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Schufa: Was ist der Score und wie kann man Einträge löschen?

21. Oktober 2016

Ein Schufa-Eintrag hat nicht immer negative Auswirkungen

„Wieso bin ich in der Schufa? Ich habe doch immer alles pünktlich bezahlt?“ Viele glauben, dass die Schufa ein Schuldenregister ist, in das man nur eingetragen wird, wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt. Es ist jedoch so, dass über mehr als 90 Prozent der dort gespeicherten Personen ausschließlich positive Informationen vorliegen. Doch warum speichert der Konzern auch diese Einträge und was ist der Schufa-Score?

Die Schufa – ausgeschrieben „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ – ist die führende Auskunftsdatei in Deutschland. „Als zuverlässige Informationsquelle für Unternehmen und Verbraucher leistet diese einen wichtigen Beitrag zum Aufbau von Vertrauen zwischen zwei Geschäftspartnern und unterstützt sichere, schnelle und effiziente Geschäftsabschlüsse “, heißt es auf der Unternehmensseite.

Rund 9.000 Unternehmen – unter anderem Sparkassen, Banken, Webshops und Telekommunikationsgesellschaften – greifen für Informationen über Verbraucher auf die Auskunftsdatei zurück. Das Speichern positiver Einträge kann dem Verbraucher daher helfen, seine Wünsche schneller erfüllen zu können – beispielsweise die Finanzierung eines Autos oder beim Kauf auf Rechnung.

Der Schufa-Score

Alle Informationen, die die Schufa über einen Verbraucher sammelt, werden zu einer Kennzahl umgewandelt. Diese Kennzahl – das sogenannte Scoring – hilft dabei, die Kreditwürdigkeit einer Person beurteilen zu können. In der Praxis wird dieser Wert in Prozent ausgedrückt. Die beste Beurteilung ist 100%, die schlechteste 0%. Beide Werte kommen in der Regel aber kaum vor, da bereits ein Handyvertrag oder ein Girokonto dazu führen, dass man Prozentpunkte einbüßt. Massive Einbrüche im Schufa-Score verursachen z.B. (erfolgreiche) Mahnbescheide sowie Privatinsolvenzen.

Die Schufa bekommt ihre Informationen zur Berechnung des Scorings übrigens nicht nur aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und weiteren öffentlichen Bekanntmachungen, sondern auch über ihre Vertragspartner. Wenn beispielsweise ein Auto geleast oder ein Konto eröffnet wird, enthält der Vertrag in der Regel die sogenannte Schufa-Klausel. Durch die Vertragsunterzeichnung stimmt man der Übermittlung seiner Daten an die Schufa zu. Bei Versandhändlern im Internet versteckt sich diese Klausel üblicherweise in den AGB.

Schufa-Auskunft kostenlos möglich

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Schufa-Einträge auf Missverständnissen basieren oder nicht der Wahrheit entsprechen. Um das zu überprüfen, können Privatpersonen eine Schufa-Auskunft kostenlos erhalten. Früher war das ein Mal pro Jahr möglich, seit Inkrafttreten der DSGVO auch öfter – solange man das Ganze nicht „exzessiv“ betreibt. Die Selbstauskunft ist im §34 Bundesdatenschutzgesetz verankert.
Die Anfrage für eine kostenlose Schufa-Auskunft als Privatperson erfolgt schriftlich unter Beilage einer Personalausweis-Kopie. Daraufhin werden folgende Daten zugeschickt:

  • die zur Person gespeicherten Daten
  • den Zweck der Speicherung
  • die Herkunft der Daten sowie die Stellen, an die die Daten weitergegeben wurden
  • den aktuellen Scorewert
  • die in den letzten zwölf Monaten übermittelten Scorewerte an Dritte
    eine einzelfallbezogene, individuelle Erklärung des Scorings

Zur Beantragung kann man unseren kostenlosen Schufa-Musterbrief verwenden.

Privatpersonen können eine kostenlose Schufa-Auskunft verlangen.
Privatpersonen können eine kostenlose Schufa-Auskunft verlangen. (Foto: MPower./photocase)

Schufa-Eintrag löschen lassen

Fehlerhafte Schufa-Einträge kann man löschen lassen. Diese Regelung ist gesetzlich festgesetzt. Für das Löschen der Einträge reicht ein glaubhafter Beleg über die Zahlungen aus. Doch auch wenn ein Eintrag berechtig ist, bleibt er nicht ewig bestehen. Nach dem Begleichen der offenen Forderungen löscht die Datenbank den Vermerk zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Eintragung.

Sollten über die Forderungen kein Titel vorliegen oder sie den Wert von 2.000 Euro nicht überschreiten und darüberhinaus innerhalb von sechs Wochen beglichen werden, löscht die Schufa den Eintrag umgehend. Ebenso verhält es sich bei Minderjährigen – die Eintragungen werden unmittelbar nach Begleichen der Schuld gelöscht.

 

FAQ zur Schufa

Was ist die Schufa?

Die Schufa ist ein Unternehmen, das Informationen zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt, auswertet und an Unternehmen verkauft.

Wem gehört die Schufa?

Die Schufa Holding AG gehört überwiegend Banken und daneben auch anderen Unternehmen.

Kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Prinzipiell können Sie Schufa-Daten löschen lassen, wenn sie falsch bzw. veraltet sind oder ohne Ihr Einverständnis erhoben wurden.

Kann ich meine Schufa-Daten kostenlos einsehen?

Ja. Das Verfahren erläutern wir in unserem Artikel.

Quelle: Schufa, BDSG

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