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Welche Versicherungen sind beim Auslandsaufenthalt sinnvoll?

Welche Versicherung im Ausland?
7. August 2024
  • Bei einer Reise ins Ausland darf ein ausreichender Versicherungsschutz nicht fehlen, der hier mindestens so wichtig ist wie im Heimatland.
  • Eine Auslandskrankenversicherung und eine private Haftpflicht sind unerlässlich, wobei Letztere meist bereits weltweit gilt.
  • Wer im Ausland ein Auto mieten möchte, benötigt auch dafür eine Versicherung

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, ist Ihre To-Do-Liste bestimmt lang. Das Abschließen von Versicherungen fällt dabei als unliebsame Arbeit gerne einmal hinten runter. Dabei sind sie insbesondere im Ausland wichtig und werden dann schmerzlich vermisst, wenn der Schadensfall eingetreten ist und Sie sie dringend benötigen würden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Versicherungen für den Auslandsaufenthalt vor, damit Sie Ihre Reise guten Gewissens genießen können.

Auslandskrankenversicherung

Die wohl wichtigste Versicherung für den Auslandsaufenthalt ist die Auslandskrankenversicherung. Die Krankenversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen und das aus gutem Grund: Denn bereits kleinere Arztrechnungen können sich schnell auf einige Hundert bis Tausend Euro summieren. Wer schwerwiegender erkrankt, muss mit weitaus höheren Summen rechnen, die für viele den finanziellen Ruin bedeuten würden. Davor sind auch an sich gesunde Menschen nicht sicher – denn ein einzelner Unfall kann alles ändern.

Wer ins Ausland reist, kann ebenso schnell erkranken und ist – je nach Gegend – unter Umständen sogar noch gefährdeter als in Deutschland. Der Rücktransport nach Deutschland ist teuer, weshalb eine Auslandskrankenversicherung auf Reisen nicht fehlen darf.

Reise-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine weitere Pflichtversicherung in Deutschland. Sie zahlt, wenn Sie versehentlich das Eigentum anderer beschädigen oder ihre Gesundheit verletzen. Auch hier können schnell Schäden in schwindelerregenden Höhen entstehen, weshalb die Haftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen ist.

Die gute Nachricht lautet: Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen gelten weltweit, womit Sie auch bei Ihrem Auslandsaufenthalt versichert sind. Ein Blick in den Versicherungsvertrag lohnt sich aber trotzdem, um auf Nummer sicher zu gehen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen nicht in Deutschland haftpflichtversichert sein (obwohl dies eine gesetzliche Pflicht ist), sollten Sie dringend eine Reise-Haftpflichtversicherung abschließen.

Haftpflichtversicherung für den Mietwagen

Apropos Haftpflicht: Als Autofahrer ist Ihre Privathaftpflicht nicht Ihre einzige Haftpflichtversicherung. Denn auch Ihren Pkw müssen Sie versichern. Die Kfz-Haftpflicht ist allerdings an das Auto gebunden und nicht an den Fahrer. Möchten Sie im Ausland nun also einen Mietwagen fahren, ist dieser nicht versichert. Denken Sie also unbedingt an die Mietwagen-Haftpflichtversicherung. Regelmäßig ist sie bereits im Mietpaket enthalten – das sollten Sie aber prüfen. Achten Sie dabei auch darauf, dass eine ausreichende Deckungssumme vereinbart wird.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung

Was ist, wenn Sie kurz vor dem Reiseantritt krank werden oder etwas anderes dazwischen kommt? Je näher das Reisedatum rückt, desto höher werden die Stornokosten, die dann auf Sie zukommen. Davor schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung, die insbesondere bei besonders teuren Reisen oder einem Auslandsaufenthalt mit kleinen Kindern sinnvoll ist.

Ähnlich sieht es mit einer Reiseabbruchversicherung aus, die für Ihren vorzeitigen Rückflug aufkommt und Ihnen auch die nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die an einer chronischen Erkrankung leiden und deshalb mit einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands rechnen müssen. Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Auslandsversicherungen, können Sie sich durch einen Anwalt für Versicherungsrecht beraten lassen.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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