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Vertragsbindung trotz Krankheit: Wann Leistungspflichten entfallen

28. Mai 2026

Zusammenfassung:

  • Verträge bleiben grundsätzlich auch bei Krankheit bindend, es sei denn, es liegt ein Fall von höherer Gewalt vor.
  • In bestimmten Fällen kann eine Krankheit als Grund für die Befreiung von Leistungspflichten anerkannt werden.
  • Das deutsche Vertragsrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, um auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren.

Das Leben ist unvorhersehbar, und manchmal kommt eine Krankheit genau dann, wenn man es am wenigsten erwartet. Doch was passiert mit bestehenden Verträgen, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen? Diese Frage ist nicht nur für Verbraucher von Interesse, sondern auch für Unternehmen, die sich auf die Erfüllung von Verträgen verlassen. Das deutsche Vertragsrecht bietet hier einige Antworten.

Vertragsrecht und höhere Gewalt

Im deutschen Vertragsrecht gilt grundsätzlich der Grundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Doch was passiert, wenn eine Krankheit die Erfüllung eines Vertrags unmöglich macht? Hier kommt der Begriff der höheren Gewalt ins Spiel. Höhere Gewalt beschreibt Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen und die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Eine schwere Krankheit kann unter bestimmten Umständen als höhere Gewalt anerkannt werden, insbesondere wenn sie unvorhersehbar und unvermeidbar ist.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein selbstständiger Handwerker erkrankt plötzlich schwer und kann einen Auftrag nicht wie vereinbart ausführen. In einem solchen Fall könnte die Krankheit als höhere Gewalt angesehen werden, was den Handwerker von seiner Leistungspflicht befreien könnte. Allerdings ist dies keine automatische Regelung, und jeder Fall muss individuell betrachtet werden.

Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage

Das deutsche Vertragsrecht kennt neben der höheren Gewalt auch die Begriffe der Unmöglichkeit und der Störung der Geschäftsgrundlage. Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Erfüllung eines Vertrags objektiv nicht mehr möglich ist. Bei einer Krankheit könnte dies der Fall sein, wenn die betroffene Person dauerhaft arbeitsunfähig wird und die vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr erbringen kann.

Die Störung der Geschäftsgrundlage greift, wenn sich die Umstände, die bei Vertragsschluss bestanden, nachträglich so schwerwiegend ändern, dass das Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Eine schwere Krankheit könnte eine solche Änderung darstellen, insbesondere wenn sie langfristige Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Person hat.

Praktische Tipps für Verbraucher

Für Verbraucher, die aufgrund einer Krankheit ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen können, gibt es einige praktische Schritte, die sie unternehmen können. Zunächst sollten sie den Vertragspartner so schnell wie möglich über die Situation informieren. Eine offene Kommunikation kann oft helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, sei es durch eine Vertragsänderung oder eine vorübergehende Aussetzung der Leistungspflichten.

Es kann auch hilfreich sein, ärztliche Atteste oder andere Nachweise über die Krankheit vorzulegen, um die eigene Situation zu untermauern. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten besser zu verstehen und mögliche Lösungen zu erarbeiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das deutsche Vertragsrecht zwar grundsätzlich von der Einhaltung von Verträgen ausgeht, aber auch Mechanismen bietet, um auf unvorhergesehene Umstände wie eine Krankheit zu reagieren. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und im Falle einer Krankheit proaktiv handeln, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

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