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Im Internet einkaufen – Was Sie dabei beachten sollten

13. März 2018

Die Anzahl der Internetkäufe nimmt zu und wird auch in den kommenden Jahren noch mehr steigen. Abgesehen vom Branchenprimus Amazon * bieten auch Supermarktketten wie REWE * ihr Sortiment für den Online-Kauf an. So kann man sich gemütlich von der Couch aus beinahe alles bestellen, was das Herz begehrt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei Bestellungen aus dem Internet achten sollten, damit Ihr Einkaufserlebnis frustfrei verläuft.

Was genau versteht man unter Einkäufen im Internet?

Schlagwort hierbei sind Fernabsatzverträge nach §312b BGB: Hierbei werden alle Verträge über Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer (definiert nach §14 Abs. 1 BGB) und einem Verbraucher (§13 BGB) unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (vgl. §312 Abs. 2) geschlossen werden, als Einkauf im Internet verstanden.

Nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) sind Unternehmen verpflichtet, unter anderem über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis einschließlich der Preisbestandteile und der Steuern (oder eine nachprüfbare Berechnungsgrundlage), die Laufzeit eines Vertrages und die Lieferkosten zu informieren.

Hierbei sei angemerkt, dass laut §312e BGB der Online-Shop nur dann Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten verlangen kann, wenn Sie über diese Kosten unterrichtet wurden.

Die Button-Lösung

Abgebildet ist eine Hand eines Mannes, deren Zeigefinger über einem großen roten Knopf schwebt.
Schauen Sie immer, auf was Sie gerade drücken wollen. Wenn es deutlich gekennzeichnet ist, müssen Sie zahlen.

Damit Verbraucher vor unerwünscht abgeschlossenen Online-Geschäften geschützt werden, wurde 2012 in Deutschland die sog. Button-Lösung eingeführt. Dadurch werden Sie eindeutig darauf hingewiesen, dass Sie online etwas kostenpflichtig bestellen. Ihr Einverständnis geben Sie durch das Drücken eines Buttons. Laut § 312j Abs. 3 BGB muss zum Abschluss der Bestellung eine Schaltfläche aufgezeigt werden. Diese muss wie folgt gestaltet sein:

  • gut lesbar
  • ohne Scrollen bei üblicher Bildschirmauflösung sichtbar sowie
  • nur mit den Worten ‘zahlungspflichtig bestellen‘ oder einer anderen, entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
  • unmittelbar vor dem Abschluss der Bestellung muss klar und deutlich über die Laufzeit, die Bedingungen der Kündigung bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen sowie den Gesamtpreis für die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Kosten informiert werden.

Sollte dieser Button nicht wie oben definiert gestaltet sein, kommt laut §312j Abs. 4 kein Vertrag zustande, da das Unternehmen seine Pflicht aus § 312j Abs. 3 nicht erfüllt hat.

So können Sie beim Abschluss eines Online-Vertrages auf einen Blick feststellen, für was und für wie viele Waren oder Dienstleistungen Sie zahlen müssen. Ansonsten sind die Pflichten beim Kaufvertrag die selben wie im lokalen Geschäft.

Unternehmen können nur nach Erteilen einer Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) Geld vom Konto abbuchen. Deswegen sollten Sie auf Ihre Kontoauszüge achten und bei irrtümlicher Abbuchung Ihr Geld bei der Bank zurückfordern.

Die Online-Händler müssen auch nachweisen können, was im Vertrag steht bzw. dass überhaupt einer existiert. Damit liegt die Beweislast des Kaufvertrags beim Verkäufer.

Sicher online Einkaufen leicht gezeigt

Achten Sie bei Ihren Einkäufen in Online-Shops darauf, dass alle Ihre Daten verschlüsselt weitergegeben werden. Häufig erscheinen auf Ihrem Bildschirm Anzeigen wie „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert…“ oder „Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen…“

Falls Sie sich unsicher sind oder aus Reflex weggeklickt haben – was Sie niemals tun sollten -, schauen Sie in die Adressleiste ihres Browsers: Da sollte die Adresse der aufgerufenen Seite mit „https://“ beginnen. Das steht für „Hypertext Transfer Protocol Secure“, auf Deutsch: Sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll, und ist dafür gedacht, dass Daten abhörsicher übertragen werden.

Ein Screenshot der sicheren https-Verbindung inklusive des Vorhängeschlosses
Browser wie Chrome beispielsweise zeigen nicht nur das Vorhängeschloss, sondern weisen schriftlich noch einmal auf die sichere Verbindung hin.

Auf einigen Browsern können Sie auch ein Vorhängeschloss-Symbol in dieser Zeile sehen. Ein geschlossenes Vorhängeschloss ist grundsätzlich gut für Sie.

Viele Online-Shops haben auch Gütesiegel.

Die vier wichtigsten Gütesiegel, die man in jedem seriösen Onlineshop finden sollte.
Achten Sie in Online-Shops darauf, dass sie Gütesiegel haben. Man kann sie häufig ganz unten auf der Webseite finden.

Diese wurden von der Initiative D21, Deutschlands größtem gemeinnützigem Netzwerk für die digitale Gesellschaft, bestehend aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, eingeführt, um Verbrauchern eine Orientierungshilfe bieten. Die Gütesiegel-Anbieter prüfen damit die Shops und Bestellprozesse. Leider können solche Siegel Phishing-Attacken, also gezieltes Ausspähen Ihrer Zugangsdaten, nicht ausschließen.

Außerdem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass bei jeder Online-Bestellung der Händler nicht nur Ihre Kreditkarten- bzw. Bankdaten, sondern auch einige persönliche Angaben mitbekommt. Dies geht auch in Ordnung, da Sie ansonsten Ihre Ware nicht geliefert bekommen und bezahlen können. Ein vertrauenswürdiger Händler fragt Sie aber, was er mit Ihren Daten anstellen soll. Der Weitergabe dieser Daten können Sie meist widersprechen. Schauen Sie auch, ob nicht mit dem Kauf noch eine Anmeldung zum Newsletter oder zu werblichen Postsendungen verbunden ist. Hier finden Sie mehr Informationen über Datenschutz im Internet.

Es lässt sich leider nicht verhindern, dass der Online-Shop die von Ihnen bestellten Produkte und Dienstleistungen speichert und auf diese Weise automatisch ein Profil von Ihnen anlegt.

Abgesehen von den vom Anbieter gespeicherten Produktinformationen werden auch sog. Cookies, die Ihr Surfverhalten preisgeben, zu Rate gezogen. Dadurch wird versucht, Ihnen Waren und Dienstleistungen anzubieten, die Sie möglicherweise benötigen könnten. Sie leiden daher nicht unter Paranoia, wenn Sie überall im Internet immer wieder auf den Online-Shop oder auf vorher angesehene ähnelnde Artikel hingewiesen werden. Dies nennt sich Retargeting und wird von jedem größeren Anbieter verwendet. Schützen können Sie sich durch Werbeblocker wie z.B. Adblock plus oder Ghostery, die Werbung ausschalten und das Speichern von Cookies blockieren. Adblock plus gibt es z.B. auch im Apple App Store * oder bei Amazon *.

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik empfiehlt, folgende Angaben zu überprüfen:

  • Bietet der Händler eine vollständige Anbieterkennzeichnung?
    • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Anbieters
    • Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefonnummer, E-Mail, Fax)
    • Gewerberegister und Gewerberegisternummer
    • Unternehmensname und Rechtsformzusatz
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Angabe der Aufsichtsbehörde (sofern das Angebot einer Zulassung bedarf z. B. Apotheker)
  • Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Einsicht verfügbar?
  • Sind Informationen zum Datenschutz und Datensicherheit verfügbar?
  • Sind Angaben zum Widerrufsrecht, Rückgaberecht und der Kaufpreisrückerstattung verfügbar?
  • Welche verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
  • Sind Versandkosten, Rücksendekosten und mögliche Zusatzkosten transparent?
  • Gibt es eine E-Mail-Bestätigung des Bestellvorgangs?

Widerruf eines Kaufvertrags

Für die meisten online abgeschlossenen Kaufverträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§356 BGB). Dieses erlaubt Ihnen, die gekaufte Ware ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

Das Widerrufsrecht beginnt erst, nachdem der Online-Shop Sie wie oben erwähnt vollständig über die Bestellung und Ihr Widerrufsrecht informiert hat und Sie die Lieferung komplett erhalten haben.

Da Sie beim Kauf keine Ahnung haben, ob die Ware intakt und wie abgebildet erworben wird, räumt man Ihnen dieses Recht ein. Falls mit der Ware etwas nicht in Ordnung sein sollte, schicken Sie sie einfach zurück.

Beachten Sie hierbei, die Ware so zu prüfen, wie Sie es im Laden tun würden. Das heißt, Ware genau anschauen, in ihrer Funktionsweise ausprobieren und bei elektronischen Geräten kurz anschließen und testen. Die Ware darf währenddessen nicht beschädigt werden oder dauerhafte Spuren davontragen. Ansonsten kann Ihnen der Online-Händler vorwerfen, dass Sie eine Wertminderung bzw. Verschlechterung des Produkts vorgenommen haben und darf Wertersatz fordern.

Ferner stehen Ihnen dieselben Rechte zu wie beim normalen Kaufvertrag: Sie haben das Recht auf Reklamation und Gewährleistung. Defekte Produkte können reklamiert und ein Umtausch verlangt werden. Sollte das nicht möglich sein oder verweigert Ihnen der Verkäufer die Nachbesserung, können Sie den Preis herabsetzen (Minderung) oder vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt). Sollte bei Ihnen ein Schaden entstanden sein, können Sie Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer Sie falsch beraten oder Ihnen gravierende Mängel vorenthalten hat. Bei Schadensersatzklagen sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge zu den Pflichten beim Kaufvertrag und zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.

Sollten Sie angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben, ohne darauf hingewiesen worden zu sein (wie z.B. mit der Button-Methode), können Sie diesen anfechten. Dabei steht Ihnen das Recht auf Rückabwicklung des Vertrags zu. Wurden Sie nicht oder unvollständig über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert, können Sie den Vertrag auch nach Ablauf von zwei Wochen noch (hilfsweise) widerrufen.

In vielen dieser Fälle handelt es sich um Abonnements, für die Ihnen regelmäßig größere Beträge abgerechnet werden. Wie diese Abofallen entstehen und wie Sie dagegen vorgehen können, lesen Sie in unserem Beitrag Abofallen am Handy. Wenn Sie ein Abonnement am Telefon abgeschlossen haben sollten oder Ihnen ein Zeitungsabonnement aufgedrängt wurde, können Sie sich ebenfalls darüber in unseren Beiträgen informieren.

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