- Unberechtigte Abmahnungen können sowohl im Arbeitsrecht als auch im Urheberrecht vorkommen.
- Prüfen Sie den Inhalt der Abmahnung genau und verifizieren Sie, ob sie tatsächlich grundlos ausgestellt wurde.
- Verfassen Sie eine Gegendarstellung und senden Sie sie dem Aussteller schriftlich zu.
- Lassen Sie die Abmahnung gegebenenfalls durch ein Gericht überprüfen.
Wenn Sie einen neuen Brief öffnen und darin das Wort “Abmahnung” lesen, ist der Schock wahrscheinlich erst einmal groß. Abmahnungen können in verschiedenen Lebenslagen ausgesprochen werden – zum Beispiel dann, wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Verhalten rügt oder wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begehen. Dabei handelt es sich aber zunächst um eine Art Warnung, die ankündigt: Sie haben sich falsch verhalten und wenn Sie Ihr Verhalten nicht ändern, können Konsequenzen folgen. So unschön eine Abmahnung auch ist – Sie gibt Ihnen aber auch eine Chance, rechtzeitig weiteren Folgen entgegenzusteuern.
Was ist aber, wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung erhalten haben? In dem Fall sollten Sie ebenfalls schnell reagieren. Hier lesen Sie, wie Sie im Falle einer unberechtigten Abmahnung vorgehen.
Setzen Sie sich mit den Gründen für die Abmahnung auseinander
Eine Abmahnung erhalten Sie in den meisten Fällen schriftlich. Dies ist allein schon aus Beweisgründen vorzugswürdig. Sie kann aber grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden. In jedem Fall muss sie aber die konkreten Gründe nennen – es muss also deutlich werden, welches Verhalten beanstandet wird. Lesen Sie den Inhalt der Mahnung genau und setzen Sie sich damit auseinander: Was genau meint der Ersteller? Liegt ein Missverständnis oder eine Verwechslung vor? Oder haben Sie sich vielleicht doch einen Fehltritt geleistet, der nun schon wieder in Vergessenheit geraten war?
Wie reagieren Sie auf eine unberechtigte Abmahnung?
Verwechselt der Ersteller der Abmahnung Sie mit einer anderen Person oder hat er den Sachverhalt schlicht und ergreifend missverstanden, sollten Sie dies schnellstens aufklären.
Geht es tatsächlich um eine Handlung von Ihnen, die Sie aber nicht als falsch empfinden, sollten Sie recherchieren: Ist Ihr Verhalten vorwerfbar oder haben Sie richtig gehandelt und der Absender ist im Unrecht? Im letzteren Fall können Sie eine sogenannte Gegendarstellung verfassen und darin den Sachverhalt aus Ihrer Sicht detailliert darlegen. Ihre Gegendarstellung sollten Sie aus Beweisgründen schriftlich an den Absender der Abmahnung schicken.
Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Abmahnung anwaltlich beraten, um auf der rechtssicheren Seite zu sein. Ihr Anwalt kann für Sie zudem eine Erwiderung auf die Abmahnung erstellen und versenden. Auf keinen Fall sollten Sie die Situation einfach aussitzen und nicht reagieren. Denn zeigen Sie dem Ersteller der Abmahnung nicht, dass sie grundlos ausgesprochen wurde, können weitere Konsequenzen folgen.
Haben Sie Grund zu der Annahme, dass der Ersteller der Abmahnung trotz Ihrer Gegendarstellung weitere Schritte einleiten wird, können und sollten Sie die Abmahnung auch gerichtlich überprüfen lassen. Denn das Gericht kann den Ersteller dazu verurteilen, die Abmahnung zurückzunehmen, wenn sie unberechtigt ausgestellt wurde. So kann sie keine rechtlichen Folgen mehr entfalten.