Zusammenfassung:
- Studierende können bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken.
- Zu den absetzbaren Kosten gehören Studiengebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten.
- Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium ist entscheidend für die Absetzbarkeit.
Für viele Studierende ist das Thema Steuern ein Buch mit sieben Siegeln. Doch wer sich ein wenig mit den steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzt, kann bares Geld sparen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, alle finanziellen Vorteile auszuschöpfen. Doch welche Ausgaben können Studierende tatsächlich von der Steuer absetzen? Und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Erst- oder Zweitstudium: Der entscheidende Unterschied
Der wohl wichtigste Aspekt bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Studienkosten ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium. Während die Kosten für ein Erststudium in der Regel nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr absetzbar sind, können die Ausgaben für ein Zweitstudium als Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Dies liegt daran, dass ein Zweitstudium als Fortbildung im Rahmen einer bereits ausgeübten beruflichen Tätigkeit angesehen wird.
Ein Erststudium ist in der Regel das erste Studium nach dem Abitur oder einer vergleichbaren Qualifikation. Ein Zweitstudium hingegen folgt auf ein bereits abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da Werbungskosten im Gegensatz zu Sonderausgaben auch in die folgenden Jahre vorgetragen werden können, wenn das Einkommen im Jahr der Ausgaben nicht ausreicht, um die Kosten vollständig abzusetzen.
Welche Ausgaben können Studierende absetzen?
Studierende können eine Vielzahl von Ausgaben steuerlich geltend machen. Dazu gehören unter anderem:
- Studiengebühren: Gebühren für das Studium, wie Semesterbeiträge oder Studiengebühren, können abgesetzt werden.
- Fachliteratur: Kosten für Bücher und andere Lernmaterialien, die für das Studium erforderlich sind, sind absetzbar.
- Fahrtkosten: Die Kosten für Fahrten zur Universität oder Hochschule können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei kann entweder die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer oder die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
- Arbeitsmittel: Ausgaben für Computer, Drucker, Schreibtisch und andere Arbeitsmittel können ebenfalls abgesetzt werden.
- Auslandssemester: Kosten für ein Auslandssemester, wie Flugtickets und Unterkunft, können unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar sein.
Praktische Tipps zur Steuererklärung für Studierende
Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Studierende einige praktische Tipps beachten:
- Belege sammeln: Alle Belege und Quittungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um die Ausgaben nachweisen zu können.
- Steuererklärung frühzeitig einreichen: Auch wenn Studierende oft keine Steuern zahlen müssen, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen, um Verluste vorzutragen.
- Steuerberater konsultieren: Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Insgesamt bietet das Steuerrecht für Studierende zahlreiche Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Wer sich frühzeitig informiert und die richtigen Schritte unternimmt, kann von erheblichen Steuererleichterungen profitieren. Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es wichtiger denn je, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern.