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Testamentsanfechtung – So geht’s

14. Oktober 2025

Zusammenfassung:

  • Eine Testamentsanfechtung ist möglich, wenn bestimmte gesetzliche Gründe vorliegen.
  • Die Frist zur Anfechtung beträgt in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
  • Typische Anfechtungsgründe sind Irrtum, Drohung oder Täuschung des Erblassers.

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das oft erst dann in den Fokus rückt, wenn ein geliebter Mensch verstirbt. In solchen Zeiten sind Emotionen hoch und die rechtlichen Fragen zahlreich. Eine der häufigsten Fragen, die sich Erben stellen, ist, ob und wie ein Testament angefochten werden kann. Die Testamentsanfechtung ist ein rechtliches Mittel, das es ermöglicht, ein Testament für ungültig zu erklären, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Gründe für die Testamentsanfechtung

Die Gründe für eine Testamentsanfechtung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert. Zu den häufigsten Anfechtungsgründen gehören der Irrtum des Erblassers, eine widerrechtliche Drohung oder eine Täuschung. Ein Irrtum kann beispielsweise vorliegen, wenn der Erblasser über den Inhalt des Testaments im Unklaren war oder sich über die rechtlichen Folgen seiner Verfügung geirrt hat. Eine Drohung könnte gegeben sein, wenn der Erblasser unter Druck gesetzt wurde, das Testament in einer bestimmten Weise zu verfassen.

Ein weiterer Anfechtungsgrund ist die sogenannte Testierunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht in der Lage war, die Bedeutung seiner Erklärung zu erkennen und nach dieser Einsicht zu handeln. Dies kann beispielsweise bei Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen der Fall sein.

Fristen und Verfahren

Die Frist zur Anfechtung eines Testaments beträgt in der Regel ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Diese Frist ist zwingend und kann nicht verlängert werden. Es ist daher wichtig, schnell zu handeln, wenn Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments bestehen.

Das Verfahren zur Testamentsanfechtung beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht. In dieser Erklärung müssen der Anfechtungsgrund und die Beweise, die diesen stützen, dargelegt werden. Das Nachlassgericht prüft dann, ob die Anfechtung begründet ist und entscheidet über die Gültigkeit des Testaments.

Rechtliche Unterstützung und aktuelle Entwicklungen

Da das Erbrecht ein komplexes Rechtsgebiet ist, ist es ratsam, sich bei der Testamentsanfechtung von einem erfahrenen Anwalt unterstützen zu lassen. Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten einer Anfechtung einzuschätzen und die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Aktuell gibt es in Deutschland immer wieder Diskussionen über Reformen im Erbrecht, die auch die Testamentsanfechtung betreffen könnten. So wird beispielsweise darüber debattiert, ob die Fristen zur Anfechtung verlängert werden sollten oder ob die Anforderungen an die Testierfähigkeit verschärft werden müssen. Diese Entwicklungen könnten in Zukunft Einfluss auf die Möglichkeiten der Testamentsanfechtung haben.

Insgesamt bleibt die Testamentsanfechtung ein wichtiges Instrument im Erbrecht, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers tatsächlich seinem wahren Willen entspricht. Wer Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments hat, sollte nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen und die Möglichkeiten einer Anfechtung zu prüfen.

Autor

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