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Unterhalt bei volljährigen Kindern: Was Eltern wissen müssen

31. Oktober 2025

Zusammenfassung:

  • Eltern sind grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern Unterhalt zu gewähren, solange diese sich in Ausbildung befinden.
  • Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen der Eltern.
  • Die Unterhaltspflicht endet in der Regel mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung.

Der Übergang von der Minderjährigkeit zur Volljährigkeit bringt für viele junge Erwachsene nicht nur neue Freiheiten, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Eltern stehen oft vor der Frage, wie lange sie ihren Kindern Unterhalt zahlen müssen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten. Das Rechtsgebiet des Familienrechts bietet hier klare Richtlinien, die es zu beachten gilt.

Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Sorge, doch die Unterhaltspflicht bleibt bestehen, solange das Kind sich in einer Ausbildung befindet. Dies umfasst sowohl schulische als auch berufliche Ausbildungen. Das Familienrecht sieht vor, dass Eltern ihren Kindern die Möglichkeit geben müssen, eine angemessene Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.

Die Unterhaltspflicht ist jedoch nicht unbegrenzt. Sie endet in der Regel mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung. Sollte das Kind danach eine weitere Ausbildung beginnen, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, es sei denn, es handelt sich um eine Fortsetzung der Ausbildung im direkten Anschluss, wie beispielsweise ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss.

Berechnung der Unterhaltshöhe

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die als Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts dient. Dabei wird das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Volljährige Kinder haben einen sogenannten Barunterhaltsanspruch, was bedeutet, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Der Bedarf des Kindes wird anhand der Tabelle ermittelt, wobei das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet wird.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass volljährige Kinder in der Regel verpflichtet sind, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen, um ihren Unterhaltsbedarf zu decken. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie nicht mehr zur Schule gehen oder eine Ausbildung absolvieren. Das Familienrecht sieht vor, dass das Kind alles Zumutbare unternehmen muss, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Beendigung der Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem Erreichen der Volljährigkeit, sondern erst mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung. In einigen Fällen kann die Unterhaltspflicht jedoch auch früher enden, beispielsweise wenn das Kind eine Ausbildung abbricht oder sich weigert, eine zumutbare Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen.

Eltern sollten sich bewusst sein, dass sie unter bestimmten Umständen auch nach dem Abschluss der ersten Ausbildung noch unterhaltspflichtig sein können. Dies ist der Fall, wenn das Kind aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. In solchen Fällen kann die Unterhaltspflicht lebenslang bestehen bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Familienrecht klare Vorgaben zur Unterhaltspflicht bei volljährigen Kindern macht. Eltern sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen kann helfen, den Übergang in die Volljährigkeit für alle Beteiligten reibungslos zu gestalten.

Autor

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