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Wo darf mit dem deutschen Führerschein gefahren werden?

14. November 2016

Urlaubsreisen – Internationaler Führerschein oder EU-Führerschein?

Viele Familien reisen mit dem eigenen Auto an den Urlaubsort. Doch wo darf man überhaupt mit dem deutschen Führerschein fahren? Gibt es Länder, in denen ein internationaler benötigt wird? An welche Verpflichtungen hat sich der deutsche Autofahrer im Ausland zu halten und was muss er alles im Auto dabeihaben?

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG gilt der deutsche Führerschein in allen EU-Staaten. Umgekehrt gelten auch sämtliche Führerscheindokumente der EU-Staaten in Deutschland. Dies wurde auch von der EU-Kommission mit Entscheidung vom 21. März 2000 (2000/275/EG) ausdrücklich bestätigt. Dort heißt es wörtlich: „Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt.“

Der EU-Führerschein ist kein neues Dokument

Auch bei einem Umzug und dem dauerhaften Führen eines Autos im EU-Ausland behält der deutsche Führerschein seine Geltung. Ein neuer  muss in dem jeweiligen EU-Staat nicht gemacht werden. Der deutsche  gilt bis zu seinem Ablaufdatum weiter.

Auch wenn der Begriff es vermuten lässt – der EU-Führerschein ist kein zusätzlicher, anderer Fahrausweis, sondern stellt die Anpassung des deutschen an die EU-Richtlinien und eine EU-weite Harmonisierung der Führerscheine dar. Unter die Entwicklung des EU-Führerscheins fällt beispielsweise die Ausstellung in Scheckkartenformat und die Klassenbezeichnung in Buchstaben (die frühere Autoklasse 3 wurde zur Klasse B). Mit der 3. Führerscheinrichtlinie im Januar 2013 änderten sich einerseits viele Klassen, wie die neue Klasse AM für Leichtkraftwagen, Roller und Quads. Andererseits sind Dokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, nur noch 15 Jahre gültig. Außerdem müssen alte Papiere bis zum 19. Januar 2033 in den EU-Führerschein umgetauscht werden.

Bei Unfällen innerhalb Europas erleichtert ein europäischer Unfallbericht die Schadensabwicklung. Diesen kann man kostenlos online herunterladen. (Foto: benjaminnolte/fotolia)

Außerhalb von EU-Staaten wird der internationale Führerschein empfohlen

Zwar ist ein internationaler Führerschein nur in wenigen Ländern oder Staaten gesetzlich vorgeschrieben, dennoch empfiehlt dieser sich bei allen Reisen außerhalb der EU-Staaten. Gerade bei Verkehrskontrollen oder Unfällen ist man mit diese Schein auf der sicheren Seite, da dieser von den jeweiligen Landesbehörden grundsätzlich anerkannt wird und man so sprachlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen kann.

Ein internationaler Führerschein kann problemlos bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Man benötigt lediglich ein biometrisches Bild, den eigenen deutschen Führerschein und eine Gebühr von 15 Euro. Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig. Achtung: Seit 2002 ist für die Beantragung des internationalen Führerscheins der EU-Führerschein Voraussetzung. Das bedeutet, dass der alte Schein, der den EU-Standards vom 19. Januar 2013 nicht entspricht, durch einen EU-Führerschein ersetzt werden muss, sobald ein internationales Dokument beantragt werden soll.

Die Landesregeln einhalten, sonst wird es teuer

Neben der Thematik EU- oder internationaler Führerschein gibt es für Urlauber mit Auto noch weitere wichtige Dinge zu beachten. Viele Länder haben völlig andere Verpflichtungen bezüglich der Sicherheit und Dingen, die im Pkw mitzuführen sind.

In Bulgarien, Dänemark, Finnland, Norwegen, Tschechien und Ungarn muss zu jederzeit das Licht des Autos eingeschaltet sein, in Italien gilt dies immerhin außerorts und auf Autobahnen. Außerdem wird für den Italien-Urlaub eine Warnweste für jeden Mitfahrer benötigt. In vielen Ländern ist zum Befahren von Autobahnen eine Vignette Pflicht. Da es eine Vielzahl von Regelungen in den unterschiedlichen Ländern gibt, nicht zuletzt auch skurrile Verpflichtungen wie eine Feuerlöscher-Pflicht in polnischen Pkw (gilt nicht für Touristen), sollten sich Urlauber vor der Abfahrt über die jeweiligen Gegebenheiten informieren. Dazu kann beispielsweise die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder ein Anruf bei der Autoversicherung helfen.

Die sogenannte Grüne Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen. Sie ist allerdings in der gesamten EU überflüssig, da der Versicherungsschutz über die Autokennzeichen bescheinigt wird. Zwingend benötigt wird die Grüne Versicherungskarte beispielsweise in der Türkei, Russland und der Ukraine. Was bei einer Reise durch EU-Staaten und viele andere europäische Länder nicht fehlen sollte, ist der europäische Unfallbericht. Er ist europaweit identisch und unterstützt und erleichtert die Schadensabwicklung.

Quelle: BMVI, ADAC

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