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Abgasskandal: Entschädigung und betroffene Fahrzeuge

19. März 2020

Hintergründe zum Abgasskandal

Im Herbst 2015 wurde der VW-Abgasskandal öffentlich. In der Folge kam heraus, dass nicht nur VW mit seinen Tochtermarken Audi, Seat, Skoda und Porsche bei seinen Diesel-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Auch Mercedes, Opel, Fiat, BMW und andere haben die Abgaswerte – insbesondere für Stickoxide – bei einigen betroffenen Modellen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen geschönt.

Auch bei anderen Herstellern wie Renault, Volvo und Mitsubishi besteht der begründete Verdacht, dass sie in den Abgasskandal verwickelt sind.

Viele Hersteller weisen im Abgasskandal jede Schuld weit von sich. Sie gehen davon aus, dass es sich bei ihren Abgasmanipulationen um zulässige Thermofenster handelt. Allerdings hat der EuGH Thermofenster für unzulässig erklärt. Und selbst die Hersteller, bei denen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund des Abgasskandals bereits einen Zwangsrückruf angeordnet hat, zahlen in der Regel nicht freiwillig eine Entschädigung. Sie stellen sich bei Diesel-Klagen auf den Standpunkt, dass den Kunden ja kein Schaden entstanden ist. In den meisten Diesel-Urteilen kommt inzwischen aber etwas anderes heraus – auch das erste BGH-Urteil im Dieselskandal fiel gegen VW aus.

In der VW-Musterfeststellungsklage hat Volkswagen dagegen ein Urteil vermieden. Der Konzern versuchte hier, den Abgasskandal mit einem Vergleich zu beenden. Allerdings sind bei VW und den Tochtermarken noch mehr Modelle vom Dieselskandal betroffen, die von dem Vergleichsangebot nicht erfasst sind.

Spätestens seit 2020 ist bekannt, dass einige Hersteller auch bei ihren Otto-Motoren getrickst haben. Vom Benziner-Abgasskandal sind unter anderem Audi, Porsche und Opel betroffen.

So viel Entschädigung gibt es im Abgasskandal

Derzeit urteilen die Gerichte teilweise noch unterschiedlich, wenn es um die Entschädigung im Abgasskandal geht. Im Wesentlichen haben sich für den Diesel-Schadensersatz aber 2 Modelle herauskristallisiert, zwischen denen der Kunde wählen kann, die beide durch BGH-Urteile gedeckt sind:

  • Pauschaler Schadensersatz: Der Kaufpreis wird nachträglich verringert. Üblich ist dabei eine Diesel-Entschädigung in Höhe von ca. 15 % der Kosten. Teilweise wird den Klägern auch weniger oder mehr zugesprochen.
  • Rückabwicklung: Der Kunde gibt seinen vom Abgasskandal betroffenen Diesel zurück und erhält dafür den Kaufpreis. Davon wird vom Gericht noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Die Nutzungsentschädigung wird nach folgender Formel berechnet:

Kaufpreis * gefahrene Kilometer / erwartende Laufleistung

Beispiel: Ein Auto wurde für 30.000 € gekauft und der Kläger hat es 50.000 km weit gefahren. Der Richter rechnet mit einer „Lebensdauer“ von 300.000 km. Damit ergibt sich eine Nutzungsentschädigung von

30.000 € * 50.000 km / 300.000 km = 30.000 € * 1/6 = 5.000 €

Damit würde der vom Abgasskandal betroffene Kunde 25.000 € Erstattung erhalten.

Im Rahmen der Diesel-Musterfeststellungsklage (MFK) bot Volkswagen dagegen Pauschalen an, die nur vom Modell und dem Baujahr abhängen, wobei neuere und größere Modelle mehr Entschädigung brachten. Details können unserer Entschädigungs-Liste zum VW-Vergleich entnommen werden. Auch bei individuellen Klagen machen die Hersteller teilweise pauschale Vergleichsangebote. Vom Abgasskandal betroffene Kunden, die ein Vergleichsangebot bekommen, sollten berechnen lassen, wie viel sie mit einer individuellen Klage bekommen können, bevor sie den Vergleich annehmen. Bei vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagen wird von der erwarteten Laufleistung zunächst der Kilometerstand beim Kauf abgezogen, bevor die Nutzungsentschädigung berechnet wird. Alternativ berechnet sich die pauschale Entschädigung nach dem Kaufpreis, nicht nach dem Neupreis. Bei geleasten Diesel-Fahrzeugen ist eine Rückabwicklung dagegen meist unattraktiv. Hier führt ein Widerruf der Autofinanzierung daher oft schneller und sicherer zu einer Rückerstattung als eine Schadensersatz-Klage.

Wichtig ist, dass die Schadensersatz-Klage eingereicht wird, bevor die Ansprüche im Abgasskandal verjährt sind.

Vom Abgasskandal betroffene Modelle und Hersteller

Die verschiedenen Hersteller sind unterschiedlich stark vom Abgasskandal betroffen. Zwar haben Messungen von Organisationen wie der Deutschen Umwelthilfe bei den meisten Diesel-Modellen erhöhte Stickoxid-Mengen festgestellt, in vielen Fällen fehlt aber noch der Beweis einer illegalen Abschalteinrichtung. Sicher vom Abgasskandal betroffen sind Modelle, bei denen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf zur Reduzierung der Abgaswerte angeordnet hat. Aber auch ohne offiziellen Rückruf haben Gerichte bereits vom Abgasskandal betroffenen Kunden Entschädigung oder eine Rückabwicklung zugesprochen.

Volkswagen im Abgasskandal

Der VW-Konzern war der Auslöser des Abgasskandals. Im Herbst 2015 musste VW gegenüber der amerikanischen EPA (Umweltbehörde) einräumen, dass beim Motor EA 189 eine illegale Abschalteinrichtung eingesetzt wurde. Der VW-Abgasskandal ist jedoch nicht auf diesen Motor mit bis zu 2 Litern Hubraum beschränkt. Auch für stärkere Aggregate wie die Motoren EA896, EA897 und EA898 (3 Liter Hubraum und mehr) hat das KBA inzwischen Rückrufe angeordnet. Außerdem gibt es Anzeichen dafür, dass VW beim EA189-Nachfolger EA288 die „Thermofenster“ zu weit ausgereizt und außerdem weitere Abschalteinrichtungen eingesetzt hat. Daher sind fast alle VW-Diesel-Modelle vom Abgasskandal betroffen:

Da bei Volkswagen so viele Modelle vom Abgasskandal betroffen sind und der Dieselskandal hier zuerst bekannt wurde, ergingen bisher auch am häufigsten gegen VW Urteile.

Audi im Abgasskandal

Als VW-Tochter nutzt Audi die gleichen Plattformen wie andere Marken aus dem Volkswagen-Konzern. Das schließt alle im Abgasskandal bekannten Betrugs-Motoren ein. Genau gesagt wurden die Motoren und die illegalen Abschalteinrichtungen teilweise sogar bei Audi entwickelt. Auch bei Audi sind vom Abgasskandal praktisch alle Diesel-Modelle betroffen:

Seat im Abgasskandal

Auch die spanische VW-Tochter Seat nutzt die Konzern-Plattformen, teilweise sind die Modelle sogar fast baugleich mit denen von Volkswagen. Daher wurden die Motoren EA189 und EA288 in praktisch allen Diesel-Fahrzeugen von Seat eingesetzt, sodass der Großteil der Seat-Modelle vom Abgasskandal betroffen ist:

Skoda im Abgasskandal

Auch bei der tschechischen VW-Tochter Škoda wurden die Motoren EA189 und EA288 in praktisch allen Diesel-Fahrzeugen eingesetzt, sodass der Großteil der Škoda-Modelle vom Abgasskandal betroffen ist:

Porsche im Abgasskandal

Der Abgasskandal bei Porsche stellt einen Sonderfall im VW-Konzern dar: Zum einen produziert Porsche selbst keine Diesel-Motoren, sondern kauft sie direkt von Audi. Zum anderen handelt es sich bei den betroffenen Porsche-Modellen um sehr große Fahrzeuge, sodass hier nur die Diesel-Motoren mit großem Hubraum (EA896 und EA897) verwendet wurden. Außerdem ist bei Porsche die Zahl der Modelle mit Diesel-Motor ohnehin überschaubar. Bei Porsche vom Abgasskandal betroffen sind insbesondere folgende Modelle:

Mercedes im Abgasskandal

Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals hat Mercedes-Benz lange abgestritten, in den Dieselskandal verwickelt zu sein. Seit Juni 2018 gibt es aber auch für Modelle von Mercedes-Benz Rückrufe durch das KBA zur Entfernung illegaler Abschalteinrichtungen. Seitdem sind im Abgasskandal auch gegen Mercedes Urteile ergangen. Im Daimler-Konzern sind ebenfalls mehrere Motoren vom Abgasskandal betroffen: Der OM 651 mit 1,8 oder 2,1 l Hubraum, der 3-Liter-Motor OM 642 sowie die mit Renault zusammen entwickelten Motoren OM 622 und OM 626 mit 1,6 l. Der 1,5 l-Motor OM 607 steht bisher nur im Verdacht, in den Abgasskandal verwickelt zu sein. Betroffen sind derzeit folgende Modelle:

BMW im Abgasskandal

Der bayerische Autohersteller BMW ist im Abgasskandal bisher relativ wenig betroffen. Lediglich für die Modelle BMW 550d, BMW 750Ld und BMW 750d musste der bayerische Hersteller einräumen, dass bei diesen Modellen eine falsche Software-Version aufgespielt wurde, die gar nicht den vom KBA freigegebenen Versionen entsprach. Inzwischen sind aber wahrscheinlich noch mehr BMW-Modelle vom Abgasskandal betroffen:

Opel im Abgasskandal

Bei Opel sind bisher nur wenige Varianten einzelner Modelle vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Dabei handelt es sich um Varianten von Opel Insignia, Opel Cascada, Opel Zafira, Opel Mokka sowie Opel Astra Sports Tourer.

Fiat Chrysler Automobiles im Abgasskandal

Fiat scheint bei seinen Diesel-Motoren auf zeitgesteuerte Abschalteinrichtungen zu setzen. Das bedeutet: Die Abgasreinigung funktioniert nur so lange, wie ein Abgastest maximal dauert. Neben Tochter- und Schwestermarken (Alfa Romeo, Lancia, Jeep, Iveco) sind auch viele Wohnmobile, die z.B. auf Basis von Fiat Ducato oder Iveco Daily gebaut wurden, vom Fiat-Abgasskandal betroffen.

Weitere Hersteller im Abgasskandal

Untersuchungen zum Stickoxid-Ausstoß von Diesel-Modellen legen nahe, dass noch mehr Hersteller vom Abgasskandal betroffen sind. Im Fokus stehen dabei aktuell besonders Volvo und Mitsubishi. Volvo soll beim XC60 seine Thermofenster zu großzügig bemessen haben. Mitsubishi war bereits 2016 in einen Abgasskandal verwickelt, der aber keine in Deutschland verkauften Modelle betraf. Inzwischen hat die deutsche Staatsanwaltschaft wegen des Abgasskandals auch Mitsubishi in Verdacht. Außerdem könnte aufgrund der Motoren-Kooperation mit Mercedes auch Renault in den Abgasskandal verwickelt sein, auch die eigenen Motoren stehen aber unter Verdacht. Bei Peugeot und Citroen gab es erste Rückrufe. Gegen Renault, Peugeot und Citroen laufen außerdem schon Ermittlungsverfahren in Frankreich. Der Toyota-Abgasskandal bezieht sich bisher nur auf Mängel bei den Meldungen an die Amerikanische EPA. Offizielle Rückrufe durch das KBA gibt es nach derzeitigem Stand jedoch keine.

FAQ zum Abgasskandal

Ist mein Diesel vom Abgasskandal betroffen?
Wenn Sie einen Diesel von VW, Audi, Mercedes-Benz, Skoda, Seat oder Porsche fahren, ist er sehr wahrscheinlich vom Abgasskandal betroffen. Bei Opel und BMW gilt das nur für einzelne Modell-Varianten. Ob Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen.

Welche Entschädigung im Abgasskandal gibt es?
Meistens hat der Kunde 2 Optionen: Entweder er erhält eine pauschale Entschädigung (meist ca. 15 % des Kaufpreises) oder er gibt den Wagen zurück und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Wie viel Ihnen zusteht, können Sie auf unserer Seite zum Diesel-Skandal berechnen – kostenlos und unverbindlich.

Ist mein Anspruch im Abgasskandal bereits verjährt?
Bei den meisten vom Abgasskandal betroffenen Modellen sind die Ansprüche sicher noch nicht verjährt. Bei einigen ist die Verjährung der Abgasskandal-Entschädigung aber umstritten.

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