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Schulwechsel – Was ist nach der Grundschule zu beachten?

13. Dezember 2016

Schulwechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule

Gymnasium, Realschule oder Hauptschule: Wie soll es nach der Grundschule für Kinder weitergehen? Viele Eltern wünschen sich für ihren Sprössling nur die beste Ausbildung und möchten, dass Sohn oder Tochter Abitur machen. Doch der Schulwechsel aufs Gymnasium ist nicht in jedem Bundesland ohne Weiteres möglich.

Schulrecht ist in Deutschland eine Angelegenheit der Länder. Somit gelten auch zum Übertritt von der Grundschule zur weiterführenden Schule von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Voraussetzungen. Für die Festlegung der einzelnen Richtlinien sind die Kultusministerien der Länder zuständig.

Das Schulsystem in Deutschland von der Grundschule bis zum Abschluss

Die Schulpflicht beginnt zwischen dem fünften und siebten Lebensjahr. Zunächst besuchen Kinder die Grundschule, die sogenannte Primärstufe. In den meisten Bundesländern dauert diese vier Jahre, in Berlin und Brandenburg sechs Jahre.

Nach der Grundschule steht der Übertritt auf eine weiterführende Schule mit der Sekundarstufe I an: Gymnasium, Realschule oder Hauptschule. Einige Bundesländer kennen auch die Schulform der Gesamtschule oder der Oberschule.

Am Gymnasium und der Gesamtschule folgt auf die Sekundarstufe I die Sekundarstufe II, die mit dem Abitur abschließt. Dauerte die Sekundarstufe II in den westlichen Bundesländern traditionell bis Klasse 13, haben in den 2000er Jahren fast alle Länder das Abitur nach zwölf Jahren (G8) eingeführt. Nach erheblichen Einführungsschwierigkeiten und Kritik kehrten einige Bundesländer wieder zum Regelabitur nach dreizehn Jahren zurück.

Beratungsgespräche, Aufnahmeprüfungen und Probeunterricht ermöglichen unter Umständen den Wechsel aufs Gymnasium. (Foto: Björn Wylezich)
Beratungsgespräche, Aufnahmeprüfungen und Probeunterricht ermöglichen unter Umständen den Wechsel aufs Gymnasium. (Foto: Björn Wylezich)

Das Übertrittszeugnis: Wenn die Noten über den Schulwechsel entscheiden

In vielen Bundesländern können Eltern nicht frei wählen, welche Schule ihre Kinder nach der Grundschule besuchen. Entscheidend sind vielmehr die Noten im letzten Grundschuljahr sowie die Empfehlung der Grundschullehrer.

Ein sogenanntes Übertrittszeugnis gibt es zum Beispiel in Bayern, Brandenburg und Bremen. Für den direkten Schulwechsel auf das Gymnasium benötigen Schüler in Bayern in den Fächern Deutsch, Mathe, Heimat- und Sachkunde einen Notendurchschnitt von 2,33. Bis zu einem Notendurchschnitt von 3,00 wird eine Empfehlung für die Realschule ausgesprochen. Das Übertrittszeugnis erhalten die Schüler jeweils im Mai. Bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule muss es vorgelegt werden.

In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen, sprechen die Grundschullehrer eine Empfehlung für die weiterführende Schule aus, die für die Eltern aber nicht bindend ist.

Nach Aufnahmeprüfung aufs Gymnasium

Die Übertrittszeugnisse standen immer wieder in der Kritik, da sie zu hohen Druck auf die Grundschulkinder ausüben würden. Um den Leistungsdruck zu mindern und dem Elternwillen mehr Gewicht einzuräumen, haben daher die meisten Länder die Bedeutung des Übertrittszeugnisses abgeschwächt. Im Schuljahr 2015/2016 ersetzte etwa Niedersachsen die bisherige Schullaufbahnempfehlung durch zwei verpflichtende Beratungsgespräche.

In Bayern dürfen Schüler, die knapp unter dem Notendurchschnitt für das Gymnasium liegen, seit 2009 an einem dreitätigen Probeunterricht teilnehmen. Bei der anschließenden Abschlussprüfung müssen die Schüler in Deutsch und Mathematik mindestens die Noten drei und vier erzielen. Laut bayerischem Kultusministerium nutzen etwa zehn Prozent eines Übertritt-Jahrgangs diese Möglichkeit, etwa die Hälfte davon besteht die Aufnahmeprüfung fürs Gymnasium.

Brandenburg hat ebenfalls Eignungsprüfungen für den Schulwechsel auf das Gymnasien eingeführt. Auch in Sachsen-Anhalt ist eine Aufnahmeprüfung Voraussetzung für den Übertritt aufs Gymnasium.

Quellen: GG, Kultusministerkonferenz, Kultusministerien der Länder

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