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Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Instagram-Story-Werbung für Schönheitsoperationen verboten

11. November 2025

Das Urteil im Überblick

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich entschieden, dass vergleichende Werbung für nicht medizinisch notwendige Schönheitsoperationen in Form von Instagram-Stories unzulässig ist. Konkret ging es um die Darstellung einer Nasenoperation, bei der ein Nasenhöcker entfernt wurde. Die Entscheidung fiel zugunsten des Klägers, der einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht hatte.

Hintergrund der Entscheidung

Die Beklagte, eine Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie, hatte auf ihrem Instagram-Account Vorher-/Nachher-Bilder einer Patientin gepostet, die sich einer Nasenoperation unterzogen hatte. Das Gericht stellte fest, dass diese Art der Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, da es sich um einen operativen Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit handelt. Der Zweck des Verbots ist es, Menschen vor irreführender Werbung zu schützen, die sie zu unnötigen und risikobehafteten Schönheitsoperationen verleiten könnte.

Die rechtliche Grundlage

Laut Heilmittelwerbegesetz darf nicht mit der Wirkung einer plastisch-chirurgischen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach einem Eingriff geworben werden, wenn dieser nicht medizinisch notwendig ist. Das Urteil verdeutlicht, dass auch neuere Werbeformen wie Instagram-Stories unter dieses Verbot fallen.

Warum das Urteil wichtig ist

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist von Bedeutung, da es die Grenzen für die Werbung im Bereich der Schönheitschirurgie klarer definiert. Es schützt die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und verhindert, dass sie durch suggestive Werbung zu unnötigen medizinischen Eingriffen verleitet werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Beklagte die Möglichkeit hat, gegen das Urteil vorzugehen.

Autor

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