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Urteil des Bundesgerichtshofs: Kein Schadensersatz wegen Datenschutzverstoßes ohne konkreten Schaden

6. Juli 2025

Hintergrund des Urteils

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch wegen eines Datenschutzverstoßes nur dann besteht, wenn der Betroffene einen konkreten Schaden nachweisen kann. Dieses Urteil bezieht sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die zwar bei Verstößen gegen den Datenschutz Schadensersatzansprüche vorsieht, jedoch nicht automatisch bei jeder Verletzung des Datenschutzes.

Die Bedeutung des Urteils

Das Urteil bedeutet, dass Betroffene nicht einfach Schadensersatz verlangen können, nur weil ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Es muss ein konkreter, nachweisbarer Schaden entstanden sein. Dies könnte zum Beispiel ein finanzieller Verlust oder eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts sein. Der BGH stellt damit klar, dass die DSGVO nicht als Instrument für pauschale Schadensersatzforderungen verwendet werden kann.

Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher

Für Unternehmen bedeutet das Urteil, dass sie bei Datenschutzverstößen nicht automatisch mit Schadensersatzforderungen rechnen müssen, solange kein konkreter Schaden nachgewiesen wird. Verbraucher hingegen müssen im Falle eines Datenschutzverstoßes nachweisen können, dass ihnen ein tatsächlicher Schaden entstanden ist, um Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Fazit

Das Urteil des BGH schafft Klarheit darüber, dass die DSGVO nicht für pauschale Schadensersatzforderungen genutzt werden kann. Es betont die Notwendigkeit eines konkreten Schadens, um Ansprüche geltend zu machen, was sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Bedeutung ist.

Autor

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