Flugverspätung: Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Im Falle eines Flugausfalls, Verspätung oder Umbuchung müssen die Fluggesellschaft für die Folgen haften, wodurch Sie als betroffener Passagier eine Entschädigung erhalten. Jedoch, wenn bestimmte unerwartete Umstände auftreten, wie z.B. schwere Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks, Terrorwarnungen oder Vogelschlag, ist die Fluggesellschaft von der Zahlung einer Entschädigung ausgenommen.
Selbst wenn die Fluggesellschaft nicht schuld ist, stehen den Passagieren Betreuungs- und Versorgungsleistungen zu, einschließlich Getränke und Mahlzeiten, kostenloser Telefonate und bei Bedarf Hotelübernachtungen plus Transfer. Bei "außergewöhnlichen Umständen" muss die Fluggesellschaft eine alternative Beförderung bereitstellen und alle vernünftigen Maßnahmen ergreifen, die verhindern oder verkürzen können die Verspätung oder den Flugausfall - und muss auch vor Gericht nachweisen, dass sie solche Maßnahmen ergriffen hat. Sollte die Wartezeit länger als 5 Stunden dauern, haben Passagiere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen.
Passen Sie auf: Fluggesellschaften versuchen oft, "unvorhergesehene Ereignisse" für ihre Flugverspätung oder -ausfälle verantwortlich zu machen, aber lassen Sie sich nicht täuschen. Dazu gehören u.a.: ein schlechtes Wetter, das typisch für die Gegend und Jahreszeit ist; technische Probleme, auch bei regelmäßiger Wartung; Kollisionen mit Treppenwagen; erkrankte Besatzungsmitglieder; und Enteisungsschwierigkeiten.

Bitte wählen Sie einen Flughafen aus der Liste
Bitte wählen Sie einen Flughafen aus der Liste