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Schmerzensgeld nach Unfällen: Wann gibt es wie viel?

21. November 2016

Schmerzensgeld soll helfen, den Autounfall und seine Folgen leichter zu verarbeiten

Die Grundregel im deutschen Schadensersatzrecht ist einfach: Wer unverschuldet einen in Geld messbaren Schaden erleidet, kann dafür vom Schädiger Ersatz verlangen. Bei einem Autounfall kommt demnach grundsätzlich Schadensersatz für Blechschäden am Auto und an der Kleidung sowie die Kosten für die Heilbehandlung, also Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen und Verdienstausfall in Betracht. Neben diesen greifbaren Schäden hat der Kläger gegebenenfalls auch Anspruch auf Schmerzensgeld, sofern dieser in Folge des Unfalls unter psychischen Verletzungen oder Schmerzen leidet.

Wann Sie Schmerzensgeld nach einem Unfall in Anspruch nehmen können, wer dafür zahlen muss und wie viel Geld Ihnen zusteht erfahren sie im Folgenden.

Autounfall: Wer muss für das Schmerzensgeld aufkommen?

Kommt es bei einem Unfall zu einem Personenschaden, stellt sich zwangsläufig die Frage: „Wer zahlt?“

In der Regel wird sowohl der anstehende Schadenersatz als auch das Schmerzensgeld durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gedeckt. Ist der Fahrer selbst schuld, deckt seine Vollkasko-Versicherung – falls er sie abgeschlossen hat – lediglich die Schäden am eigenen Auto. Verdienstausfall, Schmerzensgeld etc. bekommt er dagegen in der Regel nicht bezahlt. Etwas anderes gilt, wenn der Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeit passiert: Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden weitgehend.

Bei Fahrerflucht oder wenn das verursachende Fahrzeug nicht versichert ist, springt die Verkehrsopferhilfe ein. Diese zahlt aber nicht immer Schmerzensgeld und kaum Sachschäden.

Ist der Unfallverursacher nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern beispielsweise zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs, kommt seine Privathaftpflichtversicherung für den Schadensersatz und das Schmerzensgeld auf. Allerdings ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung keine Pflicht, sodass der Unfallverursacher mit seinem Privatvermögen für entstandene Schäden und das Schmerzensgeld haften muss. Verbraucherschützer raten daher dringend dazu, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Einen Vergleich finden Sie z.B. bei Tarifcheck *.

Übrigens: Wenn Sie nach einem Autounfall auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden, müssen Sie sich i.d.R. keine Sorgen um die Gerichtskosten machen: Im Rahmen des „passiven Rechtsschutzes “ übernimmt das die Haftpflichtversicherung.

Schuldfrage bei einem Unfall

Wessen Haftpflichtversicherung bei einem Verkehrsunfall für den Schaden aufkommen muss, richtet sich maßgeblich nach der Schuldfrage. Stellt sich heraus, dass der Unfallgegner auch tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist, so können die Schadensersatzansprüche gegenüber diesem geltend gemacht werden. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dann die entstandenen Ansprüche des Geschädigten.

Häufig kommt es nach einer Prüfung durch die Gegenseite jedoch dazu, dass einem oder mehreren Unfallbeteiligten eine Teilschuld nachgewiesen werden kann, was dazu führt, dass die Betroffenen von der jeweils anderen Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld fordern können.
Falls Sie selbst der Unfallverursacher sind, können Sie gegenüber dem Unfallgegner kein Schmerzensgeld geltend machen. Haben Sie jedoch eine private Unfallversicherung abgeschlossen, kommt diese für die vertraglich vereinbarten Kapitalleistungen und/oder eine Unfallrente auf.

Wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus?

Wie viel Geld Ihnen nach einem Unfall zusteht, lässt sich nicht pauschalisieren, da jeder Fall einzeln bewertet und begutachtet werden muss. Häufig stößt man im Internet auf den Begriff einer Schmerzensgeldtabelle oder eines Schmerzensgeldkatalogs, welche eine grobe Richtung vorgeben können.

In der Regel ist es aber sehr ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren, da dieser mögliche Schmerzensgeldforderungen prüfen und Sie bei der Durchsetzung beraten und unterstützen kann.

In der folgenden Aufzählung werden einige Beispielurteile genannt, um einen Einblick über die mögliche Höhe diverser Schmerzensgelder aufzuzeigen:

  • Nasenbeintrümmerfraktur (nach Motorradunfall): 10.200 € (OLG Frankfurt am Main, 1986)
  • Schweres Schädelhirntrauma (nach Motorradunfall): 265.300 € (LG Detmold, 2003)
  • Schmerzensgeld für Schleudertrauma I. Grades:  13.000 € (OLG München, 2014)
  • posttraumatische Belastungsstörung nach Verkehrsunfall: 30.000 € (OLG Schleswig, 2009)

Wie bereits erwähnt, dient solch eine Schmerzensgeldtabelle lediglich als Orientierungshilfe, da jeder Fall im speziellen zu betrachten und zu bemessen ist.  Des Weiteren kann Schmerzensgeld nicht einfach von der Haftpflichtversicherung des Schädigers verlangt werden, sondern kann ausschließlich gerichtlich geltend gemacht werden. Deshalb ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sehr sinnvoll.

Wenn Sie nach einem Unfall wissen wollen, wie viel Schmerzensgeld möglich ist, können Sie hier eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt bekommen. Übrigens: Bei der ARAG * gibt es einen Verkehrs-Rechtsschutz, der auch noch zahlt, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist.

Quelle: bussgeld-info.de, BGB
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