostensparend.
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Scheidung - Das wird Ihnen einfach alles zuviel?
Wir liefern Informationen zu folgenden Themenbereichen:
Scheidung & Immobilien
Um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben, sollten Sie schon vor der Scheidung alles Finanzielle in einer Vereinbarung regeln.
Scheidung so günstig wie möglich?
Eine außergerichtliche Regelung mit nur einem Rechtsanwalt. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung und Kinder
Um einen Rosenkrieg und negative Auswirkungen auf Ihre Kinder zu vermeiden, sollten Sie außergerichtlich alle mit der Trennung verbundenen Themen in einer Vereinbarung regeln.
Scheidung und offene Themen?
Eine außergerichtliche Regelung durch eine sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung unkompiziert?
Sie wollen eine unkomplizierte, schnelle und möglichst kostengünstige Scheidung? Nutzen Sie das Trennungsjahr zur Regelung aller damit verbundenen Themen. Dann wird die Scheidung zur reinen Formsache.
Scheidung & Vorsorge
Sie sind der Meinung, im Krankheits- oder Pflegefall kümmern sich automatisch Ihr Partner oder Ihre Kinder um Ihr Wohl? Weit gefehlt!
Fragen & Antworten
Der Verlauf einer Scheidung hängt von der Einigkeit der Ehegatten ab. Bei Familiensachen besteht oft Anwaltszwang, und Anträge können in der Regel nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Daher beeinflusst das Maß der Übereinstimmung zwischen den Ehepartnern den Ablauf des Scheidungsverfahrens maßgeblich.
Wenn alle Angelegenheiten im Einvernehmen geregelt sind und nur noch die Scheidung sowie der meist automatische Versorgungsausgleich vom Familiengericht beschlossen werden müssen, kommt nach Ablauf des einjährigen Trennungsjahres die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung in Betracht.
In diesem Fall genügt ein gemeinsamer Rechtsanwalt für beide Partner, was zu erheblichen Kostenersparnissen führen kann. Eine Online-Scheidung ist oft ebenfalls eine praktikable Option. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in unseren Artikeln zur Online-Scheidung und einvernehmlichen Scheidung.
Wenn die Scheidung hingegen streitig ist (entweder wegen Folgesachen nach Ablauf des Trennungsjahres oder aufgrund der Trennung selbst und möglicher Folgesachen nach der dreijährigen Trennungszeit), ist es erforderlich, dass sich jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lässt. In solchen Fällen wird empfohlen, zunächst bei einer auf Scheidungen spezialisierten Kanzlei einen unverbindlichen Kostenvoranschlag einzuholen.
1. Emotionale Verarbeitung:
Nehmen Sie sich Zeit, um die Emotionen zu verarbeiten, die mit der Trennung verbunden sind. Es kann hilfreich sein, Unterstützung von Freunden, Familie oder sogar einem Therapeuten zu suchen.
2. Klärung der Wohnsituation:
Überlegen Sie, wie die Wohnsituation nach der Trennung aussehen soll. Möglicherweise müssen Sie klären, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt oder ob eine alternative Lösung gefunden werden muss.
3. Finanzielle Überlegungen:
Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer finanziellen Situation. Klären Sie, wie gemeinsame Konten und finanzielle Verpflichtungen aufgeteilt werden sollen. Ggf. sollten Sie professionellen Rat von einem Finanzberater oder Anwalt einholen.
4. Kommunikation mit dem Partner: Versuchen Sie, in einem respektvollen und klaren Gespräch mit Ihrem Partner zu klären, wie Sie die Trennung gestalten möchten. Dabei sollten Themen wie gemeinsame Besitztümer, Kinderbetreuung und finanzielle Verantwortlichkeiten angesprochen werden.
5. Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt, um sich über Ihre rechtlichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Trennung zu informieren. Dies gilt besonders, wenn es um Sorgerecht, Vermögensaufteilung oder Unterhaltsfragen geht.
6. Wichtige Dokumente sammeln: Sammeln Sie wichtige Dokumente wie Ausweise, Versicherungspolicen, Bankunterlagen und andere relevante Unterlagen. Dies kann Ihnen helfen, den Überblick über Ihre finanzielle Situation zu behalten.
7. Unterstützung suchen: Zögern Sie nicht, Unterstützung von Freunden, Familie oder professionellen Beratern zu suchen. Eine Trennung kann emotional belastend sein, und es ist wichtig, nicht alleine damit umgehen zu müssen.
Die Aufteilung von Vermögen und finanziellen Ressourcen nach einer Scheidung kann je nach den Gesetzen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes variieren. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Aspekte berücksichtigt:
1. Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft:
In Ländern mit dem Prinzip der Gütertrennung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er während der Ehe erworben hat. In Zugewinngemeinschaftsländern wird das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinsam betrachtet, und es erfolgt eine Aufteilung, meist ausgehend vom Zugewinnprinzip.
2. Gemeinsames Eigentum:
Bei gemeinsamem Eigentum, wie zum Beispiel einer gemeinsamen Immobilie, kann die Aufteilung auf verschiedene Weisen erfolgen. Dies könnte den Verkauf des Eigentums und die Aufteilung des Erlöses oder die Übertragung des Eigentums an einen Ehepartner beinhalten.
3. Alimente und Unterhaltszahlungen:
Entscheidungen über Alimente oder Unterhaltszahlungen können von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter das Einkommen beider Ehepartner, die Dauer der Ehe und die Bedürfnisse der beteiligten Parteien.
4. Rentenansprüche:
Rentenansprüche können aufgeteilt werden, insbesondere wenn während der Ehe Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge oder Rentenversicherung eingezahlt wurden.
5. Gemeinsame Schulden:
Gemeinsame Schulden müssen ebenfalls aufgeteilt werden. Dies kann bedeuten, dass beide Ehepartner für die während der Ehe entstandenen Schulden verantwortlich sind.
Es ist ratsam, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, um die spezifischen Gesetze und Bestimmungen in Ihrem Gerichtsbezirk zu verstehen. Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern kann ebenfalls dazu beitragen, den Prozess der Vermögensaufteilung zu erleichtern.
Das deutsche Scheidungsverfahren kann in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten ab Einreichung des Scheidungsantrags dauern. Wenn jedoch ausnahmsweise auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann, ist es möglich, die Scheidung innerhalb von 3-4 Monaten zu vollziehen. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann die Verfahrensdauer erheblich verkürzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Zeitspannen allgemeine Schätzungen sind und individuelle Umstände den Verlauf beeinflussen können.
Grundsätzlich steht beiden Eltern das Sorgerecht (und Umgangsrecht) ihrer leiblichen Kinder zu, zumindest solange sie verheiratet sind. Eine Scheidung mit Kindern ändert diesen Umstand grundsätzlich nicht, es sei denn, ein Partner strebt das alleinige Sorgerecht an.
Weitere Antworten finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten
Darum CSR Sturm für Ihre Scheidung:
Die CSR Sturm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwäbisch Hall erreicht nachhaltige juristische Lösungen für Sie. Dabei liegt der Fokus auf möglichst einvernehmlichen und wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen, die im Interesse aller Beteiligten liegen.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend und legen dabei den Schwerpunkt auf schnelle, entschärfende und einvernehmliche außergerichtliche Verfahren. Wenn nötig, vertreten wir unsere Mandanten vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH.
Empathie, Zuverlässigkeit und Respekt sind die Grundlagen unserer Arbeit. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die von diesen Werten getragen wird.
Claudia Sturm
Annett Feuchter-Schulz
Christian Hühn
Thomas Bauer