Versicherungsbetrug – Beispiele und Konsequenzen
- Versicherungsbetrug begeht ein Versicherungsnehmer, wenn er unwahre Aussagen gegenüber seiner Versicherung trifft, um sich so die Versicherungssumme zu erschleichen.
- Die Versicherung muss dann nicht zahlen und darf den Versicherungsvertrag kündigen.
- Ein Versicherungsbetrug wird strafrechtlich geahndet mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe.
Heute Morgen musste es schnell gehen: Sie waren spät dran und haben in Hektik das Haus verlassen. Dabei haben Sie versehentlich das Fenster auf Kipp gelassen oder vergessen, Ihre Haustür abzuschließen – das kann ja jedem mal passieren. Als Sie zurückkommen, sehen Sie, dass bei Ihnen eingebrochen wurde und die Täter einiges haben mitgehen lassen: Der Fernseher, der Schmuck und das Bargeld sind verschwunden. Sie melden den Vorfall sofort Ihrer Versicherung. Dabei beschleicht Sie ein ungutes Gefühl und Sie behaupten lieber, dass Sie alle Fenster fest verschlossen und die Tür abgeschlossen hatten. Dass das nicht so war, findet die Versicherung ja eh nie raus und es kann ja auch keinen großen Unterschied machen, oder?
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Bei Versicherungsbetrug denken viele Menschen an den Gatronomieinhaber, dessen Restaurant schon länger nicht so richtig läuft und der nun eine “heiße Sanierung” vornimmt: Er steckt kurzerhand das Gebäude selbst an, schiebt es auf unbekannte Verbrecher und sackt die Versicherungssumme ein. Davon kann er dann ein neues Business starten.
Versicherungsbetrug beginnt aber bereits im Kleinen. Dass halb geöffnete Fenster und nicht abgeschlossene Türen potenziellen Einbrechern leichtes Spiel bereiten, ist offensichtlich. Deshalb zahlt die Versicherung regelmäßig in diesen Fällen nicht, da der Wohnende selbst das Risiko eines Einbruchdiebstahls erhöht hat. Flunkern Sie und behaupten wahrheitswidrig, dass Sie aber abgeschlossen hätten, begehen Sie bereits einen Versicherungsbetrug und damit eine Straftat.
Dass die Versicherung sich an vermeintlichen “Kleinigkeiten” aufhängt, hat seinen Grund. Denn hält sie sich genau an die vereinbarten Versicherungsbedingungen und zahlt dann nicht, wenn der Versicherte das Risiko selbst aktiv erhöht (offenes Fenster, unverschlossene Tür) hält sie die Kosten für die Gemeinschaft der Versicherten gering. Andernfalls würden auch Sie mit Ihren Beiträgen die Zahlungen an Menschen mitfinanzieren, die ihre Fenster unbedarft offen lassen und damit Einbrüche begünstigen.
Versicherungsbetrug fliegt meist auf
Gerade weil oft der genaue Sachverhalt darüber entscheidet, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht, schaut das Unternehmen genau hin – und zwar ganz genau. Versicherungen setzen Ermittler ein und Experten, die im Detail rekonstruieren können, was passiert ist. Vermeintlich kleine Flunkereien fliegen so schnell auf und ziehen strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Und die Versicherungssumme erhalten Sie dann natürlich auch nicht, sondern stattdessen wahrscheinlich eine Kündigung Ihrer Versicherung.
Wann genau spricht man von Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug begehen Sie, wenn Sie Ihrer Versicherung gegenüber unwahre Angaben machen, um so die Versicherungssumme zu kassieren. Dass Versicherte Schäden erfinden, die nie eingetreten sind, sind dabei schon Extremfälle. Viel häufiger passiert es, dass Versicherungsnehmer tatsächlich einen Schaden erlitten haben, sie aber dann den genauen Ablauf leicht verändert wiedergeben oder den Schaden höher lügen.
Ein Beispiel: Wurde bei einem Versicherungsnehmer tatsächlich eingebrochen und Schmuck entwendet, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Gibt der Versicherungsnehmer nun aber an, dass neben dem (tatsächlich gestohlenen) Schmuck auch noch eine Rolex entwendet wurde, die er in Wahrheit nie besessen hat, muss die Versicherung nicht zahlen – und zwar auch nicht für den Schmuck.
Versicherungsbetrug – welche Strafe droht?
Der Versicherungsbetrug ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Handelt es sich sogar um bandenmäßigen Betrug, kann das Gericht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren verhängen. Die Verjährungsfrist für Versicherungsbetrug beträgt fünf Jahre und beginnt mit der Zahlung der Versicherungssumme (und nicht mit dem Schadenereignis) zu laufen.





