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VW-Entschädigung: Tabelle für alle Modelle

19. Mai 2021

Mit unserer VW-Entschädigungs-Tabelle können vom Diesel-Abgasskandal Betroffene schnell und einfach ihren Schadensersatz abschätzen. Die Tabelle entspricht den in Diesel-Klagen üblichen Erstattungen bei Rückgabe des Fahrzeugs an VW oder einen anderen Hersteller. Dabei wird vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Zusätzlich muss der Hersteller normalerweise noch Zinsen ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung sowie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Wie aus der Tabelle abgelesen werden kann, hängt die Entschädigung dabei nur vom aktuellen Tachostand und dem Kaufpreis ab.

VW-Entschädigungs-Tabelle für Neuwagen:

Tachostand
Kaufpreis50.000 km100.000 km150.000 km
10.000 €8.333 €6.667 €5.000 €
15.000 €12.500 €10.000 €7.500 €
20.000 €16.667 €13.333 €10.000 €
25.000 €20.833 €16.667 €12.500 €
30.000 €25.000 €20.000 €15.000 €
35.000 €29.167 €23.333 €15.500 €
40.000 €33.333 €26.667 €20.000 €
45.000 €37.500 €30.000 €22.500 €
50.000 €41.667 €33.333 €25.000 €
55.000 €45.833 €36.667 €27.500 €
60.000 €50.000 €40.000 €30.000 €
65.000 €54.167 €43.333 €32.500 €
70.000 €58.333 €46.667 €35.000 €
75.000 €62.500 €50.000 €37.500 €
80.000 €66.667 €53.333 €40.000 €
85.000 €70.833 €56.667 €42.500 €
90.000 €75.000 €60.000 €45.000 €
95.000 €79.167 €63.333 €47.500 €
100.000 €83.333 €66.667 €50.000 €

Die Schadensersatz-Tabelle gilt für alle vom Abgasskandal betroffenen Modelle. Damit kann man sie nicht nur für VW (z.B. Golf, Polo, Passat, Touran), sondern auch für Audi (z.B. A1, A3, A4, Q3), Seat (z.B. Ibiza, Leon, Toledo), Skoda (z.B. Fabia, Octavia, Superb), Porsche, Mercedes (z.B. C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse, Sprinter), Fiat, diverse Wohnmobilhersteller und andere einsetzen. Bei vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobilen könnte es allerdings auch sein, dass die Gerichte die Nutzungsentschädigung anhand des Alters berechnen und nicht anhand des Tachostands.

Alternativ zur Rückgabe können die vom Abgasskandal betroffenen auch einen pauschalen Schadensersatz verlangen und das Auto behalten. Dann muss man allerdings den Schaden im Einzelfall berechnen. Üblich waren bisher meist 15 bis 20 % des Kaufpreises.

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Übrigens: Die Tabelle zum VW-Vergleichsangebot im Rahmen der Musterfeststellungsklage hat sich inzwischen erübrigt, da die Annahmefrist längst abgelaufen ist.

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