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Tierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

5. Juli 2025

Zusammenfassung:

  • Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern oder Fischen ist in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt.
  • Für Hunde und Katzen kann der Vermieter eine Erlaubnis verlangen, die nicht willkürlich verweigert werden darf.
  • Exotische Tiere oder solche, die eine Gefahr darstellen, bedürfen in der Regel einer ausdrücklichen Zustimmung.

Die Frage, welche Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt sind, beschäftigt viele Mieter und Vermieter gleichermaßen. Gerade in städtischen Gebieten, wo der Wohnraum knapp ist, kann die Tierhaltung zu Konflikten führen. Doch was sagt das Mietrecht dazu? Welche Rechte haben Mieter, und wann darf der Vermieter die Haltung von Tieren untersagen?

Kleintiere: Meistens unproblematisch

Das Mietrecht in Deutschland ist in Bezug auf Kleintiere relativ großzügig. Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Wellensittiche dürfen in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Diese Tiere gelten als unproblematisch, da sie weder Lärm noch Schmutz verursachen, der über das normale Maß hinausgeht. Auch die Geruchsbelästigung hält sich bei diesen Tieren in Grenzen.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn beispielsweise eine große Anzahl von Kleintieren gehalten wird, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnung oder der Nachbarn führt, kann der Vermieter einschreiten. In solchen Fällen kann er verlangen, dass die Anzahl der Tiere reduziert wird.

Hunde und Katzen: Zustimmung erforderlich

Anders sieht es bei Hunden und Katzen aus. Hier ist die Zustimmung des Vermieters in der Regel erforderlich. Der Vermieter darf die Erlaubnis jedoch nicht willkürlich verweigern. Er muss sachliche Gründe anführen können, warum die Haltung eines Hundes oder einer Katze nicht gestattet wird. Solche Gründe können beispielsweise eine Allergie eines Nachbarn oder die Größe des Tieres in Relation zur Wohnfläche sein.

Ein generelles Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam, wenn es keine Ausnahmen für Kleintiere vorsieht. Mieter sollten daher den Mietvertrag genau prüfen und im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oft lässt sich in einem persönlichen Gespräch eine einvernehmliche Lösung finden.

Exotische und gefährliche Tiere: Besondere Regelungen

Für exotische Tiere oder solche, die als gefährlich eingestuft werden, gelten besondere Regelungen. Die Haltung von Schlangen, Spinnen oder großen Raubvögeln bedarf in der Regel einer ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Zudem können weitere behördliche Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere wenn es sich um geschützte Arten handelt.

Auch hier gilt: Der Vermieter darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Allerdings hat er bei exotischen und gefährlichen Tieren einen größeren Ermessensspielraum, da von diesen Tieren potenziell eine höhere Gefahr ausgeht. Mieter sollten sich daher frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Mietrecht in Deutschland sowohl die Interessen der Mieter als auch der Vermieter berücksichtigt. Während Mieter das Recht haben, in ihrer Wohnung Tiere zu halten, müssen sie gleichzeitig Rücksicht auf die Nachbarn und die Beschaffenheit der Wohnung nehmen. Vermieter hingegen dürfen die Tierhaltung nicht ohne triftigen Grund untersagen, haben aber die Möglichkeit, bei berechtigten Bedenken einzuschreiten.

Wer sich unsicher ist, ob die Haltung eines bestimmten Tieres in der Mietwohnung erlaubt ist, sollte im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. So lassen sich Missverständnisse und Konflikte von vornherein vermeiden.

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