- Schönheitsoperationen müssen Patienten in der Regel selbst zahlen.
- Die Krankenkasse übernimmt nur Eingriffe, die medizinisch notwendig sind.
Wer schön sein will, muss einiges zahlen. Das verrät der Blick in Broschüren für Nasenkorrekturen, Brust-OPs, etc. Naheliegend ist da der Gedanke an die Krankenkasse – schließlich kommt sie auch für andere Operationen auf, vielleicht dann ja ebenfalls für die Schönheitsoperation?
Schönheits-OPs – das Hobby der Reichen?
Eine Nasenkorrektur (oder Rhinoplastie) ist heutzutage kaum noch etwas Besonderes – so scheint es zumindest. Denn die Zeiten, in denen nur Stars und Sternchen in Hollywood ihre Nasen aufhübschen ließen, sind längst vorbei. Jetzt sind es auch die Nasen Ihres Nachbarn oder Ihrer Kollegin, die plötzlich schlanker, gerader oder zierlicher wirken. Das geht auch ganz schön schnell, denn für viele kleinere Schönheitsoperationen sind Klinikaufenthalte von gerade einmal wenigen Tagen notwendig. Je nach Eingriff werden Sie sogar am selben Tag wieder entlassen, womit Sie nicht einmal viele Urlaubstage aufwenden müssen.
Aber so unkompliziert, sicher und geradezu alltäglich viele Schönheits-OPs mittlerweile auch geworden sind – die finanzielle Hürde bleibt. Ist die zu erwartende Rechnung mit der eines Kleinwagens zu vergleichen, bekommen so manche Operationswillige doch Zweifel. Was ist aber, wenn es sich nicht mehr “nur” um ein kosmetisches Problem handelt, sondern die zu operierende Stelle psychische Probleme oder körperliche Einschränkungen verursacht?
Werden Schönheitsoperationen von der Krankenkasse gezahlt?
Wer mit Teilen seines Körpers unzufrieden ist, kann sie heutzutage nahezu ohne Einschränkungen optisch verändern lassen. Die Kosten dafür muss der Patient aber meist selbst tragen. Denn Krankenkassen zahlen nur für Eingriffe, die aus medizinischer Sicht notwendig sind. Bei einem Buckel auf der Nase oder einem fliehenden Kinn fehlt es in aller Regel an dieser medizinischen Indikation.
Wann aber ist eine Schönheitsoperation aus medizinischer Sicht notwendig, sodass sie von der Krankenkasse übernommen wird? Das muss im Einzelfall ein Facharzt einschätzen. Entscheidend ist, dass aufgrund des körperlichen Zustands derart gesundheitliche oder psychische Probleme bestehen, dass der Patient massive Einschränkungen in seinem Alltag erlebt.
Ein derartiges Gutachten stellen Ärzte in der Regel nur in Extremfällen aus. Schließlich kann und soll nicht jede Unzufriedenheit mit der eigenen Optik zu der medizinischen Einschätzung führen, dass eine Operation notwendig sei. Dies würde die Krankenkassen über Gebühr strapazieren und wäre auch ethisch nur schwer vertretbar.
Wann zahlt die Krankenkasse die Schönheits-OP?
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Schönheitsoperation durch die Krankenkasse ist eine medizinische Indikation. Ist die Nase zum Beispiel nicht nur optisch unansprechend, sondern so deformiert, dass die Atmung schwer fällt oder der Patient anfälliger für Atemwegserkrankungen ist, kann die Operation aus medizinischer Sicht notwendig sein. Gleiches gilt für Fettabsaugungen, wenn das Übergewicht ein solches Maß angenommen hat, dass es eine akute gesundheitliche Gefahr darstellt und Abnehmversuche zu lange dauern würden.
Anders ausgedrückt: Bei Schönheitsoperationen, die von der Krankenkasse übernommen werden, steht nicht die Optik im Vordergrund, sondern ein (größeres) gesundheitliches Problem. Die Korrektur der Optik ist dabei nur eine Nebensache. Deshalb werden beispielsweise Brustvergrößerungen quasi immer von der Patientin selbst gezahlt. Brustverkleinerungen können hingegen durchaus von der Krankenkasse übernommen werden, wenn etwa starke Rückenschmerzen bestehen. Sind Sie der Meinung, dass Sie eine medizinisch notwendige Operation planen, die Ihnen Ihr Arzt aber nicht verschreiben möchte, können Sie sich an einen Anwalt für Medizinrecht wenden.