- Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
- Derzeit (Stand: 2023) ist die passive oder indirekte Sterbehilfe nicht verboten, da ein entsprechendes Strafgesetz im Jahr 2020 aufgehoben wurde und seitdem kein neues Gesetz verabschiedet wurde.
Allein das Wort “Sterbehilfe” jagt so manchem einen kalten Schauer über den Rücken. Das unumstrittene Recht auf Leben ist in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, normiert. Aber wie sieht es mit einem Recht zu sterben aus? Gibt es das und kann der Betroffene womöglich noch Unterstützung verlangen? Was makaber klingt, wird juristisch und politisch seit jeher stark diskutiert. Deshalb gibt es nach wie vor große Grauzonen und Abstufungen dessen, was (noch) erlaubt ist und was strafrechtlich geahndet werden kann. Für den sogenannten assistierten Suizid gab es neue Gesetzesentwürfe, um für eine klare Rechtslage zu sorgen. Zwei Initiativen sind aber im Juli 2023 im Bundestag gescheitert, womit das Thema weiterhin umstritten bleibt.
Was bedeutet Sterbehilfe?
Sterbehilfe, also die Beihilfe zum Suizid, kann verschiedene Formen annehmen. Zum Beispiel kann Person A einer Person B ein Medikament verabreichen, woran Person B stirbt. Oder aber Person A stellt Person B lediglich ein solches Medikament zur Verfügung, was Person B dann selbst einnimmt. Was auf den ersten Blick wie die gleiche Situation wirkt, kann aus juristischer Sicht bereits einen entscheidenden Unterschied machen. Denn ersterer Fall – die aktive Sterbehilfe – ist in Deutschland verboten, darf aber in anderen Ländern wie Belgien und Spanien durchgeführt werden.
Woran viele erst einmal nicht denken: Auch das bloße Einstellen lebenserhaltener Maßnahmen gilt bereits als Sterbehilfe. Wer nach einem Unfall beispielsweise an eine Maschine angeschlossen ist, die die grundlegenden körperlichen Funktionen aufrechterhält, muss gar kein Medikament nehmen, um sein Leben zu beenden. Das bloße Abstellen besagter Maschinen reicht bereits und muss deshalb auch rechtliche Beachtung finden.
Ist Sterbehilfe in Deutschland erlaubt?
Bis 2020 existierte in Deutschland ein Strafgesetz, nach dem die “geschäftsmäßige Förderung” von Selbsttötung verboten war. Dieses Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und damit aufgehoben. Seitdem hat der Gesetzgeber trotz mehrerer Versuche kein neues Strafgesetz zum Thema Sterbehilfe verabschiedet, was eine große rechtliche Grauzone geschaffen hat.
Das bedeutet: Derzeit (Stand: 2023) ist der sogenannte assistierte Suizid nicht verboten. Wichtig ist dabei, dass der Patient das tödliche Medikament selbst einnimmt oder sich anderweitig zuführt.
Verboten ist hierzulande nämlich die aktive Sterbehilfe, bei der jemand anderes als der Sterbewillige den “Geschehensverlauf in den Händen hält” – also zum Beispiel selbst das Mittel verabreicht. Dann liegt eine aktive Tötung vor, die gesetzlich untersagt ist. Irrelevant ist dabei, ob die Tötung mit dem Einverständnis des Sterbenden geschehen ist oder er sie sich gewünscht hat. Lassen Sie sich zu dem Thema Sterbehilfe unbedingt anwaltlich beraten, um auf der rechtssicheren Seite zu sein. Denn die Rechtslage kann im Einzelfall äußerst komplex sein.
Nicht verboten ist Suizid. Beschafft jemand anderes nur das Mittel zum Selbstmord – zum Beispiel ein Medikament – und beteiligt sich sonst nicht, spricht man von passiver Sterbehilfe, die derzeit in Deutschland nicht verboten ist. Gleiches gilt für die indirekte Sterbehilfe, bei der das tödliche Medikament zwar (auch) den Tod verursacht, dies aber nicht der Hauptzweck ist. So kann ein Arzt einem Patienten zum Beispiel ein Mittel zur Schmerzlinderung verschreiben, das den Patienten früher versterben lässt, als dies andernfalls zu erwarten gewesen wäre.