Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 110.000 Einträgen


Rechtsgebiete

Magazin

Vorlagen

Verleumdung vs. üble Nachrede: Was der Unterschied ist und welche Strafen jeweils drohen

7. Juni 2025

Zusammenfassung:

  • Verleumdung und üble Nachrede sind zwei unterschiedliche Straftatbestände im deutschen Strafrecht.
  • Üble Nachrede erfordert die Verbreitung unwahrer Tatsachen, während Verleumdung zusätzlich die bewusste Lüge voraussetzt.
  • Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat.

In der heutigen digitalen Welt, in der Informationen blitzschnell verbreitet werden können, ist es wichtiger denn je, die rechtlichen Grenzen der Meinungsäußerung zu kennen. Zwei Begriffe, die in diesem Zusammenhang häufig fallen, sind Verleumdung und üble Nachrede. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen, und welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Üble Nachrede: Wenn die Wahrheit auf der Strecke bleibt

Üble Nachrede ist im deutschen Strafrecht gemäß § 186 StGB geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand über eine andere Person ehrverletzende Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr sind. Der entscheidende Punkt hierbei ist, dass der Täter die Unwahrheit der Behauptung nicht kennt, sie aber dennoch verbreitet. Die üble Nachrede kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und ist nicht auf die klassischen Medien beschränkt. Auch in sozialen Netzwerken oder auf Blogs kann eine solche Tat begangen werden.

Die Strafe für üble Nachrede kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. Wird die Tat öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften begangen, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu zwei Jahre. Die rechtlichen Folgen können also erheblich sein, insbesondere wenn die Tat in einem öffentlichen Forum stattfindet, wo sie eine größere Reichweite hat.

Verleumdung: Die bewusste Lüge

Im Gegensatz zur üblen Nachrede setzt Verleumdung gemäß § 187 StGB voraus, dass der Täter wissentlich falsche Tatsachen über eine andere Person verbreitet. Hierbei handelt es sich um eine bewusste Lüge, die darauf abzielt, den Ruf des Opfers zu schädigen. Die Verleumdung ist somit ein schwerwiegenderer Straftatbestand, da sie die Absicht des Täters, dem Opfer zu schaden, deutlich macht.

Die Strafen für Verleumdung sind entsprechend höher. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Erfolgt die Verleumdung öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre ansteigen. Die Schwere der Strafe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Reichweite der Verbreitung und den Folgen für das Opfer.

Rechtliche Abgrenzung und aktuelle Entwicklungen

Die Abgrenzung zwischen Verleumdung und übler Nachrede kann in der Praxis schwierig sein, da sie oft von der subjektiven Wahrnehmung des Täters abhängt. Ein aktuelles Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte zunehmend auch die Verbreitung von Fake News in sozialen Medien als Verleumdung oder üble Nachrede einstufen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Fakten, bevor man Informationen weitergibt.

In Zeiten von Social Media und Fake News ist es wichtiger denn je, sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein, die mit der Verbreitung von Informationen einhergehen. Sowohl Verleumdung als auch üble Nachrede können erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen, die nicht nur den Täter, sondern auch die Plattformen betreffen können, auf denen die Informationen verbreitet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Verleumdung als auch üble Nachrede ernstzunehmende Straftatbestände im deutschen Strafrecht darstellen. Die Unterschiede liegen vor allem in der Absicht und dem Wissen des Täters über die Unwahrheit der verbreiteten Tatsachen. Wer sich im Internet oder in anderen Medien äußert, sollte daher stets darauf achten, die Wahrheit zu sagen und keine unbewiesenen Behauptungen aufzustellen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Autor

Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

Das könnte Sie auch interessieren: