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Falschparken und Halteverstöße – Bußgelder bei Strafzetteln

Falschparken und Halteverstöße können Ihnen Punkte in Flensburg und dadurch sogar Fahrverbote einbringen.
12. November 2021

Die Liste der Ausreden ist lang und reicht von „Ich war nur zwei Minuten einen Kaffee holen“ bis „Es war aber noch ein zweiter Behindertenparkplatz frei“. Ihnen allen gemeinsam: Keine davon schützt Sie vor einem Strafzettel und damit einer empfindlichen Geldstrafe. In besonders schweren Fällen bringt Ihnen das falsch geparkte Auto sogar einen Punkt in Flensburg ein. Wer schon Punkte im Verkehrszentralregister hat, riskiert also mit einem vermeintlichen Bagatelldelikt wie einem falsch geparkten Auto sogar seinen Führerschein.

Bußgeldkatalog: Diese Knöllchen gibt es für Falschparken

Die Bußgeldtabelle wurde im Zuge der StVO-Novelle 2021, einer großangelegten Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung, stark angepasst.

Bußgeldtabelle für falsches Parken (ab 9.11.2021)

Parken ist nicht nur im Bereich von Parkverbotsschildern und -Parkverbots-Zonen, sondern unter anderem auch in folgenden Bereichen verboten:

  • 5 m vor und nach Kreuzungen und Einmündungen (gerechnet ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten),
  • 8 m vor Kreuzungen und Einmündungen (gerechnet ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten), wenn rechts ein Fahrradweg verläuft,
  • wenn dadurch Parkflächen blockiert werden,
  • vor Ein- und Ausfahrten, bei schmaler Fahrbahn auch gegenüber,
  • beim Parken auf Gehwegen: auf Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
  • vor Bordsteinabsenkungen,
  • vor und hinter Andreaskreuzen (5 m innerorts, 50 m außerorts),
  • wenn zur Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Mittellinie) weniger als 3 m Abstand sind,
  • auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften,
  • wenn das Parken durch ein Zusatzzeichen eingeschränkt ist und man sich nicht daran hält bzw. nicht berechtigt ist (z.B. zeitliche Begrenzung, mit Parkschein, nur für Behinderte, Anwohner etc.).
BeschreibungBußgeld Punkte
An einer der Stellen aus der Liste oben geparkt10 €
… mit Behinderung15 €
… länger als 3 Stunden20 €
… länger als 3 Stunden mit Behinderung30 €
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle
oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt
35 €
… mit Behinderung oder länger als 1 Stunde55 €
… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs100 €1
Geparkt, wo das Halten verboten ist (siehe unten)25 €
… mit Behinderung oder mehr als 1 Stunde40 €
… mehr als 1 Stunde mit Behinderung50 €
Auf Geh- und Radwegen geparkt55 €
… mit Behinderung oder mehr als 1 Stunde70 €1
… mit Behinderung mehr als 1 Stunde80 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
Vor oder in Feuerwehrzufahrten55 €
… und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert100 €1
Auf der Busspur oder an einer Bushaltestelle geparkt55 €
… mit Behinderung oder länger als 3 Stunden70 €
… mit Gefährdung80 €
… mit Sachbeschädigung100 €
… länger als 3 Stunden mit Behinderung80 €
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte, Elektrofahrzeuge oder Carsharing geparkt55 €
Mit Kfz über 7,5 t oder Anhängern über 2 t zwischen 22:00 und 6:00 innerorts in Wohngebieten, Sondergebieten zur Erhohlung, Kurgebieten oder Klinikgebieten geparkt30 €
Anhänger mehr als 2 Wochen geparkt20 €
In zweiter Reihe geparkt55 €
… mit Behinderung80 €1
… mit Gefährdung90 €1
… mit Sachbeschädigung110 €1
… länger als 15 Minuten85 €1
… länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt55 €
… mit Behinderung70 €
Jemand anderem den Parkplatz wegnehmen10 €
Nicht Platzsparend geparkt10 €
Parken an abgelaufener Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder mit überschrittener Höchstparkdauer
… bis 30 Minuten20 €
… bis 1 Stunde25 €
… bis 2 Stunden30 €
… bis 3 Stunden35 €
… länger als 3 Stunden40 €
Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt70 €1

Bußgeldtabelle für falsches Parken (für Verstöße vor dem 9.11.2021)

BeschreibungBußgeld Punkte
Parken im Halteverbot, an unübersichtlichen Straßenstellen, an scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor oder 10 Meter hinter der Ampel …15€
… dadurch andere behindert25€
… über eine Stunde25€
… über eine Stunde und andere behindert25€
An engen Stellen geparkt, sodass Rettungsfahrzeuge behindert wurden60€1
Auf Gehweg oder Radweg geparkt …20€
… dadurch andere behindert30€
… über eine Stunde30€
… über eine Stunde und andere behindert35€
Feuerwehrzufahrt versperrt35€
… dabei Einsatzfahrzeuge behindert65€1
Auf einer Sperrfläche geparkt …25€
… dadurch andere behindert25€
… über 15 Minuten30€
… über 15 Minuten und dadurch andere behindert35€
In zweiter Reihe geparkt20€
In verkehrsberuhigten Zonen unzulässig geparkt …10€
… dadurch andere behindert15€
… über 3 Stunden20€
… über 3 Stunden und dadurch andere behindert30€
Parken vor Grundstücks-Einfahrten oder -Ausfahrten, an Taxiständen, vor oder hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln oder näher als 5 Meter an einer Kreuzung oder Einmündung …10€
… dadurch andere behindert15€
… über 3 Stunden20€
… über 3 Stunden und dadurch andere behindert30€
Ohne Parkscheibe oder -schein geparkt oder Parkdauer überschritten um … 
… bis 30 Minuten10€
… bis 1 Stunde15€
… bis 2 Stunden20€
… bis 3 Stunden25€
… mehr als 3 Stunden30€
Auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt35€
Nicht platzsparend geparkt10€
Einem Berechtigten die Parklücke genommen10€
In Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen geparkt …30€
… dadurch andere behindert35€
… über 3 Stunden35€
Abfahrtsweg eines anderen Fahrzeugs versperrt20€
Ohne triftigen Grund in einer Nothalte- oder Pannenbucht geparkt25€
In einem geschützten Bereich außerhalb der zugelassenen Zeiten geparkt, mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder Anhänger über 2 Tonnen30€
Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen an gleicher Stelle geparkt20€
Im Fahrbereich von Schienenfahrzeugen geparkt  …20€
… dadurch andere behindert35€
Auf der Autobahn oder einer Kraftfahrstraße geparkt70€

Bußgeldtabelle: Diese Knöllchen gibt es für Haltverstöße

Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist in der Straßenverkehrsordnung immens wichtig, auch wenn die beiden Begriffe im Alltag oft synonym verwendet werden. Prinzipiell gilt als Halten jedes freiwillige Stehenbleiben mit dem Fahrzeug, dass nicht durch den Verkehr oder eine Anordnung geschieht. Davon ist abzugrenzen, wenn Sie im Straßenverkehr warten (etwa an einer Ampel) oder technisch bedingt liegenbleiben und gar nicht mehr weiterfahren können. Aus Halten wird Parken, sobald Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten stehenbleiben. Bis zu diesem Punkt gilt die Bußgeldtabelle für Halteverstöße (nicht zu verwechseln mit Haltelinienverstößen), die ebenfalls stark durch die aktuell weiträumig außer Kraft gesetzten StVO-Novelle angepasst wurde.

Bußgeldtabelle für falsches Halten (ab 9.11.2021)

Halten ist insbesondere unzulässig an folgenden Stellen:

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  • auf Bahnübergängen,
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,
  • bis 10 m vor Ampel, Andreaskreuz, Stoppschild, Vorfahrt-Achten-Schild (wenn diese(s) verdeckt wird),
  • im Kreisverkehr,
  • auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen (zur Regelung der Fahrtrichtung),
  • an Taxiständen,
  • im Bereich eines Halteverbots-Zeichens,
  • im Bereich eines Parkverbots-Zeichens oder in einer Parkverbots-Zone (mehr als 3 Minuten bzw. mehr als zum Ein-/Aussteigen/Be-/Entladen nötig),
  • auf Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und 5 m davor,
  • links von der Fahrbahnbegrenzung, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg (z.B. Radweg) vorhanden ist,
  • auf einer mit Pfeilen am Boden markierten Strecke,
  • auf Zickzack-Linien am Boden zur Markierung von Haltverboten
  • auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.
BeschreibungBußgeldPunkte
Unzulässig gehalten20 €
… mit Behinderung35 €
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten55 €
… mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
Auf der Busspur gehalten55 €
… mit Behinderung70 €
… mit Gefährdung80 €
… mit Sachbeschädigung100 €
Auf Fahrradschutzstreifen gehalten55 €
… mit Behinderung70 €1
… mit Gefährdung80 €1
… mit Sachbeschädigung100 €1
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten20 €
… mit Behinderung30 €
Nicht platzsparend gehalten10 €
Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten30 €

Bußgeldtabelle für falsches Halten (für Verstöße vor dem 9.11.2021)

BeschreibungBußgeld Punkte
Halten an unübersichtlichen Stellen, an Engstellen, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Taxiständen, auf Fußgängerüberwegen oder bis zu fünf Meter davor, bis zu zehn Meter vor Ampeln oder an Stellen, an denen Halten durch Markierungen, Straßenschilder oder Ampeln untersagt ist …10€
… dadurch andere behindert15€
Unerlaubtes Halten in zweiter Reihe …15€
… dadurch andere behindert20€
Durch Halten Feuerwehrzufahrten versperrt10€
Nicht platzsparend gehalten10€
Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht ohne Berechtigung20€
Im Fahrbereich von Schienenfahrzeugen gehalten …20€
… dadurch andere behindert30€

Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung, Fahrerlaubnisverordnung Anlage 13

Autor

Als Copywriter und Redakteur verarbeitet er seit mehr als einem Jahrzehnt komplexe Sachthemen in verständliche und auf den Leser maßgeschneiderte Inhalte. Bei Rechtecheck zeichnet er vor allem für den Bereich Arbeitsrecht und Kündigung verantwortlich.

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