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Steuererklärung für Studierende: Welche Kosten rund ums Studium absetzbar sind

3. März 2026

Zusammenfassung:

  • Studierende können viele studienbezogene Ausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Zu den absetzbaren Kosten gehören Studiengebühren, Fachliteratur und Fahrtkosten.
  • Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium ist entscheidend für die Absetzbarkeit.

Für viele Studierende ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Doch gerade für sie kann es sich lohnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn zahlreiche Kosten, die im Rahmen des Studiums anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, insbesondere wenn man die Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium beachtet.

Erst- oder Zweitstudium: Der entscheidende Unterschied

Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium ist für die steuerliche Absetzbarkeit von entscheidender Bedeutung. Während die Kosten für ein Erststudium in der Regel nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr absetzbar sind, können die Ausgaben für ein Zweitstudium als Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden. Werbungskosten können zudem in die folgenden Jahre vorgetragen werden, was besonders für Studierende interessant ist, die während des Studiums noch kein oder nur ein geringes Einkommen haben.

Ein Erststudium ist in der Regel das erste Studium, das nach dem Abitur oder einer vergleichbaren Qualifikation aufgenommen wird. Ein Zweitstudium hingegen ist ein weiteres Studium, das nach einem abgeschlossenen Erststudium begonnen wird. Auch ein Masterstudium zählt in der Regel als Zweitstudium, ebenso wie ein berufsbegleitendes Studium oder ein Studium nach einer Berufsausbildung.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Studierende können eine Vielzahl von Kosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Studiengebühren: Diese können sowohl bei privaten als auch bei staatlichen Hochschulen anfallen und sind in voller Höhe absetzbar.
  • Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften und andere Materialien, die für das Studium benötigt werden, können ebenfalls abgesetzt werden.
  • Fahrtkosten: Die Kosten für Fahrten zur Universität oder zu anderen studienbezogenen Veranstaltungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei kann entweder die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer oder die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
  • Arbeitsmittel: Dazu gehören beispielsweise Computer, Drucker, Schreibtisch und Büromaterialien. Diese können entweder sofort oder über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
  • Auslandssemester: Auch die Kosten für ein Auslandssemester, wie Flugkosten, Unterkunft und Verpflegung, können abgesetzt werden, sofern sie im Rahmen des Studiums anfallen.

Tipps für die Steuererklärung

Um die Steuererklärung optimal zu gestalten, sollten Studierende einige Tipps beachten:

  • Belege sammeln: Alle Belege und Quittungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, um die Ausgaben nachweisen zu können.
  • Frühzeitig beginnen: Es lohnt sich, frühzeitig mit der Steuererklärung zu beginnen, um alle relevanten Informationen und Belege zusammenzutragen.
  • Steuerberater oder Software nutzen: Wer unsicher ist, kann sich an einen Steuerberater wenden oder eine Steuererklärungssoftware nutzen, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten ist.

Die Steuererklärung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen um die absetzbaren Kosten kann sie zu einer lohnenden Angelegenheit werden. Studierende sollten sich nicht scheuen, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und so von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Autor

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