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Zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts: Was tun, wenn der Kontakt verweigert wird?

2. Juli 2025

Zusammenfassung:

  • Das Umgangsrecht ist ein gesetzlich verankertes Recht, das sowohl dem Kind als auch dem nicht betreuenden Elternteil zusteht.
  • Verweigert ein Elternteil den Umgang, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden, um das Recht durchzusetzen.
  • Das Familiengericht kann Maßnahmen wie Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft anordnen, um die Einhaltung des Umgangsrechts zu gewährleisten.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Elternteil den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil behindert oder gar verweigert. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, sei es aus persönlichen Konflikten, aus Sorge um das Wohl des Kindes oder aus anderen Motiven. Doch was kann der betroffene Elternteil tun, um sein Umgangsrecht durchzusetzen? Der folgende Artikel beleuchtet die rechtlichen Möglichkeiten und gibt einen Überblick über die Schritte, die unternommen werden können, um das Umgangsrecht zu sichern.

Das Umgangsrecht: Ein Überblick

Das Umgangsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienrechts und dient dem Zweck, die Beziehung zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil aufrechtzuerhalten. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und stellt sicher, dass das Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Das Recht auf Umgang steht nicht nur den Eltern, sondern auch den Großeltern und anderen Bezugspersonen zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

In der Regel wird das Umgangsrecht im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Eltern festgelegt. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, um eine verbindliche Regelung zu treffen. Dabei steht stets das Wohl des Kindes im Vordergrund, und das Gericht wird eine Entscheidung treffen, die diesem am besten gerecht wird.

Rechtliche Schritte bei Verweigerung des Umgangsrechts

Wenn ein Elternteil das Umgangsrecht verweigert, stehen dem betroffenen Elternteil verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung. Zunächst sollte versucht werden, die Situation durch Gespräche oder Mediation zu klären. Ist dies nicht erfolgreich, kann der Weg zum Familiengericht notwendig werden. Hier kann ein Antrag auf Durchsetzung des Umgangsrechts gestellt werden.

Das Gericht wird dann prüfen, ob die Verweigerung des Umgangsrechts gerechtfertigt ist oder ob Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Kontakt zu ermöglichen. In einigen Fällen kann das Gericht eine Umgangspflegschaft anordnen, bei der eine neutrale Person den Umgang begleitet und sicherstellt, dass dieser reibungslos verläuft.

Maßnahmen des Gerichts zur Durchsetzung

Das Familiengericht hat verschiedene Möglichkeiten, um die Einhaltung des Umgangsrechts zu erzwingen. Eine häufig angewandte Maßnahme ist die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen den Elternteil, der den Umgang verweigert. Diese Geldstrafen sollen den Druck erhöhen, das Umgangsrecht zu respektieren und den Kontakt zu ermöglichen.

In besonders hartnäckigen Fällen kann das Gericht auch Ordnungshaft anordnen. Diese drastische Maßnahme wird jedoch nur in Ausnahmefällen angewendet, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und der Elternteil weiterhin den Umgang blockiert. Ziel ist es, den Elternteil zur Einsicht zu bewegen und das Umgangsrecht zu gewährleisten.

Zusätzlich kann das Gericht den Entzug des Sorgerechts oder Teile davon in Betracht ziehen, wenn das Verhalten des Elternteils dem Kindeswohl erheblich schadet. Dies ist jedoch eine sehr weitreichende Entscheidung, die nur unter strengen Voraussetzungen getroffen wird.

Insgesamt zeigt sich, dass das Familienrecht umfassende Möglichkeiten bietet, um das Umgangsrecht durchzusetzen. Dennoch sollte stets das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen, und alle Beteiligten sollten bestrebt sein, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird.

Autor

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