- Eine Patientenverfügung regelt Ihren Willen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in medizinische Eingriffe einwilligen können.
- Angehörige und Ärzte können unterschiedliche Vorstellungen haben, welche Maßnahmen notwendig oder in Ihrem Sinne ist.
- Gegen eine Patientenverfügung darf nicht verstoßen werden.
- Patientenverfügungen sollten immer leicht zugänglich aufbewahrt und Angehörige, sowie Ärzte über die Existenz informiert werden.
Der Verlust eines geliebten Menschen, der Erhalt einer ernüchternden Diagnose
oder das eigene Alter – Irgendwann kommt der Moment, an dem man über
seine Gesundheit nachdenkt und dich mit seinen Sorgen und Wünschen
auseinandersetzen muss. Ein Wort, was in diesem Zusammenhang immer
wieder fällt, ist: Patientenverfügung. Doch was ist eine Patientenverfügung,
und was muss sie enthalten?
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Anordnung, in dem festgelegt
wird, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden
sollen, wenn Sie als Patient nicht mehr in der Lage sind, diesen Willen
eigenständig zu äußern.
Ärzte und Angehörige dürfen gegen die Patientenverfügung nicht verstoßen.
Bei medizinischen Maßnahmen handelt es sich um Eingriffe in den Körper, die
eine Einwilligung bedürfen. Haben Sie Ihren Willen durch eine
Patientenverfügung kundgetan, darf ein Arzt sich über diesen nicht
hinwegsetzen.
Welche Gründe sprechen für eine Patientenverfügung?
Das Leben ist unberechenbar, und jeder hat individuelle Vorstellungen von
einem würdevollen Leben.
Im Falle eines Notfalls können Sie daher nicht immer davon ausgehen, dass
selbst Angehörige genauso entscheiden, wie Sie es in der gleichen Situation tun
würden. Darüber hinaus gibt es Entscheidungen die erfahrungsgemäß,
Angehörigen sehr schwerfallen. Beispielsweise, zu welchem Zeitpunkt
lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden sollen.
Darüber hinaus kennen Ärzte lediglich Ihre Patientenakte und nicht Ihre
Überzeugungen und Werte. Religiöse- und kulturelle Vorstellungen und
Gesetze werden in der Medizin nicht berücksichtigt, sofern sie nicht explizit
geäußert werden. Beispielsweise lehnen Zeugen Jehovas aus religiösen
Gründen Bluttransfusionen ab. Dies können Ärzte nur berücksichtigen, wenn
diese von Ihren Wünschen und Überzeugungen wissen.
Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?
Um eine wirksame Patientenverfügung erstellen zu können müssen Sie
volljährig und im Besitz Ihrer geistigen Gesundheit sein.
Weiter bedarf es einer Schriftform. Demnach müssen Sie eine
Patientenverfügung entweder handschriftlich verfassen, oder online abtippen
und ausdrucken. In beiden Fällen müssen Sie die Verfügung mit einem Datum
versehen und unterschreiben.
Inhaltlich gibt es keine vorgeschriebenen Anforderungen. Die Faustregel gilt
jedoch, je detaillierter umso besser. Sie sollten daher Ihre Wünsche und
Gedanken hinsichtlich Ihrer Zukunft und Ihrer Vorstellung von einem
lebenswürdigen Leben niederschreiben.
Im Internet gibt es zahlreiche Vordrucke und Formulierungshilfen, die nur mit
Vorsicht zu genießen sind. Ihre Patientenverfügung sollte auf Ihre individuellen
Bedürfnisse zugeschnitten, und sollte keine Verfügung von der Stange sein. Es
kann hilfreich sein, sich Formulierungshilfen zu suchen, sofern diese auch
Ihrem Willen entsprechen.
Sie sollten bei der Erstellung der Patientenverfügung mehrere Szenarien im
Kopf behalten.
Einmal der plötzliche medizinische Notfall, der beispielsweise durch einen
Unfall hervorgerufen wird. In diesem Fall sollten Sie sich folgende Fragen
stellen:
Welche medizinischen Maßnahmen möchten Sie bei Eintritt eines
plötzlichen medizinischen Notfalls vermeiden? (z.B. Blutkonserven,
Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse etc.)
Möchten Sie lebenserhaltene Maßnahmen erhalten? (z.B. künstliche
Beatmung)
Wann und unter welchen Umständen sollten etwaige lebenserhaltene
Maßnahmen beendet werden? (z.B. bei Hirntod)
Möchten Sie Ihre Organe spenden?
Was ist für Sie ein lebenswürdiges Leben?
Weiter sollten Sie den Fall im Blick behalten, wenn Sie langfristig an einer
Krankheit erkranken und dadurch nicht mehr in der Lage sein werden ihren
Willen zu äußern oder zu bilden. Hierunter fallen Krankheiten wie Demenz,
aber auch Krebs, Multiple Sklerose, Parkinson und viele weitere. Bei diesen
Krankheiten können Sie grundsätzlich weiterhin einen Willen äußern und
bilden. Aufgrund des Krankheitsbildes oder wegen Verletzungen, die im
Zusammenhang mit der Krankheit auftreten können, kann es jedoch dazu
kommen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind in medizinische Eingriffe, aber
auch pflegemaßnahmen einzuwilligen.
Für diesen Fall sollten Sie sich mit den nachfolgenden Fragen
auseinandersetzen:
Möchten Sie durch Familienmitglieder gepflegt werden, oder wünschen
Sie sich die Pflege durch andere Personen?
Haben Sie bestimmte Vorstellung über den Umfang der Pflege mit dem
Sie einverstanden sind? (z.B. Ernährungssonde, Schmerz- und
Symptombehandlungen)
Gibt es eine Person, die in medizinischen Fragen für Sie entscheiden
soll? (z.B. Betreuer, Vollmacht)
Wann und in welchem Umfang, soll Ihr behandelnder Arzt von der
Schweigepflicht entbunden werden?
Wenn der Tod absehbar ist, an welchem Ort möchten Sie sterben? (z.B.
im Krankenhaus, Hospize oder Zuhause)
Diese Fragen sind nicht abschließend, sondern dienen lediglich dazu einen
Denkprozess anzuregen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen
oder aktualisiert werden. Wichtig hierbei ist, dass Sie kenntlich machen,
welche Patientenverfügung gültig sein soll. Weiter empfiehlt es sich Ihre
Angehörigen über die Änderung Ihrer Patientenverfügung zu unterrichten.
Wie verwahre ich eine Patientenverfügung?
Da eine Patientenverfügung immer dann zum Tragen kommt, wenn Sie selbst
nicht ansprechbar sind, sollten Sie eine Patientenverfügung nicht verstecken.
Stattdessen sollten Sie einen leicht auffindbaren, aber sicheren Ort auswählen
und Ihren nächsten Verwandten und Freunden von der Patientenverfügung
erzählen. So stellen Sie sicher, dass diejenigen die sonst Entscheidungsträger in
bezüglich des weiteren Vorgehens, Ihre Bedürfnisse und Wünsche kennen und
berücksichtigen können.
Doch Vorsicht! Bankschließfächer oder Tresore sind zwar sichere Orte für
Testamente und andere wichtige Dokumente, sollten aber nicht für
Patientenverfügungen verwendet werden. Banken geben nur dem
Schließfachinhaber oder Bevollmächtigten Zugriff auf Schließfächer. Weiter
kann dies auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei dringlichen
Entscheidungen bleibt hierzu meist keine Zeit. Darüber hinaus sollten Sie
immer im Kopf behalten, dass Angehörige bei einem Notfall oft emotional
aufgebracht sind oder sich ggf. in einem Schockzustand befinden.
Seit dem 01.Januar 2021 gibt es zudem die Möglichkeit eine elektronische
Patientenakte bei Ihrer Krankenversicherung nutzen. Sie können in Ihrer
elektronischen Patientenakte einen Notfalldatensatz hinterlegen. Darunter fällt
auch der Hinweis, dass eine Patientenverfügung besteht. Ihre
Patientenverfügung können Sie jedoch nicht hinterlegen.