Zusammenfassung:
- Maklerverträge regeln die Rechte und Pflichten zwischen Makler und Kunde.
- Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen, wie den Alleinauftrag und den einfachen Maklerauftrag.
- Verbraucher haben besondere Rechte, wie das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Der Immobilienmarkt boomt, und viele Menschen greifen auf die Dienste von Maklern zurück, um ihre Traumimmobilie zu finden oder zu verkaufen. Doch bevor Sie einen Maklervertrag unterschreiben, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei Verträgen mit Maklern beachten sollten und welche Rechte Sie als Verbraucher haben.
Arten von Maklerverträgen
Maklerverträge sind vielfältig und können je nach Bedarf und Situation unterschiedlich gestaltet sein. Die gängigsten Arten sind der einfache Maklerauftrag, der Alleinauftrag und der qualifizierte Alleinauftrag. Jeder dieser Verträge hat seine eigenen Besonderheiten und Regelungen.
Einfacher Maklerauftrag
Beim einfachen Maklerauftrag kann der Kunde mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und auch selbst nach Interessenten suchen. Der Makler erhält nur dann eine Provision, wenn er den erfolgreichen Abschluss des Geschäfts vermittelt hat. Diese Art des Vertrags bietet dem Kunden maximale Flexibilität, birgt jedoch das Risiko, dass sich die Bemühungen der Makler überschneiden und potenzielle Interessenten abgeschreckt werden.
Alleinauftrag
Der Alleinauftrag bindet den Kunden an einen einzigen Makler. Der Kunde darf während der Vertragslaufzeit keine anderen Makler beauftragen und auch nicht selbst tätig werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler, sich intensiv um die Vermittlung zu bemühen. Diese Art des Vertrags bietet dem Makler mehr Sicherheit und Anreiz, sich für den Kunden einzusetzen.
Qualifizierter Alleinauftrag
Der qualifizierte Alleinauftrag geht noch einen Schritt weiter. Hierbei verpflichtet sich der Kunde, alle Interessenten an den Makler zu verweisen und keine eigenen Verkaufs- oder Vermietungsaktivitäten zu unternehmen. Der Makler erhält eine Provision, auch wenn der Kunde das Geschäft ohne seine Hilfe abschließt. Diese Art des Vertrags bietet dem Makler die größte Sicherheit und Motivation, sich intensiv um die Vermittlung zu kümmern.
Rechte und Pflichten im Maklervertrag
Ein Maklervertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Der Makler verpflichtet sich, im Interesse des Kunden zu handeln und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das gewünschte Geschäft zu vermitteln. Dazu gehört die Erstellung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen und die Verhandlung mit potenziellen Interessenten.
Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, dem Makler alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die vereinbarte Provision zu zahlen, wenn das Geschäft erfolgreich vermittelt wurde. Die Höhe der Provision ist in der Regel Verhandlungssache und kann je nach Region und Art des Geschäfts variieren.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Ein besonderes Augenmerk sollten Verbraucher auf das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen legen. Wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder über Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet abgeschlossen wurde, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Makler schriftlich über seinen Widerruf informieren. Der Makler ist verpflichtet, den Verbraucher über das Widerrufsrecht zu informieren und ein entsprechendes Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Provision und Kosten
Die Provision, auch Maklercourtage genannt, ist die Vergütung, die der Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Die Höhe der Provision ist in der Regel Verhandlungssache und kann je nach Region und Art des Geschäfts variieren. In Deutschland liegt die Maklerprovision bei Immobilienverkäufen meist zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises.
Bei Mietverträgen ist die Provision seit der Einführung des Bestellerprinzips im Jahr 2015 in der Regel vom Auftraggeber zu zahlen. Das bedeutet, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter. Ausnahmen gibt es, wenn der Mieter den Makler ausdrücklich mit der Suche nach einer Mietwohnung beauftragt hat.
Tipps für den Abschluss eines Maklervertrags
Bevor Sie einen Maklervertrag abschließen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:
- Vertragsart: Überlegen Sie, welche Art von Maklervertrag für Ihre Situation am besten geeignet ist. Ein einfacher Maklerauftrag bietet mehr Flexibilität, während ein Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag dem Makler mehr Anreiz gibt, sich intensiv um die Vermittlung zu kümmern.
- Provision: Verhandeln Sie die Höhe der Provision und klären Sie, wer diese im Erfolgsfall zahlt. Achten Sie darauf, dass die Provision im Vertrag klar geregelt ist.
- Leistungen: Klären Sie, welche Leistungen der Makler im Rahmen des Vertrags erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Exposés, die Durchführung von Besichtigungen und die Verhandlung mit Interessenten.
- Widerrufsrecht: Informieren Sie sich über Ihr Widerrufsrecht und stellen Sie sicher, dass der Makler Sie ordnungsgemäß darüber informiert.
- Vertragsdauer: Achten Sie auf die Laufzeit des Vertrags und die Kündigungsbedingungen. Ein zu langer Vertrag kann Sie unnötig binden, während ein zu kurzer Vertrag dem Makler wenig Anreiz gibt, sich intensiv um die Vermittlung zu kümmern.
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zum Thema Maklerverträge entwickelt sich ständig weiter. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat beispielsweise klargestellt, dass Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, dem Widerrufsrecht unterliegen. Dies stärkt die Rechte der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz im Maklergeschäft.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Frage der Doppeltätigkeit des Maklers. Ein Makler darf grundsätzlich sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig sein, muss jedoch beide Parteien darüber informieren und deren Einverständnis einholen. Andernfalls kann der Makler seinen Provisionsanspruch verlieren.
Fazit
Verträge mit Maklern sind ein wichtiger Bestandteil des Immobilienmarkts und regeln die Rechte und Pflichten zwischen Makler und Kunde. Verbraucher sollten sich vor Abschluss eines Maklervertrags über die verschiedenen Vertragsarten, ihre Rechte und Pflichten sowie die Höhe der Provision informieren. Besonders wichtig ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, das den Verbrauchern zusätzliche Sicherheit bietet.
Durch eine sorgfältige Auswahl des Maklers und eine klare Regelung der Vertragsbedingungen können Missverständnisse und Streitigkeiten vermieden werden. Bleiben Sie informiert über aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungen, um Ihre Rechte als Verbraucher bestmöglich zu schützen.
Wenn Sie diese Tipps beachten, sind Sie gut gerüstet, um erfolgreich mit einem Makler zusammenzuarbeiten und Ihre Traumimmobilie zu finden oder zu verkaufen.