- Sie können Wohngeld beantragen, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um Ihre Miete zu bestreiten.
- Beziehen Sie bereits Bürgergeld oder andere Sozialleistungen, die Ihre Unterkunft finanzieren, erhalten Sie kein Wohngeld.
- Einen Wohngeldantrag können grundsätzlich auch Studenten, Rentner und Bewohner von Pflegeheimen stellen.
Für’s Wohnen bezahlt werden – wäre das nicht schön? Der Begriff “Wohngeld” klingt ganz danach. So ist es natürlich nicht. Sind Sie allerdings knapp bei Kasse und bereitet Ihnen die Bezahlung Ihrer Miete oder des Kredits für Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus finanzielle Schwierigkeiten, können Sie unter Umständen Wohngeld beantragen.
In dieser Situation sind Sie übrigens nicht alleine. Denn dank der Inflation, stetig steigenden Mietpreisen und immer höheren Kosten für Warmwasser, Heizung und Strom ächzen immer mehr Deutsche unter den Ausgaben für das bloße Wohnen. Davon hat auch die Bundesregierung Wind bekommen und will mit dem “Wohngeld Plus” ihren Bürgern unter die Arme greifen. Seit Anfang 2023 hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen können, mehr als verdreifacht und liegt jetzt bei ca. zwei Millionen.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie zur Miete oder als Eigentümer in einer Wohnung oder einem Haus wohnen. Der Anspruch auf Wohngeld ist also nicht an ein Mietverhältnis gekoppelt. Aber auch Menschen, die in Pflegeheimen leben, können sich einen Teil ihrer Wohnkosten vom Staat ersetzen lassen.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie Wohngeld beantragen?
Wohngeld ist für die Haushalte gedacht, die Schwierigkeiten damit haben, ihre Miete oder ihren Wohnkredit zahlen zu können. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die Sie davor schützen soll, dass Sie weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen.
Der Erhalt ist im Grundsatz daran gekoppelt, dass Sie einer Arbeit nachgehen, dabei aber zu wenig verdienen, um sich eine angemessene Wohnsituation leisten zu können. Aber auch Menschen, die derzeit keinen Job ausüben, können einen Anspruch auf Wohngeld haben. Zu ihnen zählen Studenten, die kein BAfÖG erhalten (oder dies nur als Volldarlehen beziehen) und Rentner, deren Rente zu gering für die derzeitigen Mieten ist. Schließlich können auch Bezieher von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I Wohngeld beantragen.
Wer hat keinen Wohngeldanspruch?
Wer genug Geld verdient, um seine Wohnkosten davon zu bestreiten, bekommt kein Wohngeld. Auch Menschen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, in denen die Miete schon enthalten ist, haben keinen Anspruch. Dazu zählen zum Beispiel Bezieher vom Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II).
Die Frage, wann Ihr Einkommen zu hoch für Wohngeld ist, kann nicht einfach beantwortet werden, da sie an viele Faktoren gekoppelt ist. Sie können aber den Wohngeldrechner des zuständigen Bundesministeriums nutzen, um eine erste Schätzung zu erhalten. So können Sie sehen, ob sich der Wohngeldantrag für Sie lohnt.
Wo können Sie Wohngeld beantragen?
Sie können Ihren Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune einreichen. Dies können Sie in vielen Bundesländern übrigens online machen und sich so den Postweg sparen. Am schnellsten erhalten Sie Ihr Geld allerdings, wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen. Denn so können Ihnen die Sachbearbeiter direkt sagen, ob Ihr Antrag vollständig ist bzw. welche Unterlagen noch fehlen.