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Abgasskandal: Diesel-Schadensersatz bei Gebrauchtwagen

19. August 2021

Grundlagen zum VW-Dieselskandal

Bereits seit längerem ist bekannt, dass Fahrzeuge von VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 nur auf dem Prüfstand die vorgeschriebenen Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxiden einhalten. Aber auch andere VW-Motoren wie der EA 288 und viele Modelle von Mercedes, Fiat, Opel und BMW sind vom Abgasskandal betroffen. In der Folge sind bereits unzählige Urteile zum VW-Skandal gefallen, in denen Käufern bei Diesel-Klagen ein Rückgaberecht oder pauschaler Schadensersatz zugesprochen wurde. Dasselbe gilt auch für entsprechende Mogel-Diesel anderer Hersteller wie Mercedes-Benz oder Opel. Aber auch bei Diesel-Gebrauchtwagen und Leasing ist Schadensersatz möglich. Selbst wenn der vom Abgasskandal betroffene Diesel schon verkauft wurde, kann es noch Schadensersatz geben.

Diesel-Schadensersatz bei Gebrauchtwagen

Grundsätzlich ist auch bei Diesel-Gebrauchtwagen eine Rückabwicklung möglich. Tatsächlich bezog sich das erste BGH-Urteil im Abgasskandal auf einen Gebrauchtwagen von VW. Daher können auch betrogene Gebrauchtwagen-Käufer von VW Schadensersatz verlangen. Häufig erhält man dann etwa 15% des gezahlten Gebrauchtwagenpreises. Alternativ kann man im Rahmen einer Diesel-Klage die Rückabwicklung des Kaufs verlangen. In diesem Fall erhält man den Preis des Gebrauchtwagens erstattet, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Außerdem gibt es bei Gebrauchtwagen eine Besonderheit: Die absolute Verjährung von 10 Jahren beginnt nach unseren Informationen erst mit dem Kauf durch den klagenden Kunden, nicht mit der Erstzulassung. Andererseits muss der Verbraucher seinen Gebrauchtwagen vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, wenn es sich um einen Wagen mit EA 189-Motor handelt. Das wurde so in einem BGH-Urteil entschieden.

Die Besitzer von Gebrauchtwagen, die vom Abgasskandal betroffen sind, bekommen nach einem BGH-Urteil auch keinen „Restschadensersatz“ nach § 852 BGB. Damit verjähren die Ansprüche gegen den Hersteller ab der Kenntnis vom Betrug nach 3 Jahren zum Jahresende.

Wer seinen Gebrauchtwagen innerhalb der letzten 12 Monate von einem Händler gekauft hat, kann außerdem auf die Sachmängelhaftung zurückgreifen. Nach Ansicht des OLG Nürnberg stellt schon der bloße Einsatz eines Thermofensters einen Sachmangel dar. Solche Thermofenster dürften von den meisten Diesel-Modellen mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt worden sein. Die Gebrauchtwagen-Besitzer haben dann Anspruch auf Rückabwicklung oder eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises.

Wenn Sie Ihren Diesel schon verkauft haben

Auch wer seinen vom Abgasskandal betroffenen Diesel schon verkauft hat, kann Schadensersatz bekommen. Das hat der BGH im Juli 2021 bestätigt. Schließlich haben viele Diesel-Modelle aufgrund des Skandals massiv an Wert verloren, sodass sie auf dem Gebrauchtwagen-Markt wesentlich weniger Geld eingebracht haben. Da eine Rückgabe nicht mehr möglich ist, berechnet sich der Schadensersatz nach folgender Formel:

Kaufpreis
Nutzungsentschädigung
– Verkaufspreis des Gebrauchtwagens
= Entschädigung vom Hersteller.

Ob sich eine solche Klage lohnt, hängt daher v.a. davon ab, wie gut man den Gebrauchtwagen noch verkaufen konnte und wie viele Kilometer man gefahren ist. Alternativ kann man aber auch hier einen pauschalen Schadensersatz von 15 % bis 20 % des Kaufpreises einklagen.

Gebrauchtwagen in der VW-Musterfeststellungsklage

Auch das VW-Vergleichsangebot von 2020 im Rahmen der VW-Musterfeststellungsklage umfasste Diesel-Gebrauchtwagen. Die Konstruktion war hier jedoch etwas komplex:

Sofern der Diesel-Besitzer alle anderen Voraussetzungen für das VW-Vergleichsangebot erfüllte, kam es darauf an, wann er den Schummel-Diesel erworben hat. Das Vergleichsangebot galt bei Diesel-Gebrauchtwagen nämlich nur für einen der Besitzer bzw. Vorbesitzer. Genau gesagt gilt das Vergleichsangebot für den letzten im Klageregister eingetragenen Käufer, der den Wagen vor dem 1.1.2016 gekauft hat.

Kunden, die vor Ende 2015 ihren Diesel verkauft haben, mussten also hoffen, dass sich der Käufer ihres Gebrauchtwagens (oder ein weiterer Nach-Besitzer) nicht selbst in das Klageregister eingetragen hatte. Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist aber inzwischen beendet, für die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes gibt es noch kein Angebot.

FAQ zu Diesel-Klagen bei Gebrauchtwagen

Kann ich auch für meinen Diesel-Gebrauchtwagen Schadensersatz bekommen?
Schadensersatz oder Rückabwicklung sind auch bei einem Diesel-Gebrauchtwagen möglich. Wie hoch der Schadensersatz ausfällt, können Sie hier berechnen.

Was ist, wenn ich den Diesel bereits verkauft habe?
Dann können Sie das Auto natürlich schwer an den Hersteller zurückgeben. Aber auch für vom Abgasskandal betroffene Diesel, die bereits verkauft wurden, gibt es Schadensersatz. Wie viel Ihnen zusteht erfahren Sie hier.

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