Flugverspätung: Entschädigung bei Flugzeitänderungen und Umbuchungen

Fluggesellschaften können manchmal plötzlich feststellen, dass sie ihren ursprünglich geplanten Flugplan nicht einhalten können, oder dass sie mehr Tickets verkauft haben als Plätze verfügbar sind. Dies resultiert in Passagieren, die auf andere Flüge umgebucht werden oder die Flugzeiten werden geändert. Um sicherzustellen, dass Sie die Vorteile, die Ihnen zustehen, auch erhalten, ist es ratsam, dass Sie sich über Ihre Rechte bei einer Umbuchung oder Flugzeitänderung informieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei, damit Sie wissen, wann Sie Anspruch auf Entschädigungen haben.

Falls Sie von Ihrer Fluggesellschaft ohne Ihre Zustimmung auf einen anderen Flug umgebucht werden oder Ihr Flug überbucht ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Ebenfalls gilt dies, wenn Sie auf eine andere Route umgebucht werden, wie z.B. wenn Sie von einem anderen Flughafen ausreisen sollen. Es ist unerheblich, ob die Änderung durch die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter veranlasst wurde, oder ob es sich um kurzfristige Änderungen der Flugzeiten handelt. In allen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung.

Haben Sie weniger als zwei Wochen vor Abflug vom Fluganbieter über eine Änderung der Flugzeit erfahren, steht Ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zu, wenn kein angemessener Ersatzflug angeboten wird. Ob der Ersatzflug als angemessen gilt, hängt dabei davon ab, wann Sie von der Änderung erfuhren: Zwischen zwei Wochen und einer Woche vor dem geplanten Start darf der Ersatzflug nicht mehr als 2 Stunden früher als geplant und mit maximal 4 Stunden Verspätung an das Ziel kommen. Wurde die Umbuchung erst weniger als eine Woche vor Abflug gemeldet, darf der Austauschflug nicht mehr als eine Stunde vorher starten und maximal zwei Stunden später als geplant am Ziel ankommen. Alternativ können Sie, wenn Sie über die Änderung rechtzeitig informiert wurden, auch vom Vertrag zurücktreten.

Es ist wichtig, pünktlich beim Check-in-Schalter einzutreffen, obwohl der BGH im Sinne der Verbraucher entschieden hat, dass man nicht zwingend zum Flughafen muss, wenn die Airline bereits vorher angekündigt hat, eine Beförderung zu verweigern. Unsere dringende Empfehlung ist es jedoch, rechtzeitig vor Ort zu sein, um auf Änderungen schnell reagieren zu können. Nähere Informationen zu den Rechten bei einem überbuchten Flug oder einem verpassten Anschlussflug erhalten Sie auf der Website unter "Flug überbucht Entschädigung" und "Anschlussflug verpasst Entschädigung". Die Höhe der Entschädigung, auf die man bei einer Umbuchung Anspruch hat, sofern keine ungewöhnlichen Umstände vorliegen, hängt von der Entfernung der Reise ab und beträgt wie folgt:

Bei Flügen von 0 bis 1.500 Kilometern innerhalb der EU wird eine pauschale Entschädigung von 250 Euro fällig. Ab 1.500 Kilometer sind es 400 Euro und bei sonstigen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer ebenfalls. Jenseits dieser Entfernung werden 600 Euro fällig. Sofern eine Flugumbuchung unter die EU-Fluggastrechteverordnung fällt, erhalten Sie eine Entschädigung. Zusätzlich gewährleisten die Fluggastrechte bei Umbuchungen eine Betreuung ab einer Wartezeit von zwei Stunden, beginnend mit Verpflegung und endend mit einer Hotelunterbringung inklusive Transfer.

Ihnen wird eine schnelle Ersatzbeförderung angeboten, wobei Sie darauf bestehen können, frühzeitig umgebucht zu werden, wenn ein früherer Flug noch Plätze frei hat. Nach fünf Stunden Aufenthalt erhalten Sie die Wahl zwischen einer schnellen Alternativbeförderung oder einer vollständigen Erstattung des Flugpreises, unabhängig vom Grund der Nichtdurchführung des Fluges. Da ein solches Warten auf den nächsten Flug einem Flugannullierung ähnelt, finden Sie weitere Informationen dazu unter "Flugannullierung-Entschädigung".

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