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Führerschein umschreiben: EU-Führerschein ist ab 2033 Pflicht

9. Januar 2017

Was Autofahrer beachten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen

Für viele Deutsche hat der alte, graue oder rosa Führerschein nostalgischen Wert. Spätestens am 19. Januar 2033 ist allerdings der Tag des Abschieds gekommen und Autofahrer müssen ihre alten Papiere in den EU-Führerschein umschreiben lassen.

Die Europäische Union möchte die verschiedenen Führerscheinregelungen im Europäischen Wirtschaftsraum angleichen. Bereits seit 1999 gelten daher die internationalen Führerscheinklassen A, B, C, D, L und T. Im Jahr 2006 trat zudem die EU-Richtlinie 2006/126/EG in Kraft. Diese sieht vor, dass der EU-Führerschein im Scheckkartenformat die bisher gültigen Führerscheinpapiere ersetzt.

Wer muss bis 2033 seinen Führerschein umschreiben lassen?

Der europäische Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen deutschen Führerscheindokumenten nur noch 15 Jahre lang gültig. Er soll fälschungssicherer sein und durch ein aktuelles Lichtbild die Identifikation der Fahrer erleichtern. Verpflichtend wird der EU-Führerschein ab dem 19. Januar 2033.

Wer seinen Führerschein nach dem 19. Januar 2013 erworben hat, hat bereits einen EU-Führerschein erhalten. Wer dagegen noch die alten grauen oder rosa Papiere besitzt, muss seinen Führerschein umschreiben lassen. Auch die seit 1999 ausgegebene, grün-rosa Scheckkarte muss umgeschrieben werden. Sie entspricht zwar äußerlich dem EU-Führerschein, ist aber unbefristet gültig. Die EU hat jedoch festgelegt, dass Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind.

Wer ab 2033 noch mit einem alten Führerschein fährt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden. Laut § 21 Straßenverkehrsgesetz stehen darauf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Welche Dokumente brauchen Autofahrer, um den Führerschein umschreiben zu lassen?

Je nach Bundesland und Landkreisen sind unterschiedliche Stellen für die Umschreibung des Führerscheins verantwortlich. Autofahrer sollten sich bei ihrer Gemeindeverwaltung erkundigen, wo genau sie ihren Führerschein umschreiben lassen können. Die Ausstellung des Scheckkartenführerscheins dauert meist zwei bis drei Wochen. Die Kosten legen die jeweiligen regionalen Verwaltungen fest.

Für die Umschreibung werden folgende Dokumente benötigt: – der alte, gültige Führerschein – ein aktuelles, biometrisches Lichtbild – ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

Für Führerscheine der C- und D-Klassen gelten andere Gültigkeitsfristen:

  • C1 (Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen) und C1E (mit zusätzlichem Anhänger bis zu 750 Kilogramm): unbefristet bis zum 50. Lebensjahr, danach Verlängerung um fünf Jahre.
  • C (Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) und CE (mit zusätzlichem Anhänger bis zu 750 Kilogramm): fünf Jahre.
  • D1, D1E, D und DE (Busse): fünf Jahre, ab dem 50. Lebensjahr ist für die Verlängerung eine Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung sowie ein augenärztliches Gutachten vorzulegen.
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Wer ab 2033 noch mit einem alten Führerschein fährt, kann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden. (Foto: Gerhard Seybert/fotolia)

Welche Führerscheinklasse gilt nach der EU-Führerschein Umschreibung?

Mit der europäischen Führerscheinreform erfolgte auch die Angleichung der einzelnen Führerscheinklassen. Wer einen Führerschein der Klasse 3 auf den europäischen Führerschein umschreiben lässt, darf anschließend Fahrzeuge der Klasse B, BE, C1, C1E, und L sowie eingeschränkt Fahrzeuge der Klasse 2 fahren. fahren.

Die Führerscheinklasse CE gilt jedoch nur bis zum 50. Lebensjahr. Danach muss diese mithilfe eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens für 5 Jahre verlängert werden. Die Bescheinigungen sind auch beim Umtausch des Führerscheins erforderlich. Fahrer, die die alte Klasse 3 besitzen und ihren Führerschein umschreiben lassen, können auf Antrag die Fahrerlaubnis CE erhalten. Dafür sowie für die Verlängerung nach dem 50. Lebensjahr sind ebenfalls ärztliche Gutachten notwendig.

Quellen: Fahrerlaubnis-Verordnung, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ADAC

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