- Sie erhalten ein Fahrverbot, wenn Sie deutlich zu schnell unterwegs waren oder eine rote Ampel überfahren.
- Auch ein verschuldeter Unfall oder eine Fahrerflucht führen zum Führerscheinentzug.
Eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch nicht schlimm. Sie müssen dann lediglich mit einem Bußgeld rechnen und vielleicht mit einem sogenannten Punkt in Flensburg. Häufen sich aber die Verkehrsrechtsverstöße oder wird Ihnen ein besonders schweres Vergehen vorgeworfen, kann es sein, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird. Wann das passiert und was Sie bei einem Führerscheinentzug tun können, lesen Sie hier.
Führerscheinentzug – er kommt früher, als viele denken
Wer zu schnell unterwegs ist, rechnet oft bestenfalls mit einem Blitzerfoto und einem kleinen Bußgeld. Schließlich fahren viele Autofahrer zumindest ein paar km/h zu schnell, also kann das ja nicht allzu schlimm sein, oder?
Der Führerschein kann aber schneller entzogen werden, als viele denken: Denn wenn Sie nur zweimal innerhalb von zwölf Monaten erwischt werden, wenn Sie 26 km/h zu schnell fahren, ist der Lappen weg. Je nach Strecke kann es dazu schnell kommen: Denn wenn die Straße frei ist, geben viele gerne Gas. Kommt es dann zu einer plötzlichen Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf einem Teil der Strecke, sind Sie schnell einmal deutlich zu schnell.
Das kann dann unangenehme Folgen haben, gerade für diejenigen, die auf ihr Auto angewiesen sind und damit zum Beispiel zur Arbeit pendeln. Auch die Möglichkeit, größere Einkäufe damit zu erledigen oder die Kinder zu fahren, fällt mit dem Führerscheinentzug weg.
Gründe für den Führerscheinentzug
Am häufigsten wird der Führerschein entzogen, wenn es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen ist. Fahren Sie innerorts 31 km/h zu schnell oder außerorts 40 km/h, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Gleiches gilt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mehr als 26 km/h zu schnell waren.
Auch das Überfahren einer roten Ampel kann bereits in einem Führerscheinentzug enden. Dabei kommt es aber oft darauf an, wie lange die Ampel bereits rot war. Ist sie gerade in dem Augenblick, als Sie sie passiert haben, auf Rot umgesprungen, kommen Sie wahrscheinlich noch mit einem Bußgeld davon. Je länger die Ampel aber bereits rot war, desto schwerwiegender ist Ihr Verstoß: Denn dabei gefährden Sie die anderen Verkehrsteilnehmer, deren Ampel nun grün ist und die sich darauf verlassen können müssen, dass sie nun fahren dürfen.
Schließlich wird der Führerschein entzogen, wenn Sie einen Unfall verursachen oder eine Fahrerflucht begehen.
Der schleichende Führerscheinentzug – Punkte in Flensburg
Aber auch dann, wenn Sie keine größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen oder sonstige Fehltritte begehen, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Denn sammeln Sie fleißig Punkte in Flensburg, bedeutet das auch irgendwann das Ende der Fahrerlaubnis.
Bereits ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Zwar verfallen die Punkte auch bei anständigem Fahrverhalten, das braucht aber seine Zeit: Ein einzelner Punkt, der für eine Ordnungswidrigkeit eingetragen wurde, verfällt erst nach zweieinhalb Jahren. Haben Sie Punkte für Straftaten kassiert, verlängert sich diese Zeit. Um diesen Prozess zu beschleunigen, können Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dies beseitigt allerdings nur einen Punkt und ist nur alle fünf Jahre einmal möglich.