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Subaru Abgasskandal

7. Oktober 2021

Bereits im Mai 2020 veröffentlichte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Rückruf für vier Modelle von Subaru. Der Grund dafür war eine „unzulässige Abschalteinrichtung“. Mit den Rückruf-Aktionen 202007 bzw. 202107 (KBA-Referenznummer: 009428) sollte daher eine „Erhöhung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ erzielt werden. Damit hat der Diesel-Abgasskandal Subaru erreicht, auch wenn Subaru sich gerichtlich gegen die Rückrufe wehrt. Die Erfahrungen mit VW zeigen dabei, dass sich die betroffenen Subaru-Kunden auf mehr Verbrauch, weniger Leistung, unrunderen Lauf und/oder mehr Verschleiß einstellen sollten. RECHTECHECK informiert Sie über:

Vom Subaru-Abgasskandal betroffene Modelle

Die vom KBA zurückgerufenen Modelle sind alle mit dem EE20-Motor ausgestattet. Dabei handelt es sich um einen Diesel-Boxermotor mit 2,0l Hubraum. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2015 und 2018 gebaut und nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen. Es ist wenig verwunderlich, dass die Subaru-Ingenieure Probleme hatten, die Abgasgrenzwerte bei den betroffenen Modellen einzuhalten: Der EE20-Motor war ursprünglich für die Abgasnorm Euro 4 gebaut und dann zunächst an Euro 5 und schließlich an Euro 6 angepasst worden. Betroffen von den Rückrufen sind

  • Subaru Impreza
  • Subaru XV
  • Subaru Legacy
  • Subaru Outback

Auch zum Subaru Forester mit demselben Motor scheinen dem KBA Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen vorzuliegen. Hier gibt es aber noch keinen Rückruf, da die deutschen Behörden nicht zuständig sind. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung mit anderen Herstellern, dass im Lauf der Zeit weitere betroffene Modelle hinzukommen können.

Schadensersatz im Subaru-Abgasskandal

Vom Subaru-Abgasskandal betroffene Kunden haben grundsätzlich 3 Optionen, wie sie sich wehren und eine Entschädigung bekommen oder zumindest ihr Auto zu akzeptablen Konditionen loswerden können:

Ist die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen, können die betroffenen Kunden die sogenannte „Sachmängelhaftung“ gegenüber dem Händler geltend machen. Dabei reicht es, das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung nachzuweisen. Die Kunden können dann wählen, ob sie eine Nachbesserung akzeptieren (nicht zu empfehlen), eine nachträgliche Kaufpreisminderung fordern oder eine Rückabwicklung des Kaufs durchsetzen. Bei der Rückabwicklung wird vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Bei Neuwagen, für die es ein sauberes Nachfolgemodell gibt, kann man sogar die „Nacherfüllung“ wählen. Dann bekommt man ein neues Auto, oft ohne Zuzahlung. Die Gewährleistungsfrist läuft 2 Jahre bei Neuwagen, 1 Jahr bei Gebrauchtwagen, die man beim Händler kauft. Sie beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs.

Ist das Auto finanziert, kann man es über einen Autokredit-Widerruf loswerden. Viele Autobanken haben nach einem EuGH-Urteil ihre Verträge so unklar formuliert, dass die Widerrufsfrist nie begonnen hat. Nach einem erfolgreichen Widerruf kommt es ebenfalls zu einer Rückabwicklung des Kaufs. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Ähnliches gilt für Leasing.

Grundsätzlich kann man auch gegen Subaru wegen „sittenwidriger Schädigung“ vorgehen. Hat man damit Erfolg, kann man ebenfalls eine Rückabwicklung des Kaufs fordern. Alternativ kann man auch Schadensersatz bekommen und das Auto behalten. Allerdings setzt die sittenwidrige Schädigung voraus, dass die Verantwortlichen bei Subaru wussten, dass ihre Abschalteinrichtungen illegal waren. Bisher ist über den Subaru-Abgasskandal aber noch nicht viel bekannt. Insbesondere liegen der RECHTECHECK-Redaktion bisher keine Urteile vor und auch keine Informationen, wie genau Subaru betrogen hat.

Hat man daher weder Gewährleistung noch ein finanziertes Auto, bietet es sich an, mit einer Klage noch etwas zu warten. Ohnehin verjähren die Ansprüche aus sittenwidriger Schädigung erst 10 Jahre nach dem Kauf oder drei volle Kalenderjahre, nachdem man Kenntnis von den Manipulationen erlangt hat – je nachdem, was früher eintritt. Bei den aktuell vom Subaru-Abgasskandal betroffenen Modellen dürfte die Verjährung erst Ende 2023 eintreten, da sie ab 2015 verkauft wurden und der Rückruf 2020 bekannt wurde. Wer will, kann sich jetzt schon bei RECHTECHECK registrieren. Dann werden Sie über neue Entwicklungen im Subaru-Abgasskandal auf dem Laufenden gehalten:

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