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Unerlaubtes Fotografieren: Was ist strafbar?

9. Mai 2025

Zusammenfassung:

  • Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung kann strafbar sein, insbesondere wenn es die Intimsphäre verletzt.
  • Rechtliche Grundlagen sind das Kunsturhebergesetz (KUG) und das Strafgesetzbuch (StGB).
  • Verstöße können zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.

In der heutigen digitalen Welt, in der Smartphones mit hochauflösenden Kameras allgegenwärtig sind, ist das Thema unerlaubtes Fotografieren aktueller denn je. Doch wann genau ist das Fotografieren von Personen ohne deren Zustimmung strafbar? Und welche rechtlichen Konsequenzen drohen denjenigen, die gegen diese Regeln verstoßen? In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und geben einen Überblick über die möglichen Strafen.

Rechtliche Grundlagen: KUG und StGB

Das unerlaubte Fotografieren von Personen wird in Deutschland durch das Kunsturhebergesetz (KUG) und das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das KUG schützt das Recht am eigenen Bild, während das StGB den Schutz der Intimsphäre und der persönlichen Freiheit sicherstellt. Laut § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Ausnahme bildet § 23 KUG, der unter bestimmten Umständen, wie bei Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte, eine Veröffentlichung ohne Einwilligung erlaubt.

Das Strafgesetzbuch greift insbesondere dann, wenn das Fotografieren die Intimsphäre verletzt. § 201a StGB stellt das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, unter Strafe. Dies umfasst beispielsweise das Fotografieren in Umkleidekabinen oder Badezimmern.

Wann ist Fotografieren strafbar?

Das Fotografieren wird strafbar, wenn es ohne die erforderliche Einwilligung erfolgt und die abgebildete Person in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Besonders kritisch ist das Fotografieren in Situationen, die als privat oder intim gelten. Dazu gehören nicht nur offensichtliche Orte wie Badezimmer oder Schlafzimmer, sondern auch öffentliche Orte, wenn die abgebildete Person in einer verletzlichen Situation ist.

Ein weiteres Beispiel ist das sogenannte „Upskirting“, bei dem heimlich unter den Rock fotografiert wird. Diese Praxis ist seit 2020 in Deutschland explizit strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Auch das Verbreiten solcher Aufnahmen fällt unter diese Regelung.

Strafen und rechtliche Konsequenzen

Wer gegen die Regelungen des KUG oder des StGB verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bandbreite reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere des Verstoßes und ob der Täter bereits vorbestraft ist.

In Fällen, in denen das Fotografieren die Intimsphäre verletzt, kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängen. Bei weniger schwerwiegenden Verstößen, wie dem unerlaubten Veröffentlichen von Bildern ohne Einwilligung, sind Geldstrafen üblich. Zudem können zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass auch das bloße Fotografieren ohne anschließende Veröffentlichung strafbar sein kann, wenn es die Intimsphäre verletzt. Daher sollten Fotografen stets die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen und sich bewusst sein, in welchen Situationen das Fotografieren problematisch sein könnte.

In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Bilder schnell und einfach verbreitet werden können, ist das Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Fotografieren wichtiger denn je. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust von Vertrauen und Respekt im sozialen Umfeld.

Autor

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