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Testament ändern – wie oft ist das möglich?

14. Juni 2025

Zusammenfassung:

  • Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser geschäftsfähig ist.
  • Änderungen können durch ein neues Testament oder einen handschriftlichen Zusatz erfolgen.
  • Rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und den letzten Willen klar zu formulieren.

Das Testament ist ein zentrales Element der Nachlassplanung und gibt dem Erblasser die Möglichkeit, seinen letzten Willen verbindlich festzuhalten. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern oder der Erblasser seine Meinung ändert? Die gute Nachricht: Ein Testament kann in Deutschland jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser geschäftsfähig ist. Doch wie oft ist das möglich und welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Flexibilität des Testaments

In Deutschland ist das Erbrecht so gestaltet, dass ein Testament jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. Dies bietet dem Erblasser die notwendige Flexibilität, um auf veränderte Lebensumstände zu reagieren. Sei es eine neue Ehe, die Geburt eines Kindes oder ein Zerwürfnis mit einem Erben – die Gründe für eine Änderung können vielfältig sein. Wichtig ist, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Änderung geschäftsfähig ist, also in der Lage, die Tragweite seiner Entscheidung zu verstehen.

Die häufigste Methode, ein Testament zu ändern, ist die Errichtung eines neuen Testaments. Dabei wird das alte Testament entweder ausdrücklich widerrufen oder durch das neue ersetzt. Alternativ kann der Erblasser auch einen handschriftlichen Zusatz, ein sogenanntes Kodizill, anfügen. Dieser muss ebenfalls eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein.

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Obwohl die Änderung eines Testaments grundsätzlich einfach ist, lauern rechtliche Fallstricke. Ein häufiger Fehler ist die unklare Formulierung des letzten Willens, die zu Missverständnissen und Streitigkeiten unter den Erben führen kann. Auch die formalen Anforderungen, wie die eigenhändige Unterschrift, werden oft übersehen. Um solche Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt oder Notar kann helfen, den letzten Willen klar und rechtssicher zu formulieren.

Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Aufbewahrung des Testaments. Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt, was die Auffindbarkeit sicherstellt. Ein privates Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zu dem die Erben Zugang haben. Es kann auch beim Nachlassgericht hinterlegt werden, um sicherzustellen, dass es im Erbfall gefunden wird.

Fazit: Regelmäßige Überprüfung sinnvoll

Ein Testament ist kein statisches Dokument, sondern sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Die Möglichkeit, ein Testament jederzeit zu ändern, bietet dem Erblasser die Flexibilität, seinen letzten Willen stets aktuell zu halten. Dabei ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen zu beachten und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. So kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille im Erbfall auch tatsächlich umgesetzt wird.

In einer sich ständig verändernden Welt ist es beruhigend zu wissen, dass das Erbrecht in Deutschland die notwendige Flexibilität bietet, um auf Veränderungen zu reagieren. Ein Testament kann so oft geändert werden, wie es der Erblasser für notwendig hält, solange er geschäftsfähig ist. Dies gibt ihm die Möglichkeit, seinen Nachlass nach seinen Wünschen zu gestalten und sicherzustellen, dass sein letzter Wille respektiert wird.

Autor

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